Schlagwort-Archive: THS

07.06.2016

Ein weiterer gescheiterter Vorstoß der Verteidigung Wohlleben – erneute Vernehmung des V-Mannes Tino Brandt

Einziger Zeuge heute war der ehemalige „Thüringer Heimatschutz“-Führer und V-Mann Tino Brandt. Er hatte bereits im Jahr 2014 mehrere Tage in München ausgesagt (vgl. die Berichte vom  15.07.2014, 16.07.2014, 23.09.2014 und 24.09.2014). Er war heute auf Antrag der Verteidigung Wohlleben erneut geladen, um Fragen zur Bezahlung der Mordwaffe Ceska zu beantworten.
Die Verteidigung wollte auf diese Weise Zweifel an der Angabe des Angeklagten Carsten Schultze wecken, er habe das Geld für die Waffe von Ralf Wohlleben erhalten. Wie die Angaben des wahrlich alles andere als glaubwürdigen Brandt hierbei hilfreich sein sollten, dürfte das Geheimnis der Verteidigung bleiben. Und tatsächlich ergab seine Aussage auch nichts Relevantes: Weiterlesen

14.10.2015

Die Verteidigung setzt ihre verzweifelten Anträge fort. Und: Lügen und Verharmlosen XVI – noch einmal Mario Brehme.

Das Gericht lehnte morgens auch die gestrige Gegenvorstellung der Verteidigung Wohlleben ab. Es folgten zunächst auf Antrag der Verteidigung Wohlleben lange Unterbrechungen, dann lehnte Rechtsanwalt Klemke im Namen seines Mandanten alle RichterInnen wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Auch dieser Schritt wurde wieder allein mit der Reaktion des Gerichts auf die Querelen in der Verteidigung Zschäpe begründet – erneut findet sich zur Bedeutung all dessen für Wohlleben nur ein dürftiger Satz. Nach einer weiteren Pause teilte Rechtsanwalt Grasel mit, dass sich Zschäpe dem Befangenheitsgesuch „anschließe“. Die Feststellung, dass diese Ablehnungsgesuche vollkommen substanzlos sind, bleibt anderen RichterInnen des Oberlandesgerichts überlassen. Der Vorsitzende Richter Götzl entschied, nicht auf deren Entscheidung zu warten, sondern zunächst weiter zu verhandeln. Weiterlesen

28.07.2015

Lügen und Verharmlosen XV – die gewaltfreie Naziszene Thüringens in den 90ern

Der gesamte heutige Verhandlungstag wurde auf die Vernehmung eines Zeugen verwendet, der ab den frühen 90er Jahren bei den Jungen Nationaldemokraten, der NPD und im Thüringer Heimatschutz aktiv war. Der Zeuge war bis heute nicht vernommen worden, vermutlich, weil er seit 10 Jahren in Kuwait lebt. Die Ladung ging auf einen Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben zurück, der Zeuge sollte belastende Angaben zu Wohllebens Verstrickung in die Unterstützung von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos widerlegen.

Tatsächlich lässt sich aus der Aussage des Zeugen nichts Relevantes für die Beweisaufnahme herausfiltern. Der Zeuge, offensichtlich immer noch in nazistische Ideologie und Terminologie verstrickt, bemühte sich zwar sichtlich, Zschäpe und Wohlleben zu entlasten, es wurde aber schnell deutlich, dass er dabei die Wahrheit nach Belieben verdrehte. Dabei mischte sich in seine erdichteten Geschichten zur Nazi-Szene und zur Rolle von Zschäpe und Wohlleben auch immer wieder eine glasklare Werbung für die neo-nationalsozialistische Ideologie. Weiterlesen

15.07.2015

Dreist, dreister, Mario Brehme

Heute Vormittag hörte das Gericht drei ZeugInnen zu verschiedenen Themen: Den Anfang machte ein Chemnitzer, der seine Mutter im Haus Wolgograder Allee 76 in Chemnitz besucht und dabei Beate Zschäpe mehrmals im Hausflur getroffen hatte. In dem Haus war das Trio recht bald nach dem Untertauchen auf Vermittlung von André Eminger untergekommen. Er sagte, seine Mutter habe sich über die neuen Mieter beschwert, die laut wären, Nazilieder sängen und Zigarettenkippen vom Balkon würfen. Sie habe die Frau, die er nach 2011 als Beate Zschäpe identifizierte, angesprochen und sei von dieser beschimpft worden.

Es folgte ein Polizeibeamter aus Thüringen, der mehrere Vermerke zur Entwicklung des THS geschrieben hatte. Er gab allerdings zu Beginn seiner Vernehmung freimütig an, dass er nur „im Sinne einer Hausarbeit“ schriftliche Berichte von Verfassungs- und Staatsschutz Weiterlesen

04.03.2015

Zur Struktur und Ideologie der Szene in Jena

Nachdem Beate Zschäpe mitgeteilt hatte, dass sie wieder an der Verhandlung teilnehmen könne, wurde diese heute fortgesetzt. Peinlich und ärgerlich war allerdings, dass auf Nachfrage des Vorsitzenden die Verteidigung Zschäpe mitteilte, diese habe der Vernehmung einer Zeugin am vergangenen Dienstag auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht vollständig folgen können. Peinlich, weil die drei Verteidiger Zschäpes nicht selbständig in der Lage scheinen, sich um den Zustand ihrer Mandantin zu kümmern. Ärgerlich, weil diese Vernehmung nunmehr wiederholt werden muss. Ein einfacher Hinweis der ansonsten immer so sehr auf Verfahrensbeschleunigung pochenden Verteidigung hätte diesen doppelten Aufwand vermieden.

Der Vorsitzende war entsprechend genervt, hatte aber offensichtlich einen weiteren Krankheitstag Zschäpes befürchtet und deshalb den Verfassungsschützer Meyer-Plath bereits abgeladen. Dieser wird zu einem späteren Verhandlungstag erneut geladen werden. Einziger Zeuge heute war daher der jüngere Bruder von André Kapke, der einige Zeit ebenfalls in der Neonazi-Szene Jenas aktiv war. Weiterlesen

23.07.2014

Lügen und Verharmlosen VIII – Gewährsperson Andreas Rachhausen

Der Hauptverhandlungstag begann mit einer Mitteilung des Vorsitzenden, der für morgens geladene Zeuge habe angerufen, und mitgeteilt, er käme nicht, ihm sei unterwegs schwindelig geworden und er müsse jetzt erst einmal in ein Wirtshaus. Was Götzl wie einen Witz erzählte und was von den Medien auch so aufgenommen wurde, könnte allerdings einen ernsthaften Hintergrund haben: der Zeuge war mit Uwe Böhnhardt in einer kriminellen Jugendgruppe aktiv. Nachdem er gegenüber der Polizei eine Aussage gemacht hatte, ließ ihn die Gruppe nach einem Autounfall halbtot liegen. Im Krankenhaus liegend wurde er bedroht. Er hat offensichtlich erhebliche Folgen und Ängste zurückbehalten.

Anschließend wurde Andreas Rachhausen vernommen, der neben Tino Brandt eine maßgebliche Rolle im Thüringer Heimatschutz gespielt haben soll. Genau wie dieser gab er Informationen gegen Geld an den Verfassungsschutz, allerdings etwas lockerer angebunden, als „Gewährsperson“. Von dieser Tätigkeit sind allerdings nur zwei sogenannte Treff-Meldungen in den Akten, ob es weitere gibt, ob Meldungen vernichtet wurden, ist bislang unbekannt.

Rachhausen erschien mit seinem Zeugenbeistand, Rechts-Anwalt Jauch, der zuletzt am 8. Juli 2014 selbst als Zeuge aussagen musste.

In einer stundenlangen Befragung gab er zunächst gegenüber dem Vorsitzenden Götzl an, der THS sei nur ein Transparent gewesen, Strukturen hätten nicht bestanden, THS-Treffen in der Gaststätte Heilsberg habe er nur ein paar erlebt, dabei sei nur getrunken worden. Die Angeklagten und Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos kenne er gar nicht oder nur vom Sehen. Zu Nazis im Ausland habe er nie Kontakt gehabt. Er habe einmal auf Wunsch von Wohlleben und Kapke ein Fahrzeug abgeschleppt, genaueres wisse er dazu nicht. Tatsächlich war es das Fluchtfahrzeug des Trios bei ihrem Untertauchen.

Erst auf intensive Befragung der Nebenklage gab er zu, dass er gemeinsam mit anderen Nazis aus dem Umfeld von Böhnhardt sich von Spiegel-TV bei Wehrsport- und Häuserkampfübungen hatte filmen lassen. Außerdem arbeitete er zur Hochzeit der THS-Treffen in der Gaststätte Heilsberg, war also fast immer dort. Im Jahr 1992 war er einer der Anmelder des Rudolph Hess-Marsches in Rudolstadt, der mit 1800 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet und Nazis aus ganz Europa durchgeführt wurde. Als wegen gefährlicher Körperverletzung ein Haftbefehl gegen ihn erging, floh er nach Belgien, in die USA und nach Dänemark, wo er bei dem führenden Nazikader und Auschwitzleugner Thiess Christophersen Unterschlupf fand.

Von seiner Mitarbeit für den Verfassungsschutz habe er Brandt Mitteilung gemacht. In der Szene sei bekannt gewesen, dass „wenn vier Personen zusammensitzen, zwei davon für den Verfassungsschutz arbeiten“. Dies sei nicht schlimm gewesen, denn er habe dem Dienst ohnehin nur Belanglosigkeiten erzählt.

Rachhausens Vernehmung wird an einem weiteren Verhandlungstag fortgesetzt werden.

Während der gesamten Vernehmung wurde deutlich, dass Rachhausen log, um seine Rolle im THS und dessen wahre Bedeutung zu verharmlosen. Deutlich wurde aber auch, dass die Thüringer Naziszene Erfahrungen mit dem Untertauchen gesuchter Straftäter hatte und jedenfalls ab 1992 bundesweit und international gut vernetzt war. Der bewaffnete Kampf wurde offensichtlich diskutiert und trainiert und durch die Darstellung gegenüber der Presse propagiert. Die Nazis gebrauchten damit Gewalt im doppelten Sinne: Durch Überfälle, Körperverletzungen etc. einerseits und andererseits durch die einschüchternde Wirkung der öffentlichkeitswirksam zur Schau gestellten Ankündigung bewaffneter Aktionen über die Presse oder durch Aufkleber.

Bereits Jahre vor den ersten Morden des NSU war also der Einsatz von Waffen gegen politische Feinde ganz normales Thema in der Thüringer Naziszene und dem THS. Der Verfassungsschutz wusste dies und bezahlte wichtige Protagonisten. Im Gegenzug erhielt er nutzlose Informationen.

Die Hauptverhandlung am Donnerstag, 24. Juli wurde abgesetzt. Die geplante Fortsetzung der Vernehmung des Thomas Gerlach konnte nicht stattfinden, weil mehrere Umzugskartons Ermittlungsakten eines Verfahrens gegen die Hammerskins wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie eines weiteren Verfahrens gegen Gerlach wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz noch nicht ausreichend zur Kenntnis genommen werden konnten. Die Akten waren erst diese Woche beim OLG eingetroffen. Anhand dieser Akten muss geprüft werden, ob Gerlach möglicherweise die Aussage verweigern darf.