03./04.12.2013

Keine Erinnerung beim Verfassungsschutz

Die Verhandlung dreht sich in dieser Woche vollständig um den Mordfall Halit Yozgat in Kassel, und hierbei um die Wahrnehmungen des ehemaligen V-Mann-Führers Andreas Temme. Temme, der sowohl in dem gegen ihn geführten Strafverfahren als auch bei seiner letzten Vernehmung am 01.10.2013 in München keine Erinnerung haben wollte und allerlei Unglaubwürdigkeitenzum Besten gab, setzte am Dienstag seine wirren Erzählungen fort. Für die Hauptverhandlung ergab die Vernehmung keinerlei Ergebnis.

Zuvor hatte das Gericht eine weitere Gegenvorstellung von Nebenkläger-VertreterInnen, die nach wie vor dafür kämpfen, die Ermittlungsakte des eingestellten Strafverfahrens gegen Temme zu den Prozessakten beiziehen zu lassen, abgelehnt. Das Gericht bleibt dabei, dass all dieses Material nich relevant ist, wohl weil es für die Verurteilung der hier Angeklagten nicht notwendig ist.

Wie sinnlos diese Entscheidung ist und zu welchem umständlichen Prozedere sie führt, wurde bei der heutigen Vernehmung des damaligen V-Mannes von Temme deutlich. Die Nebenklage Yozgat hatte dem Zeugen Vorhalte aus der Akte gemacht, die sie vor längerer Zeit noch von der Bundesanwaltschaft erhalten hat, die das Gericht aber nicht beiziehen will. Es entstand die absurde Situation, dass der Vorsitzende die Seiten, die dem Zeugen vorgehalten wurden, ausgedruckt vorgelegt haben wollte – nachdem er gerade die Beiziehung u.a. dieser Seiten abgelehnt hatte. Die Nebenklage Yozgat bot daraufhin an, die gesamten ihr vorliegenden Akten vorzulegen, dies lehnte jedoch der Vorsitzende ab. Stattdessen wies er an, vor jedem Vorhalt die entsprechenden Seiten auszudrucken und dann vorzulegen.

Beide Zeugen sollen am Donnerstag weiter vernommen werden. Wenn der Vorsitzende an der von ihm nun angeordneten, äußerst umständlichen Prozedur festhält, wird sich diese Vernehmung noch einige Zeit hinziehen. Der Vorsitzende Richter Götzl scheint erhebliche Probleme zu haben, unwillige Zeugen zum sprechen zu bringen. Seine Verhandlungsführung führt zurzeit zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens.