Schlagwort-Archive: Halit Yozgat

06.12.2017

Weitere Plädoyers der Nebenklage: u.a. zu Andreas Temme

Heute plädierten zunächst die Vertreter_innen der Familie Yozgat sowie die Eltern von Halit Yozgat persönlich.

Rechtsanwalt Alexander Kienzle befasste sich in seinem Plädoyer ausführlich mit der Rolle des hessischen Verfassungsschützers Andreas Temme, der während des Mordes an Halit Yozgat im Internetcafé saß und behauptet, den Mord weder wahrgenommen noch später die Leiche von Halit Yozgat gesehen zu haben. Er verwies u.a. darauf, dass Temme einige Wochen vor der Tat mit Ermittlungen zu der damals als „Dönermorde“ bekannten Serie beauftragt worden war. Weiter stellte Kienzle ausführlich die umfassenden Blockadebemühungen des Verfassungsschutzes gegenüber den Mordermittlern dar, die seitens des Landesamtes mit dem Argument des Quellenschutzes begründet wurden, auf der anderen Seite stünde ja nur ein Tötungsdelikt. Weiterlesen

13.03.2014

Bedrückende Erklärung des Vaters von Halit Yozgat – Hetzerische Geburtstagszeitung nur „pubertärer Quatsch“?

Die Hauptverhandlung begann mit der angekündigten Erklärung des Vaters des in Kassel ermordeten Halit Yozgat. Diese wurde einmal unterbrochen, weil Zschäpe-Verteidiger Rechtsanwalt Heer der Ansicht war, Yozgat habe seine Mandantin zu Unrecht als Mörderin bezeichnet und die Stellungnahme verhalte sich nicht ausreichend zur Beweisaufnahme. Nach dieser zynischen Unterbrechung konnte die Stellungnahme aber ungestört weiter verlesen werden.

Die Familie Yozgat sieht sich nach wie vor von der deutschen Gesellschaft und ihren Vertretern im Stich gelassen. Auch die Zusage der Bundeskanzlerin aus dem vergangenen Jahr, alles zu tun, um die Verbrechen des NSU aufzudecken, hat keinen Fortschritt gebracht. Nach wie vor hat das Gericht nicht alle Akten, insbesondere aus dem Verfahren gegen den Verfassungsschutzmitarbeiter Temme, beigezogen. Auch das Leid, das die Familie Yozgat durch die polizeilichen Ermittlungen erlitten hat, die sich überwiegend auf das Umfeld der Familie bezogen, ist nicht wirklich anerkannt worden.

Der Herzenswunsch des Vaters, die Holländische Straße in Kassel, in der sein Sohn Halit nicht nur ermordet, sondern auch geboren wurde, in Halit-Straße umzubenennen, bleibt bislang unerfüllt. Zwar wurde ein Platz in Kassel nach seinem Sohn benannt, dies entsprach aber nicht dem Wunsch der Familie. So wandte sich der Vater am Ende seiner Stellungnahme in seiner Verzweiflung an das Oberlandesgericht München, es möge die Umbenennung möglich machen, mit den Worten:

„Wenn Sie entscheiden, dass die Holländische Straße in Halit-Straße umbenannt wird, dann werde ich die Väter von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zur Straßenumbenennung einladen und mit ihnen weiße Tauben als Symbol des Friedens steigen lassen.“

Wenn irgendjemand wirklich ein Interesse an Versöhnung im Zusammenhang mit den Morden des NSU hat, sollte diese Bitte, auch wenn sie hier an die falsche Instanz gerichtet wurde, nicht überhört werden.

Nach dieser bedrückenden Stellungnahme folgte die Vernehmung der Zeugin Jana J., die in den Jahren 1996 bis 2000 durch eine enge Freundschaft zum NSU-Unterstützer André Kapke eng mit der Naziszene Jenas und damit auch mit den NSU-Mitgliedern verbunden war. Sie hatte 1998 gemeinsam mit dem Angeklagten Wohlleben eine „Geburtstagszeitung“ im Stil einer gebastelten Bild-Zeitung für Kapke hergestellt. Kapke war in Südafrika gewesen, wo er auch nach einer Möglichkeit zum Untertauchen für das Trio gesucht haben soll. Nach seiner Rückkehr erhielt er die „Geburtstagszeitung“ als Geschenk.

Die Zeitung ist voll von antisemitischen, rassistischen Parolen, Mordaufrufen und anderen Widerlichkeiten. Die Zeugin erkannte ihre Schrift, gestand auch ein, diese Zeitung verfasst zu haben, erinnerte sich aber an keine Details. Die Zeitung sei aus heutiger Sicht zu verabscheuen, sie schäme sich dafür. Aus der damaligen Sicht einer 18-jährigen aus der rechten Szene sei die Zeitung allerdings „pubertärer Quatsch“ und eine Reaktion auf die Kriminalisierung der Naziszene, die sie damals als ungerecht angesehen habe.

Damals seien in Jena praktisch alle Menschen rechts und ausländerfeindlich gewesen, die jüngeren hätten das eben nur extremer betrieben. Die Naziszene in Jena sei ja sehr groß gewesen. Wenn man sich der rechten Szene irgendwie verbunden gefühlt habe, habe man dort gut leben können, „das war ja so allgemein die Stimmung im Osten“. Ihr Freund André Kapke sei ganz klar „nationalistisch, fremdenfeindlich, rassistisch“ gewesen. Insgesamt habe sie keine schlechten Erinnerungen an irgendjemand.

Weiter erinnerte sich die Zeugin an einen „Mädelabend“ mit Beate Zschäpe im Jahr 1997 in der Wohnung Zschäpes. Zschäpe habe eine Pistole gehabt, die sie liebevoll Walli genannt habe. Was für eine Art von Waffe dies gewesen sei, konnte die Zeugin allerdings nicht angeben. Allerdings habe Zschäpe einen Schulter-Gurt gehabt, um die Waffe unter dem Pulli herumtragen zu können.

Nach dem Abtauchen von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos hätten diese stärker im Vordergrund gestanden als davor. Alle hätten über „die Drei“ gesprochen, allerdings nicht offen. Mit der Polizei habe sich in dieser Zeit ein Katz- und Mausspiel entwickelt. Der Bruder von André Kapke habe ein Konzert gegeben, auf dem für die Abgetauchten Geld gesammelt werden sollte.

Am Beispiel der Zeugin Jana J. lässt sich gut erkennen, dass eine starke, dynamische Nazibewegung, die von großen Teilen der „normalen“ Gesellschaft teilweise Zustimmung, jedenfalls aber keine entschiedene Ablehnung erfährt, breite Teile  der Jugend einbinden kann. Jana J. hat sich damals offensichtlich vor allem aus Opportunismus der sie umgebenden Naziszene angeschlossen, deren Ideologie und Gestus angenommen und sich so in ihr gesellschaftliches Umfeld eingeordnet. Heute, wo sie als Pädagogin in Berlin lebt, lehnt sie ihrer neuen Lebenswelt entsprechend auch ihre damalige Meinung deutlich ab.

Die Vernehmung der Zeugin soll am 16. April fortgesetzt werden.

12.03.2014

Hessischer Verfassungsschutz – Hauptziel: Schutz der eigenen Arbeit

Heute wurde der ehemalige Direktor des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Lutz Irrgang, vernommen, zudem ein weiteres Mal dessen Mitarbeiter Temme. Der hessische Verfassungsschutz hatte sich nach dem Mord an Halit Yozgat massiv bemüht, Temme, der damals am Tatort war, zu decken, seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz geheim zu halten und seine Quellen anonym zu halten. Das hessische Innenministerium hatte die Ermittlungen der Polizei ganz erheblich behindert und das Ermittlungsverfahren gesteuert.

Von solchen Vorgängen will der ehemalige Direktor Irrgang nichts gewusst haben. Dies würde entweder bedeuten, er hat heute eine Falschaussage gemacht, oder seine vergleichsweise kleine Behörde hätte ihm als Chef Informationen von erheblicher Bedeutung vorenthalten und an ihm vorbei die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft sabotiert.

Zum Tatzeitpunkt sei er jedenfalls im Urlaub gewesen, erst eine Woche später habe er von der Anwesenheit Temmes am Tatort erfahren. „Ich war eine Verwaltungsbehörde“, beschreibt er seinen Umgang mit anderen Ämtern. Dem Landespolizeipräsidenten habe er zugesichert, seine Behörde werde sich „aus dem Sachverhalt zurückziehen“.

Als Temme in Untersuchungshaft genommen wurde und seine Verstrickung publik wurde, sei die wichtigste Arbeit gewesen, den Dienstbetrieb der Außenstelle Kassel irgendwie aufrecht zu erhalten, Quellenübergaben zu machen, für die Sicherheit der Dienststelle zu sorgen. Schwierigkeiten habe auch bereitet, dass „die Polizei die Maßnahmen unseres Hauses durch technische Maßnahmen begleitet“ habe – die Telefone des Verfassungsschutzbehörde seien also abgehört worden. Tatsächlich hat sich offenbar die gesamte Tätigkeit des Landesamtes Hessen in dieser Zeit ausschließlich darauf konzentriert, die eigene Arbeit zu sichern und die Veröffentlichung der Namen der „Quellen“, also der Informationsgeber und V-Männer, zu verhindern.

Änderungen der Strukturen des hessischen Landesamtes aber zog der Vorfall keine nach sich – die Behörde beschränkte sich darauf, Temme zu suspendieren, und hielt damit alle Probleme für gelöst.

An einer Stelle zeigte der ehemalige Chef des hessischen Landesamtes, dass er damals die Bedeutung des Geschehens in Kassel genau verstanden hatte: „In dem Augenblick, in dem offenbart worden ist, dass ein Verfassungsschützer zum Tatzeitpunkt am Tatort war, habe ich in einem handschriftlichen Vermerk niedergelegt, dass die Aufklärung schwierig wird, weil die Täter damit sich neu positionieren mussten. […] Durch die Anwesenheit von Temme wurde die Aufklärung auf Jahre verhindert, nachdem man das offenbar gemacht hat. Das war meine persönliche Meinung.“

Diese Einschätzung zeigt den unglaublichen Zynismus einer Sicherheitsinstitution, die nur die eigenen Interessen im Auge hat. Um das eigene Personal zu schützen und für die vage Hoffnung einer beschleunigten Aufklärung der Morde sollte die Anwesenheit des VS-Mitarbeiters Temme geheim gehalten werden. Die Pressemeldungen über die Anwesenheit des VS-Mannes führten, so die Einschätzung des Zeugen, dazu, dass die Täter glaubten, der Verfassungsschutz sei ihnen auf der Spur, und aus diesem Grunde ihr Tatmuster änderten. Tatsächlich war der Mord in Kassel der letzte Mord an einem migrantischen Selbständigen. Die Veröffentlichung der Anwesenheit eines VS-Mitarbeiters hat nach dieser Theorie also zum Abbruch der Mordserie geführt und weitere gleichgelagerte Morde verhindert. Bis heute aber wünscht sich der ehemalige Chef der hessischen Behörde, die Identität Temmes wäre geheim gehalten worden, und hätte nach seiner eigenen Theorie lieber weitere ähnliche Morde in Kauf genommen. Die von Irrgang vertretene Hoffnung, auf diese Weise wären die Morde – für die man ja auch im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz Migranten, Türken oder Islamisten verantwortlich machte – früher aufgeklärt worden, kann als widerlegt angesehen werden. Hervorzuheben ist allerdings, dass diese These Irrgangs nur dann Sinn macht, wenn er bereits damals von einem politischen Hintergrund der Morde ausgegangen ist.

Der Zeuge Temme konnte keinen der vorhandenen Widersprüche zu seinen Aussagen klären. Er will sich weiter an nichts erinnern. Seine Befragung konnte wieder nicht beendet werden, er wird mindestens noch ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen müssen.

11.03.2014

Hessischer Verfassungsschutz – Widersprüche ungeklärt

Heute und morgen steht noch einmal das hessische Landesamt für Verfassungsschutz im Mittelpunkt des Verfahrens. Heute wurde eine Vorgesetzte des Landesamt-Mitarbeiters Temme befragt, morgen wird erst der ehemalige Direktor Irrgang und dann nochmals Temme selbst befragt. Temmes ehemaliger direkter Vorgesetzter ist krank und muss später vernommen werden.

Zunächst aber wurde ein Video vorgeführt, mit dem die ermittelnde Polizei im Jahr 2006 die Schilderung Temmes von seinem Aufenthalt in dem Kasseler Internetcafé nachgestellt hatte. Bezeichnend war vor allem die Szene, in der Temme kurz vor Verlassen des Cafés noch einmal umdreht, Geld auf den Tresen legt und sich dabei wegen seiner Körpergröße deutlich über den Tresen beugt. Temme muss also – auch nach diesem Film – den hinter dem Tresen liegenden schwerverletzten bzw. toten Halit Yozgat gesehen haben. Die Darstellung Temmes, er habe hinter dem Tresen nichts gesehen, wird damit noch einmal unglaubwürdiger.

Die Ungereimtheiten seiner Aussagen wurden bei der Vernehmung seiner ehemaligen Vorgesetzten noch deutlicher. Diese gab an, am Montag nach dem Mord im Auftrag ihres Vorgesetzten Temme beauftragt zu haben, beim Staatsschutzdezernat nach Erkenntnissen zu dem Mord nachzufragen. Der Verfassungsschutz habe klären wollen, ob die Tat einen islamistischen Hintergrund habe, da der Ermordete ein „türkischer Mitbewohner von Kassel“ gewesen sei. Temme habe zu ihr gesagt, es könne sich um einen „bundesweiten Reihenmord“ oder die „Tat eines Serienmörders“ handeln – sie wisse aber nicht mehr genau, wann er dies gesagt habe und woher er diese Kenntnisse gehabt habe. Nachgefragt habe sie jedenfalls nicht.

Temme habe nicht erwähnt, dass er schon einmal in dem Internetcafé gewesen sei. Internetcafés sollten von Mitarbeitern ihrer Behörde auch nicht benutzt werden, da sie ja „in so Gegenden, wo auch viele Ausländer sind“, lägen. Diese Angaben der Zeugin machten deutlich, auf welch niedrigem, von rassistischen Vorurteilen geprägten Niveau die Arbeit des hessischen Landesamtes ablief.

Daneben widerspricht ihre Aussage zum Auftrag an Temme auch diametral dessen Behauptung, er sei zwar nach dem Wochenende in der Polizeidirektion gewesen, habe da aber höchstens beiläufig über den Mord gesprochen. Temme hatte zudem auch – wiederum entgegen der Angabe der Zeugin – behauptet, er habe nur dieses eine Internetcafé nicht aufsuchen dürfen, und zwar konkret wegen der Nähe zu einer Moschee, in der zu überwachende Personen verkehrten.

Gleichzeitig widersprechen die Aussagen der Zeugin aber auch Vermerken anderer Mitarbeiter des Landesamtes zu deren Gesprächen mit Temme. Das Landesamt für Verfassungsschutz bleibt bislang ein Hort der Verwirrung, nicht der Aufklärung.

Bemerkenswert und charakterisierend für das Landesamt war allerdings die berufliche Bewertung Temmes – des Zeugen also, der über einen langen Zeitraum die Ermittlungsbehörden belogen hat und der bis heute „nichts gesehen“ haben will: er sei sehr ehrgeizig und fleißig gewesen, das sei von Vorgesetzten anerkannt worden, er sei teilweise sogar als Vorbild empfunden worden.

03./04.12.2013

Keine Erinnerung beim Verfassungsschutz

Die Verhandlung dreht sich in dieser Woche vollständig um den Mordfall Halit Yozgat in Kassel, und hierbei um die Wahrnehmungen des ehemaligen V-Mann-Führers Andreas Temme. Temme, der sowohl in dem gegen ihn geführten Strafverfahren als auch bei seiner letzten Vernehmung am 01.10.2013 in München keine Erinnerung haben wollte und allerlei Unglaubwürdigkeitenzum Besten gab, setzte am Dienstag seine wirren Erzählungen fort. Für die Hauptverhandlung ergab die Vernehmung keinerlei Ergebnis.

Zuvor hatte das Gericht eine weitere Gegenvorstellung von Nebenkläger-VertreterInnen, die nach wie vor dafür kämpfen, die Ermittlungsakte des eingestellten Strafverfahrens gegen Temme zu den Prozessakten beiziehen zu lassen, abgelehnt. Das Gericht bleibt dabei, dass all dieses Material nich relevant ist, wohl weil es für die Verurteilung der hier Angeklagten nicht notwendig ist.

Wie sinnlos diese Entscheidung ist und zu welchem umständlichen Prozedere sie führt, wurde bei der heutigen Vernehmung des damaligen V-Mannes von Temme deutlich. Die Nebenklage Yozgat hatte dem Zeugen Vorhalte aus der Akte gemacht, die sie vor längerer Zeit noch von der Bundesanwaltschaft erhalten hat, die das Gericht aber nicht beiziehen will. Es entstand die absurde Situation, dass der Vorsitzende die Seiten, die dem Zeugen vorgehalten wurden, ausgedruckt vorgelegt haben wollte – nachdem er gerade die Beiziehung u.a. dieser Seiten abgelehnt hatte. Die Nebenklage Yozgat bot daraufhin an, die gesamten ihr vorliegenden Akten vorzulegen, dies lehnte jedoch der Vorsitzende ab. Stattdessen wies er an, vor jedem Vorhalt die entsprechenden Seiten auszudrucken und dann vorzulegen.

Beide Zeugen sollen am Donnerstag weiter vernommen werden. Wenn der Vorsitzende an der von ihm nun angeordneten, äußerst umständlichen Prozedur festhält, wird sich diese Vernehmung noch einige Zeit hinziehen. Der Vorsitzende Richter Götzl scheint erhebliche Probleme zu haben, unwillige Zeugen zum sprechen zu bringen. Seine Verhandlungsführung führt zurzeit zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens.