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28.10.2015

Beweisanträge zum „Ausstieg“ des Angeklagten Gerlach

Der einzige Zeuge heute hatte ebenfalls Ausspähnotizen des NSU ausgewertet. Konkret war in einer Norddeutschland-Karte ein Gewerbegebiet im westlichen Mecklenburg markiert, Ermittlungen ergaben u.a. eine dortige Druckerei, die wegen verbotener Nazi-Musik durchsucht worden war.

Es folgten mehrere Beweisanträge der Nebenklage, die sich auf den angeblichen „Ausstieg“ des Angeklagten Gerlach bezogen. Gerlach hatte in der Hauptverhandlung behauptet, er habe sich seit etwa 1999 innerlich von der Nazi-Szene entfernt und sei 2004 endgültig ausgestiegen, sei aber noch zweimal auf Demonstrationen gewesen (vgl. zu seiner Einlassung den Bericht vom 06.06.2013). Die beantragten Beweise werden ergeben, dass diese Angaben nicht stimmen: Weiterlesen