Verfassungsschutz vs Wahrheit
Heute wurde zunächst ein Kriminalpolizist vernommen, der einen Zeugen des Mordes an Halit Yozgat in Kassel vernommen hatte. Jener Zeuge hatte zur Tatzeit telefoniert und hatte die Schüsse gehört, aber nicht als solche wahrgenommen. Er hatte einen der Täter gesehen, dies aber nur aus dem Augenwinkel, so dass er keine genauere Erklärung abgeben konnte. Aber die Beschreibung, die er abgab – jung, kräftig, relativ groß –, passt auf Mundlos bzw. Böhnhardt, und für deren Täterschaft liegen ja bereits ausreichend Beweise u.a. in Form der Mordwaffe und der Bekennervideos vor.
Warum die Vernehmungen des Zeugen sich nicht in den Altakten zum Mord Yozgat befanden, sondern erst auf Anforderung des Gerichts nachgereicht wurden, konnte der Beamte nicht beantworten – ebenso wenig, warum dem Zeugen kein Bild des Verfassungsschützers Temme vorgelegt wurde, von dem bekannt war, dass er zur Tatzeit ebenfalls im Internetcafé war.
Nachmittags wurde dann Frank Fehling, ein Kollege Temmes, vernommen. Dieser hatte in einem Telefonat wenige Wochen nach der Tat Temme dafür gelobt, dass er dem Leiter des Landesamtes Irrgang alles geschildert und „nicht so restriktiv wie bei der Polizei“ ausgesagt habe. Das Gespräch wurde von der Polizei abgehört und gelangte so in die Akte gegen Temme – nicht aber in die des NSU-Verfahrens, trotz der Bedeutung der Aussage, dass Temme mehr über den Mord wusste, als er der Polizei gesagt hat.
Fehling berichtete, die Behördenleitung habe ihn und die anderen Mitarbeiter der Außenstelle kurz nach der Festnahme Temmes als Tatverdächtiger angewiesen, keine Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Das Telefonat mit Temme bestritt er anfangs vehement – er habe mit Temme nicht sprechen wollen, habe dies absichtlich vermieden. Auch als ihm die Gesprächsinhalte aus dem Protokoll der Telefonüberwachung vorgelesen wurden, blieb er zunächst bei dieser Darstellung. Erst als er am nachdrücklichen Frageverhalten des Vorsitzenden erkennen konnte, dass dieser ein weiteres Abstreiten nicht akzeptieren würde, gestand er ein, er könne nicht ausschließen, dass es dieses Gespräch gegeben habe. Dass Temmes Gespräch mit Irrgang Thema war, wollte er jedoch weiter nicht erinnern.
Gleiches galt für überwachte Gespräche, in denen Fehling sich mit Temme mehrfach über die Ermittlungen unterhielt und versprach, ihn auf dem Laufenden zu halten: Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Kienzle hielt dem Zeugen die Protokolle der Telefonüberwachung vor, aber der blieb dabei, er könne sich nicht erinnern, er habe sich immer aus den Ermittlungen rausgehalten.
Aus Sicht der Nebenklage entsteht massiv der Eindruck, dass der Verfassungsschutzmitarbeiter Fehling dreist lügt, weil er verbergen will, dass der hessische Verfassungsschutz die Ermittlungen der Kriminalpolizei ganz erheblich gestört hat.