Schlagwort-Archive: Blood and Honour

07.04.2016 Presserklärung

Vom Bundesamt für Verfassungsschutz betreutes Morden?

Top-V-Mann Ralf Marschner (alias „Primus“) soll nach dem „Untertauchen“ engen Kontakt zum Trio und zum Angeklagten André Eminger gehabt haben.

Wie die ARD gestern berichtete, soll Uwe Mundlos in der Zeit im „Untergrund“ in Zwickau für die Baufirma des V-Mannes Marschner gearbeitet. Die Hinweise, die die Journalisten Dirk Laabs und Stefan Aust auf die Verbindung zwischen Marschner und Mundlos gebracht haben, finden sich auch in den Ermittlungsakten. Wir haben bisher trotz umfangreicher Anträge immer nur eingeschränkte Akteneinsicht durch den Generalbundesanwalt erhalten und wissen deshalb nicht, ob diese Spur vom BKA und dem Generalbundesanwalt verfolgt worden ist oder nicht. Weiterlesen

07.10.2015

Zur Militanzdebatte in der „Kameradschaft Jena“ und zu Meral K.

Der Skandal um die scheinbar überhaupt nicht existierende Nebenklägerin Meral K., die bis zur vergangenen Woche von Rechtsanwalt Willms vertreten wurde, hat heute Eingang in die Hauptverhandlung gefunden. Nachdem der Vorsitzende die Nebenklägerin mehrfach als Zeugin geladen und massiv Druck auf ihren Rechtsanwalt ausgeübt hatte, mitzuteilen, wo sich seine Mandantin befindet, hat RA Willms inzwischen schriftlich erklärt, er sei getäuscht worden, seine angebliche Mandantin existiere gar nicht. Vielmehr sei ein weiterer Nebenkläger ihm gegenüber als Vermittler aufgetreten und habe sich von ihm Geld für die Vermittlung der Vollmacht für Meral K. zahlen lassen. Erst jetzt habe er festgestellt, dass seine Mandantin gar nicht existiere, und daher nunmehr Strafanzeige gegen den „Vermittler“ gestellt. Auch dass das von ihm für seine Mandantin eingereichte Attest gefälscht war, sei ihm erst jetzt aufgefallen. Weiterlesen

28.04.2015

Lügen und Verharmlosen XIII – Einmal mehr zur „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ und zu „Blood & Honour“

Der erste Zeuge heute war André Kö. früher Mitglied der „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ von André und Maik Eminger. Der Zeuge behauptete, nicht mehr rechts zu sein, trug aber gleichzeitig ein massives Tattoo „Blut und Ehre“ auf dem kahlrasierten Schädel. Wenig überraschend also, dass auch er sich an Details zur WBE nicht erinnern wollte, auch versuchte, seine vorherigen Aussagen bei der Polizei zu relativieren – „so krass“ habe er das damals nicht gesagt mit der Diskussion über Gewalt gegen Ausländer usw. Auch er bestätigte aber immerhin, dass André und Maik Eminger Gründer und führende Mitglieder der WBE waren.

Es folgte Stephan Lange, ehemaliger Leiter der Blood & Honour-„Division“ Deutschland. Er versuchte, B&H als reine Musikbewegung darzustellen, verstieg sich sogar zu der Behauptung, die Gründung in Berlin sei nur zum Selbstschutz vor Angriffen der Hammerskins innerhalb der Skinheadszene erfolgt. Bei dieser Verharmlosungsstrategie blieb er, obwohl der Vorsitzende Richter Götzl deutlich machte, dass er ihm diese absolut nicht abkaufte, ihm sogar die Konsequenzen einer Falschaussage vorhielt, und obwohl ihm diverse eindeutig politische Inhalte aus den „B&H“-Veröffentlichungen vorgehalten wurden. Später teilte er immerhin mit, dass es „B&H“-Mitglieder gab, die mehr in Richtung „Combat 18“, also in Richtung bewaffneter Angriffe gegen MigrantInnen, Linke usw. gehen wollten – Details wollte er aber nicht erinnern. Weiterlesen

18.03.2015

U.a. zum Angeklagten Carsten Schultze

Der Verhandlungstag begann mit dem Gutachten des Psychiaters Prof. Leygraf. Er sollte sich dazu äußern, ob für Carsten Schultze, der zur Tatzeit 19 oder 20 Jahre alt war, noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Der Gutachter hatte sich bereits in seinem schriftlichen Vorgutachten hierfür ausgesprochen und bestätigte dies heute im Wesentlichen: das Coming Out von Schultze und sein Rückzug aus der Nazi-Szene zeigten, dass er sich nach den ihm vorgeworfenen Taten erheblich weiter entwickelt habe; dies wiederum spreche dafür, dass er zum Tatzeitpunk noch eher einem Jugendlichen gleichgestanden habe. Der Vorsitzende fragte nach, wies insbesondere darauf hin, dass der Ausstieg Schultzes und die ihm vorgeworfenen Taten zeitlich sehr nah beieinanderlagen.

Aus strafrechtlicher Sicht wäre dennoch die Anwendung von Jugendstrafrecht wenig überraschend – gleichzeitig aber in der konkreten Umsetzung auf einen heute Mitte-Dreißigjährigen nicht einfach: das Gericht wird insoweit den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts, aber auch die Schwere und den politischen Charakter der Tat, die Schultze eingestanden hat, berücksichtigen müssen. Weiterlesen

05.03.2015

Lügen und Verharmlosen Deluxe – Hendrik Lasch und sein „rechtskonservativer“ Freund Mundlos

Heute wurde zunächst ein Psychiater vernommen, der ein Gutachten zu einem der jungen Männer erstellt hatte, der durch die Nagelbombe in der Keupstraße schwer verletzt wurde (zu dessen Aussage s. den Bericht vom 20.01.2015). Seine Schilderung machte noch einmal in bedrückender Form deutlich, wie schwer – neben den körperlichen Verletzungen – die psychischen Folgen des Attentats waren: Noch zum Zeitpunkt der Begutachtung 2012 fand sich bei diesem Verletzten das Vollbild einer post-traumatischen Belastungsstörung mit Konzentrationsstörungen, Reizbarkeit, immer wiederkehrenden Alpträumen, flashbacks, noch 2012 lösten alltägliche Szenen wie Fahrräder mit Taschen erhebliche Ängste und Vermeidungsverhalten aus.

Es folgte Hendrik Lasch, ebenfalls aus der Nazi-Szene in Chemnitz und seit Mitte der 1990er v.a. mit Uwe Mundlos befreundet. Auch er war sichtlich bemüht, nichts Substantielles beizutragen, trieb dieses Spiel bis zur Grenze des Lächerlichen und weit darüber hinaus. Der Vorsitzende Richter Götzl sah sich zu vielen genervten Nachfragen veranlasst – aber erneut nicht dazu, Ordnungsmittel auch nur anzudrohen, und das trotz mehrerer Antworten Laschs, die eindeutige Aussageverweigerungen unter dem Deckmantel des Nicht-Erinnern-Könnens darstellten. Weiterlesen

05.02.2015

Weiter keine Entlastung für Wohlleben. Und: Versuch der Verteidigung Zschäpe, einen unbequemen Nebenklagevertreter loszuwerden

Der Verhandlungstag begann sehr ruhig mit dem Bericht eines Mitarbeiters der Jugendgerichtshilfe Düsseldorf, der von seinen Gesprächen mit dem Angeklagten Schultze berichtete. Viel Neues war von ihm nicht zu erfahren, nachdem Schultze selbst ja schon umfangreiche Angaben gemacht hat. In den nächsten Wochen wird das Gutachten erstattet werden, dass sich mit der Frage beschäftigt, ob Schultze zum Tatzeitpunkt noch wie ein Jugendlicher zu bewerten war.

Dann wurde Andreas Graupner, eine zentrale Gestalt von „Blood & Honour“ Sachsen, als Zeuge befragt. Auch er ist auf Antrag der Verteidigung Wohlleben geladen worden und sollte vor allem bezeugen, dass an einem „B&H“-Treffen am 8.10.1998 in Wilsdruff, bei dem die Unterstützung des NSU beschlossen worden sein soll, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt teilnahmen.

Graupner, der seit 2001 in Baden-Württemberg lebt, hat als Mitglied der „B&H“ nahestehenden Band Noie Werte bundesweit Bekanntheit erlangt. In zwei Versionen des NSU-Bekennervideos, die auf den Computern in der Frühlingsstraße gefundenen wurden, wird Musik von dieser Band Weiterlesen

13.01.2015

Weitere Vernehmung des Ex-V-Mannes Carsten Szczepanski.
Und: Die Front bröckelt – Beweisanträge der Verteidigung Wohlleben

Heute wurde zunächst die Befragung des Bombenermittlers beendet, der die Auswirkungen der Nagelbombe in der Kölner Keupstraße untersucht hatte.
Danach wurde die Vernehmung des ehemaligen V-Mannes Carsten Szczepanski fortgesetzt (zum Beginn seiner Vernehmung vgl. den Bericht vom 03.12.2014).

Die Befragung war wie zu erwarten zäh und schleppend, seine Erinnerung (oder sein Wille zur Erinnerung) an ehemalige Kameraden, Namen und Daten schlecht. Immerhin berichtete er relativ offen zur ideologischen Ausrichtung und Gewaltbereitschaft der Szene. Die Nebenklage fasste die Ergebnisse der Befragung des Zeugen in einer mündlichen Erklärung zusammen, die wir hier sinngemäß zusammenfassen. Deutlich wurde nicht nur die offene Werbung für rassistische Gewalttaten und den bewaffneten Kampf, die die gesamte Naziszene der 90er Jahre maßgeblich bestimmte. Vor allem lässt einen die Tatsache erschrecken, dass der Zeuge während seiner V-Mann-Tätigkeit genau diese politische Tätigkeit fortsetzte, ein extrem Weiterlesen

10.12.2014

Lügen und Verharmlosen XI, mit tatkräftiger Unterstützung der Verteidigung Zschäpe – Weitere Vernehmung von Antje Probst

Heute wurde die Vernehmung des ehemaligen „Blood & Honour“-Mitglieds Antje Probst fortgesetzt. (Zu ihrer ersten Vernehmung s. den Bericht vom 20.11.2014). Sie setzte ihre unerträgliche Verharmlosungsstrategie fort, wollte von den politischen Aktivitäten von „Blood & Honour“ nichts mitbekommen haben, wollte die Vorzeige-Naziband „Skrewdriver“ nur musikalisch und wegen der schönen Balladen verehrt haben, usw. Dabei blieb sie auch auf diverse Nachfragen und Vorhalte aus Publikationen, Zeugenvernehmungen usw., die anderes aussagten.

Insgesamt hat sich die Zeugin das zu erwartende Strafverfahren wegen Falschaussage redlich verdient. Höhepunkt war, dass sie zu Beginn der Vernehmung selbst noch einmal kurz das Thema André Eminger ansprach (s. den Bericht vom 20.11.2014) – aber auch diese Gelegenheit nicht nutzte, ihre offensichtliche Falschaussage vom letzten Mal inhaltlich zu korrigieren.
Die Verteidigung Zschäpe löste dann eine längere Diskussion aus, indem sie eine Frage von Nebenklägervertreter RA Hoffmann beanstandete: Die Zeugin hatte gesagt, die Band „AEG“, in Weiterlesen

02.12.2014

VS-Informanten: „Leute, nicht die nicht nur berichten, sondern Leute, die etwas tun und dann darüber berichten“

Heute sagten zunächst zwei pensionierte Kriminalbeamte aus der Schweiz aus – die Verteidigung Wohlleben hatte beantragt, sie zu laden. Die Beamten hatten 1996 ein Strafverfahren gegen einen Deutschen geführt, der illegal mit in der Schweiz gekauften Waffen gehandelt hatte. Dabei hatte am Rande auch das Waffengeschäft eine Rolle gespielt, von dem der Schweizer Hans-Ulrich Müller die Mordwaffe Ceska hatte. Wie bereits berichtet, handelt es sich um ziemlich verzweifelte Versuche der Verteidigung, den Weg der Ceska in Frage zu ziehen – heute kam noch hinzu, dass die beiden Beamten gar nicht direkt mit dem Waffengeschäft zu tun hatten.

Nächster Zeuge war der Ex-Mann von Antje Probst, die letzte Woche zu „Blood & Honour“ Sachsen und deren Unterstützung der „Drei“ ausgesagt hat (s. den Bericht vom 20.11.2014).
Auch Probst stellte sich selbst als weitgehend unpolitisch und seine Kontakte zu anderen Kadern, z.B. Jan Werner von „B&H“, als „rein nachbarschaftlich“ dar. Von „politischen Spinnern“ habe er sich immer klar abgegrenzt. Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos habe er gar nicht gekannt, über die Untergetauchten aus Thüringen sei zwar „getratscht“ worden, er wisse aber nicht von wem, das habe ihn auch nie interessiert. Bei der Polizei hatte er noch deutlich mehr Details geschildert – heute versucht er das damit zu erklären, die Polizeibeamten hätten ihn wegen des „hohen Erfolgsdrucks“, der auf ihnen gelastet hätte, „hochsuggestiv“ befragt.
Vergraben in diesen Märchen teilte Probst aber durchaus auch Eindrücke von der Szene mit, die der Wahrheit näher kommen dürften als vieles, was Szene-Zeugen bisher berichtet haben: So beschrieb er etwa die ihm bekannten V-Männer als „Aktiv-Kader“, als „Leute, nicht die nicht nur berichten, sondern Leute, die etwas tun und dann darüber berichten.“ So etwa Thomas Starke: „wo der nicht war, war nichts los“ – was wohl auch für die Unterstützung von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos in der ersten Zeit gelten dürfte. Auch die Beschreibung des Auftretens des „Thüringer Heimatschutzes“ als „martialisch“ und „erschreckend“ dürften viele BeobachterInnen des Prozesses teilen.

Über seine Ex-Frau wollte Probst zunächst gar nichts sagen, das sei ihm geraten worden, da seine Aussage sie belasten könnte – „könnte ja sein, dass sie was damit zu tun hatte.“ Das Gericht unterbrach daraufhin seine Unterbrechung, Probst soll in zwei Wochen noch einmal in Begleitung eines Zeugenbeistands erscheinen.

26.11.2014

Lügen und Verharmlosen X – „Das kameradschaftliche Gefühl, das man von der Bundeswehr kannte, wurde halt in der Szene ein bisschen weitergelebt.“

Es gibt Tage im Prozess gegen Mitglieder und Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrundes“, die man kaum erträgt und die man nur schwer zusammenfassen kann. Der 26.11.2014 war ein solcher. Geladen war der Zeuge Ralph Hofmann, der verdächtig ist, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe 1999 seinen Personalausweis zur Anmietung einer Wohnung und für Warenbestellbetrügereien zur Verfügung gestellt zu haben. Der Ausweis wurde im Brandschutt des Hauses in der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden, ebenso Waren, die damals auf seinen Namen bestellt, in eine andere Chemnitzer Wohnung, die auf seinen Namen angemietet war, ausgeliefert und nie bezahlt wurden – neben alltäglichen Dingen auch ein Nachtsichtgerät, ein Gerät also, das zur Durchführung von Anschlägen aus dem Untergrund benötigt wird.

Bei der Polizei hatte Hofmann behauptet, er habe seinen Ausweis 1999 in einem Einkaufszentrum verloren. Er sei einmal von Thomas Starke gefragt worden, ob er zwei „Kameraden“ in seiner Wohnung unterbringen könnte. Das sei abends auf der Straße vor einer Kneipe gewesen, bei Starke seien zwei Männer mit Kapuzen gewesen, die nicht erkannt habe. Ein weiterer Nazizeuge hatte am 19.03.2014 vor dem Gericht ausgesagt, Hofmann hätte Starke und das Trio an ihn vermittelt, er habe dann eine Unterkunft besorgt. Ein solches Geschehen hatte Hofmann gegenüber der Polizei nicht angegeben.

Hofmann selbst war nie Teil des „Blood & Honour“-Netzwerkes, er war im Umfeld stärker parteipolitisch orientierter Gruppen tätig, Funktionär des „Heimatschutz Chemnitz“ und bis vor kurzem regelmäßiger Gast bei Veranstaltungen der erst dieses Jahr verbotenen „Nationalen Sozialisten Chemnitz.“

Hofmann versuchte, wie so viele zuvor, sich als harmlos und nur wenig politisch darzustellen. „Ich hab verschiedene Ansichten schon geteilt. Man war jung und konnte sich mit einigem identifizieren. Durch die Bundeswehrzeit wurde man noch ein bisschen aufgebaut und fühlte sich durch das Militärische mehr zum Elitären hingezogen.“

Der Vorsitzende befragte den Zeugen zunächst präzise und geduldig, kreiste dessen Falschangaben ein, verpasste es aber, ihn festzunageln. Hoffmann sagte erstmals aus, noch ein weiteres Mal von Starke wegen der Unterbringung der „beiden Männer“ angesprochen geworden zu sein, er habe dann an einen Bekannten verwiesen. Dass diese Erinnerung eine Schutzbehauptung ist, weil seine Vermittlung ja dem Gericht bereits bekannt ist, stand zwar im Raum, wurde aber nicht deutlich. Der Vorsitzende brach dann seine Befragung ab, nachdem er alle Widersprüche der Aussage des Zeugen eingekreist hatte, unternahm aber keinen einzigen Versuch, diesen unter Druck zu setzen.

Die Verteidigung hatte natürlich keine Fragen an den Zeugen, sie hat ja kein Interesse daran, dass weitere Details über die Unterstützung des NSU herauskommen. Auch die Bundesanwaltschaft stellte keine einzige Frage – es scheint, als verweigere sie sich inzwischen jeder Aufklärung.

Die Nebenklage versuchte danach zwar, den Zeugen weiter unter Druck zu setzen, musste dazu aber noch einmal an die Fragen des Gerichts anknüpfen – da gleichzeitig die Geduld des Gerichts wie so oft am Nachmittag am Ende war, wurde dies als unzulässige Wiederholungsfragen zurückgewiesen.

Die Befragung ging schließlich in einer Konfrontation zwischen der Verteidigung Wohlleben und einem Nebenklägervertreter zu Ende. Letzterer wollte dem Zeugen die Namen der vom NSU Ermordeten vorhalten, dies wurde beanstandet.

Letztlich wurde ein weiteres Mal deutlich, dass die Naziszene den NSU nicht nur bei seinen Morden unterstützt hat, sondern bis heute jede Aufklärung verhindert. Deutlich wurde zudem, dass nicht nur die „Blood and Honour“-Szene in die Unterstützung des NSU einbezogen war, sondern auch Aktivisten außerhalb der Skinheadszene. Diese weitere Szene käme auch für die Unterstützung in den Jahren nach dem Verbot von Blood and Honour im Herbst 2000 in Frage, als der Verfolgungsdruck gegen „B&H“-Mitglieder größer wurde. Darauf könnte auch hindeuten, dass Hofmann unter „Ralph Jäger“ in André Emingers Telefon gespeichert war. Diese Bezeichnung dürfte auf dessen Militärbegeisterung zurückgehen, hatte Hofmann doch seine Bundeswehrzeit bei einer Jäger-Einheit verbracht. So gut muss ihn Eminger also gekannt haben.