Schlagwort-Archive: Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen

09.06.2015

Zu den Waffen des Trios, zu den Raubüberfällen und noch einmal vom V-Mann Degner

Heute berichteten zunächst zwei Sachverständige zu den Waffen des Trios, vor allem zu Munitionsteilen, die in der NSU-Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau gefunden wurden. Es ergab sich, dass die Munitionsteile – alle vom Kaliber 6.35mm Browning – aus vier verschiedenen Waffen stammten, von denen nur eine gefunden wurde. Der NSU hatte also wahrscheinlich noch weitere Waffen. Einige der Hülsen stammten aus der Tatwaffe des Überfalls auf einen Edeka-Markt in Chemnitz im Dezember 1998, dem wohl ersten der Überfälle des NSU – dort hatten sie auf einen Jugendlichen, der ihnen hinterhergelaufen war, scharf geschossen.

Im Weiteren sagten Zeuginnen und Zeugen zu weiteren Überfällen des NSU aus. Den Beginn machte ein Kriminalbeamter von der Kripo Chemnitz, der zu mehreren Überfällen in Chemnitz ermittelt hatte und den Gang der damaligen Ermittlungen darstellte. Es folgten zwei Zeuginnen des Überfalles auf eine Postfiliale in Chemnitz im November 2000.

Mehrere Nebenklage-VertreterInnen beantragten, einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Thüringen als Zeugen zu laden, der den V-Mann Marcel Degner, Chef von „Blood and Honour“ Weiterlesen

11.11.2014

Mehr Einblicke zu Tino Brandt und zum „Thüringer Heimatschutz“

Heute wurde erneut der hauptsächliche V-Mann-Führer von Tino Brandt, damals Führer des „Thüringer Heimatschutzes“ und V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes, vernommen.
Vor allem ging es noch einmal um die Unterstützung der untergetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt durch Brandt und die anderen Mitglieder des THS. Die diversen „Deckblattmeldungen“ über Berichte Brandts bestätigten erneut, dass diverse „Kameraden“ aus Jena und Chemnitz in die Unterstützung eingebunden waren und das Landesamt schon damals genug Informationen hatte (Kontaktpersonen, Telefonnummern usw.), um die „Drei“ in Chemnitz zu suchen und zu finden.

Ansonsten glänzte der inzwischen pensionierte „Verfassungsschützer“ immer wieder mit Erinnerungslücken, vor allem, wenn es um das Verhalten des VS im Zusammenhang mit rechten Straftaten ging. Die Polizei hatte sich bekanntlich beschwert, dass der VS häufig Quellen vor bevorstehenden Durchsuchungen gewarnt hatte. Der Zeuge hatte im Untersuchungsausschuss des Bundestages noch geäußert, gegen Brandt seien ca. 30 Ermittlungsverfahren geführt worden, von denen keines zu einer Verurteilung geführt habe – aber damit könne man leben. Heute wollte er nicht mehr wissen, was er damit gemeint habe. Auch auf Vorhalte aus anderen Quellen, wonach das Thüringische Landesamt u.a. eine USA-Reise Tino Brandts finanziert habe, antwortete der Zeuge, er könne sich nicht erinnern.

Auch Fragen zu einem Anwerbevorgang mit dem Codenamen „Delhi“ – der Geburtsstadt des Angeklagten Carsten Schultze – wich der Zeuge aus und wollte sich nicht erinnern.
Deutlich wurde – erneut – dass zumindest das LfV Thüringen ein sehr enges, fast freundschaftliches Verhältnis zu ihren Naziquellen unterhielt. Brand musste nichts erzählen, was er nicht erzählen wollte. Im Übrigen war dem Amt völlig klar, dass zu den Unterstützern der drei Abgetauchten die „Blood & Honour“-Szene in Chemnitz zählte. Offensichtlich gab es keinen wirklichen Willen, Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos festzunehmen und die militanten Nazistrukturen in Thüringen zu zerschlagen.

23.07.2014

Lügen und Verharmlosen VIII – Gewährsperson Andreas Rachhausen

Der Hauptverhandlungstag begann mit einer Mitteilung des Vorsitzenden, der für morgens geladene Zeuge habe angerufen, und mitgeteilt, er käme nicht, ihm sei unterwegs schwindelig geworden und er müsse jetzt erst einmal in ein Wirtshaus. Was Götzl wie einen Witz erzählte und was von den Medien auch so aufgenommen wurde, könnte allerdings einen ernsthaften Hintergrund haben: der Zeuge war mit Uwe Böhnhardt in einer kriminellen Jugendgruppe aktiv. Nachdem er gegenüber der Polizei eine Aussage gemacht hatte, ließ ihn die Gruppe nach einem Autounfall halbtot liegen. Im Krankenhaus liegend wurde er bedroht. Er hat offensichtlich erhebliche Folgen und Ängste zurückbehalten.

Anschließend wurde Andreas Rachhausen vernommen, der neben Tino Brandt eine maßgebliche Rolle im Thüringer Heimatschutz gespielt haben soll. Genau wie dieser gab er Informationen gegen Geld an den Verfassungsschutz, allerdings etwas lockerer angebunden, als „Gewährsperson“. Von dieser Tätigkeit sind allerdings nur zwei sogenannte Treff-Meldungen in den Akten, ob es weitere gibt, ob Meldungen vernichtet wurden, ist bislang unbekannt.

Rachhausen erschien mit seinem Zeugenbeistand, Rechts-Anwalt Jauch, der zuletzt am 8. Juli 2014 selbst als Zeuge aussagen musste.

In einer stundenlangen Befragung gab er zunächst gegenüber dem Vorsitzenden Götzl an, der THS sei nur ein Transparent gewesen, Strukturen hätten nicht bestanden, THS-Treffen in der Gaststätte Heilsberg habe er nur ein paar erlebt, dabei sei nur getrunken worden. Die Angeklagten und Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos kenne er gar nicht oder nur vom Sehen. Zu Nazis im Ausland habe er nie Kontakt gehabt. Er habe einmal auf Wunsch von Wohlleben und Kapke ein Fahrzeug abgeschleppt, genaueres wisse er dazu nicht. Tatsächlich war es das Fluchtfahrzeug des Trios bei ihrem Untertauchen.

Erst auf intensive Befragung der Nebenklage gab er zu, dass er gemeinsam mit anderen Nazis aus dem Umfeld von Böhnhardt sich von Spiegel-TV bei Wehrsport- und Häuserkampfübungen hatte filmen lassen. Außerdem arbeitete er zur Hochzeit der THS-Treffen in der Gaststätte Heilsberg, war also fast immer dort. Im Jahr 1992 war er einer der Anmelder des Rudolph Hess-Marsches in Rudolstadt, der mit 1800 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet und Nazis aus ganz Europa durchgeführt wurde. Als wegen gefährlicher Körperverletzung ein Haftbefehl gegen ihn erging, floh er nach Belgien, in die USA und nach Dänemark, wo er bei dem führenden Nazikader und Auschwitzleugner Thiess Christophersen Unterschlupf fand.

Von seiner Mitarbeit für den Verfassungsschutz habe er Brandt Mitteilung gemacht. In der Szene sei bekannt gewesen, dass „wenn vier Personen zusammensitzen, zwei davon für den Verfassungsschutz arbeiten“. Dies sei nicht schlimm gewesen, denn er habe dem Dienst ohnehin nur Belanglosigkeiten erzählt.

Rachhausens Vernehmung wird an einem weiteren Verhandlungstag fortgesetzt werden.

Während der gesamten Vernehmung wurde deutlich, dass Rachhausen log, um seine Rolle im THS und dessen wahre Bedeutung zu verharmlosen. Deutlich wurde aber auch, dass die Thüringer Naziszene Erfahrungen mit dem Untertauchen gesuchter Straftäter hatte und jedenfalls ab 1992 bundesweit und international gut vernetzt war. Der bewaffnete Kampf wurde offensichtlich diskutiert und trainiert und durch die Darstellung gegenüber der Presse propagiert. Die Nazis gebrauchten damit Gewalt im doppelten Sinne: Durch Überfälle, Körperverletzungen etc. einerseits und andererseits durch die einschüchternde Wirkung der öffentlichkeitswirksam zur Schau gestellten Ankündigung bewaffneter Aktionen über die Presse oder durch Aufkleber.

Bereits Jahre vor den ersten Morden des NSU war also der Einsatz von Waffen gegen politische Feinde ganz normales Thema in der Thüringer Naziszene und dem THS. Der Verfassungsschutz wusste dies und bezahlte wichtige Protagonisten. Im Gegenzug erhielt er nutzlose Informationen.

Die Hauptverhandlung am Donnerstag, 24. Juli wurde abgesetzt. Die geplante Fortsetzung der Vernehmung des Thomas Gerlach konnte nicht stattfinden, weil mehrere Umzugskartons Ermittlungsakten eines Verfahrens gegen die Hammerskins wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie eines weiteren Verfahrens gegen Gerlach wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz noch nicht ausreichend zur Kenntnis genommen werden konnten. Die Akten waren erst diese Woche beim OLG eingetroffen. Anhand dieser Akten muss geprüft werden, ob Gerlach möglicherweise die Aussage verweigern darf.

12.03.2014

Hessischer Verfassungsschutz – Hauptziel: Schutz der eigenen Arbeit

Heute wurde der ehemalige Direktor des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Lutz Irrgang, vernommen, zudem ein weiteres Mal dessen Mitarbeiter Temme. Der hessische Verfassungsschutz hatte sich nach dem Mord an Halit Yozgat massiv bemüht, Temme, der damals am Tatort war, zu decken, seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz geheim zu halten und seine Quellen anonym zu halten. Das hessische Innenministerium hatte die Ermittlungen der Polizei ganz erheblich behindert und das Ermittlungsverfahren gesteuert.

Von solchen Vorgängen will der ehemalige Direktor Irrgang nichts gewusst haben. Dies würde entweder bedeuten, er hat heute eine Falschaussage gemacht, oder seine vergleichsweise kleine Behörde hätte ihm als Chef Informationen von erheblicher Bedeutung vorenthalten und an ihm vorbei die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft sabotiert.

Zum Tatzeitpunkt sei er jedenfalls im Urlaub gewesen, erst eine Woche später habe er von der Anwesenheit Temmes am Tatort erfahren. „Ich war eine Verwaltungsbehörde“, beschreibt er seinen Umgang mit anderen Ämtern. Dem Landespolizeipräsidenten habe er zugesichert, seine Behörde werde sich „aus dem Sachverhalt zurückziehen“.

Als Temme in Untersuchungshaft genommen wurde und seine Verstrickung publik wurde, sei die wichtigste Arbeit gewesen, den Dienstbetrieb der Außenstelle Kassel irgendwie aufrecht zu erhalten, Quellenübergaben zu machen, für die Sicherheit der Dienststelle zu sorgen. Schwierigkeiten habe auch bereitet, dass „die Polizei die Maßnahmen unseres Hauses durch technische Maßnahmen begleitet“ habe – die Telefone des Verfassungsschutzbehörde seien also abgehört worden. Tatsächlich hat sich offenbar die gesamte Tätigkeit des Landesamtes Hessen in dieser Zeit ausschließlich darauf konzentriert, die eigene Arbeit zu sichern und die Veröffentlichung der Namen der „Quellen“, also der Informationsgeber und V-Männer, zu verhindern.

Änderungen der Strukturen des hessischen Landesamtes aber zog der Vorfall keine nach sich – die Behörde beschränkte sich darauf, Temme zu suspendieren, und hielt damit alle Probleme für gelöst.

An einer Stelle zeigte der ehemalige Chef des hessischen Landesamtes, dass er damals die Bedeutung des Geschehens in Kassel genau verstanden hatte: „In dem Augenblick, in dem offenbart worden ist, dass ein Verfassungsschützer zum Tatzeitpunkt am Tatort war, habe ich in einem handschriftlichen Vermerk niedergelegt, dass die Aufklärung schwierig wird, weil die Täter damit sich neu positionieren mussten. […] Durch die Anwesenheit von Temme wurde die Aufklärung auf Jahre verhindert, nachdem man das offenbar gemacht hat. Das war meine persönliche Meinung.“

Diese Einschätzung zeigt den unglaublichen Zynismus einer Sicherheitsinstitution, die nur die eigenen Interessen im Auge hat. Um das eigene Personal zu schützen und für die vage Hoffnung einer beschleunigten Aufklärung der Morde sollte die Anwesenheit des VS-Mitarbeiters Temme geheim gehalten werden. Die Pressemeldungen über die Anwesenheit des VS-Mannes führten, so die Einschätzung des Zeugen, dazu, dass die Täter glaubten, der Verfassungsschutz sei ihnen auf der Spur, und aus diesem Grunde ihr Tatmuster änderten. Tatsächlich war der Mord in Kassel der letzte Mord an einem migrantischen Selbständigen. Die Veröffentlichung der Anwesenheit eines VS-Mitarbeiters hat nach dieser Theorie also zum Abbruch der Mordserie geführt und weitere gleichgelagerte Morde verhindert. Bis heute aber wünscht sich der ehemalige Chef der hessischen Behörde, die Identität Temmes wäre geheim gehalten worden, und hätte nach seiner eigenen Theorie lieber weitere ähnliche Morde in Kauf genommen. Die von Irrgang vertretene Hoffnung, auf diese Weise wären die Morde – für die man ja auch im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz Migranten, Türken oder Islamisten verantwortlich machte – früher aufgeklärt worden, kann als widerlegt angesehen werden. Hervorzuheben ist allerdings, dass diese These Irrgangs nur dann Sinn macht, wenn er bereits damals von einem politischen Hintergrund der Morde ausgegangen ist.

Der Zeuge Temme konnte keinen der vorhandenen Widersprüche zu seinen Aussagen klären. Er will sich weiter an nichts erinnern. Seine Befragung konnte wieder nicht beendet werden, er wird mindestens noch ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen müssen.