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14.10.2015

Die Verteidigung setzt ihre verzweifelten Anträge fort. Und: Lügen und Verharmlosen XVI – noch einmal Mario Brehme.

Das Gericht lehnte morgens auch die gestrige Gegenvorstellung der Verteidigung Wohlleben ab. Es folgten zunächst auf Antrag der Verteidigung Wohlleben lange Unterbrechungen, dann lehnte Rechtsanwalt Klemke im Namen seines Mandanten alle RichterInnen wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Auch dieser Schritt wurde wieder allein mit der Reaktion des Gerichts auf die Querelen in der Verteidigung Zschäpe begründet – erneut findet sich zur Bedeutung all dessen für Wohlleben nur ein dürftiger Satz. Nach einer weiteren Pause teilte Rechtsanwalt Grasel mit, dass sich Zschäpe dem Befangenheitsgesuch „anschließe“. Die Feststellung, dass diese Ablehnungsgesuche vollkommen substanzlos sind, bleibt anderen RichterInnen des Oberlandesgerichts überlassen. Der Vorsitzende Richter Götzl entschied, nicht auf deren Entscheidung zu warten, sondern zunächst weiter zu verhandeln. Weiterlesen