07.10.2015

Zur Militanzdebatte in der „Kameradschaft Jena“ und zu Meral K.

Der Skandal um die scheinbar überhaupt nicht existierende Nebenklägerin Meral K., die bis zur vergangenen Woche von Rechtsanwalt Willms vertreten wurde, hat heute Eingang in die Hauptverhandlung gefunden. Nachdem der Vorsitzende die Nebenklägerin mehrfach als Zeugin geladen und massiv Druck auf ihren Rechtsanwalt ausgeübt hatte, mitzuteilen, wo sich seine Mandantin befindet, hat RA Willms inzwischen schriftlich erklärt, er sei getäuscht worden, seine angebliche Mandantin existiere gar nicht. Vielmehr sei ein weiterer Nebenkläger ihm gegenüber als Vermittler aufgetreten und habe sich von ihm Geld für die Vermittlung der Vollmacht für Meral K. zahlen lassen. Erst jetzt habe er festgestellt, dass seine Mandantin gar nicht existiere, und daher nunmehr Strafanzeige gegen den „Vermittler“ gestellt. Auch dass das von ihm für seine Mandantin eingereichte Attest gefälscht war, sei ihm erst jetzt aufgefallen.

Der Verhandlungstag heute begann mit einem Antrag der Verteidigung Zschäpe, die an der Entscheidung über die Zulassung der Nebenklage der Meral K. beteiligten Richter sollten dienstliche Erklärungen abgeben, wie es zu der Entscheidung kam, insbesondere dazu, ob bzw. ab wann sie das vorgelegte Attest als Fälschung erkannt hätten. Verklausuliert kündigte die Verteidigung damit eine mögliche Ablehnung der Richter wegen Befangenheit an, wohl mit der Begründung, dass diese ohne ausreichende Prüfung eine Nebenklägerin zugelassen hätten.
Dieser Versuch, den Skandal zu Angriffen auf die Legitimität der Nebenklage zu nutzen und auch das Gericht anzugreifen, schlug aber gegen die Verteidigung zurück: denn Beate Zschäpe reagierte sichtlich überrascht auf den Antrag ihrer Verteidiger Heer, Sturm und Stahl. Der vierte Verteidiger Rechtsanwalt Grasel bat um eine Unterbrechung, um sich mit Zschäpe zu besprechen, und beschränkte sich dann auf die Mitteilung, er und Zschäpe hätten von dem Antrag bisher nichts erfahren. Damit begann eine Auseinandersetzung zwischen den Anwälten Heer und Grasel: Heer warf Grasel vor, nicht ins Verfahren eingearbeitet zu sein, Grasel beklagte sich, dass Heer, Stahl und Sturm sich Besprechungen verweigert und ihm ihre Mitschriften der bisherigen Beweisaufnahme nicht zur Verfügung gestellt hätten – insgesamt, wie auch Verteidiger Heer richtig feststellte, ein „an Würdelosigkeit kaum noch zu überbietendes“ Schauspiel.

Natürlich muss geklärt werden, ob hier tatsächlich in betrügerischer Absicht eine Nebenklageberechtigung vorgetäuscht wurde, und wer dies zu verantworten hat. Letztlich wird nun ja auch deutlich, dass die gründliche Beweisaufnahme solche Versuche aufdeckt.

Sodann wurde ein Zeuge weiter vernommen, der Gründungsmitglied der Kameradschaft Jena gewesen war und bereits bei seiner letzten Vernehmung einiges zur Ideologie usw. ausgesagt hatte (vgl. den Bericht vom 16.09.2015).

In einer polizeilichen Vernehmung hatte der Zeuge von Diskussionen zur Bildung einer militanten Organisation berichtet, die entstanden seien, nachdem man sich Videos über die rechte Szene aus Skandinavien angeschaut habe. Diese Aussage hatte er bereits bei seiner ersten Vernehmung in München bestätigt. Heute gab er auf Nachfrage an, es habe sich dabei um die sogenannten „Kriegsberichter“-Videos eines skandinavischen Blood and Honour-Vertriebs gehandelt. In den Videos, so der Zeuge, seien Ausschnitte von Konzerten, aber auch von durch Nazis durchgeführte nWehr- oder Sprengübungen gezeigt worden. Nun schränkte er aber ein, er habe sich wohl zeitlich vertan, diese Filme seien erst ab 1997/98 erschienen, daher müsse er sie wohl mit anderen Freunden gesehen haben. Allerdings konnte er keinerlei Angaben machen, um welche Freunde es sich dabei gehandelt habe .Er konnte auch nicht erklären, welche Umstände denn dann Auslöser für die Diskussionen innerhalb der Kameradschaft Jena zur Bildung einer militanten Organisation gewesen seien. Auch als ihm vorgehalten wurde, dass die „Kriegsberichter“-Videos sehr wohl ab 1996 vertrieben wurden, reagierte er weiterhin abwehrend. Es wurde sehr deutlich, dass der Zeuge sich einerseits in der zeitlichen Einordnung des Geschehens schlicht getäuscht hat, andererseits aber auch sich und vor allem seine damaligen Kameraden schützen will.

Diese Entlastungstendenz wurde auch an einem weiteren Punkt sehr deutlich. Der Zeuge wurde gefragt, ob er in der damaligen polizeilichen Vernehmung Streichungen vorgenommen hatte, was er verneinte. In der Vernehmung ist aber der Satz „Als wir über eine militante Organisation gesprochen haben, wurde nicht erwähnt, wo man sich Waffen beschaffen konnte“, per Hand ausgestrichen, die Veränderung mit dem Namenskürzel des Zeugen bestätigt, und auf Vorhalt dieser Tatsachen bestätigte er, dass die Streichung „mit seinem Einverständnis“ geschehen sei. Damals wollte er also offensichtlich nicht deutlich werden lassen, wie häufig die Durchführung gewalttätiger Aktionen Thema war, heute wollte er von den Diskussionen über solche Aktionen im Zusammenhang mit den gemeinsam angeschauten Videos nichts wissen. Der Frage, was er denn in der Vernehmung damals tatsächlich gesagt hat, wird noch weiter nachzugehen sein.

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