Schlagwort-Archive: Befangenheitsantrag

17.04.2018

Wieder keine Verteidigerplädoyers

Die Befangenheitsgesuche der Verteidigung Eminger wurden sämtlich zurückgewiesen, so dass heue die Plädoyers hätten beginnen können. Dazu kam es erneut nicht – diesmal aber nicht wegen weiterer Anträge, sondern weil Zschäpe-Verteidiger Borchert wegen eines privaten Notfalls und Emingers neuer Verteidiger Sprafke wegen Krankheit fehlten.

Der Vorsitzende versuchte zunächst, die Verteidigung Gerlach zu überzeugen, heute zu plädieren. Die verwiesen zurecht darauf, dass sie zum einen nicht vorbereitet seien, zum anderen davon ausgegangen seien, dass die Plädoyers in der Reihenfolge der Anklage erfolgen – schließlich ist Zschäpe als Haupttäterin angeklagt, Gerlach als Gehilfe. Auch die Verteidigung Wohlleben wurde gefragt, gab aber an, erst nächste Woche verhandeln zu können. Bei der Verteidigung Schultze schließlich fehlte Rechtsanwalt Pausch. So vertagte der Vorsitzende auf die nächste Woche. Weiterlesen

14.03.2018

Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben – weiter am Dienstag, 20.03.2018

Wie gestern angekündigt, verlas die Verteidigung Wohlleben heute das Befangenheitsgesuch gegen alle Richter_innen des Senats. Das Gesuch stützt sich auf den Beschluss von gestern, mit dem das Gericht den windigen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt hatte. Auch dieser Antrag wird keinerlei Aussicht auf Erfolg haben. Es wird aber wie üblich eine Zeit dauern, dies festzustellen. Der Vorsitzende setzte den für morgen angesetzten Verhandlungstag ab, weitergehen soll es am Dienstag, 20.03.2018. Ob dieser Termin eingehalten werden kann oder weitere Tage abgesetzt werden müssen, wird sich Anfang der nächsten Woche zeigen.

Die Zschäpe-Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm, deren Antrag auf Entpflichtung gestern abgelehnt wurde, gaben hierzu keine weitere Stellungnahme ab.

25.10.2017

Es geht weiter mit den Befangenheitsgesuchen – morgen keine Hauptverhandlung

Wie zu befürchten war, geht es weiter mit den Befangenheitsgesuchen der Verteidigung Eminger. Dieses Mal will die Verteidigung zwei der Richter ablehnen, die das letzte Befangenheitsgesuch für unbegründet erklärt haben. Das Gesuch wird heute Abend schriftlich eingereicht.

Die Strafprozessordnung verbietet es, bei einem offenen Befangenheitsgesuch mit den Plädoyers weiterzumachen, daher wurde der Hauptverhandlungstermin morgen abgesetzt. Die Verhandlung geht weiter am Donnerstag, 9.11.2017. Weiterlesen

09.03.2017

Befangenheitsantrag der Verteidigung Zschäpe, und: Gericht lässt die Verhandlung bis zum 23.03.2017 ausfallen.

Nachdem gestern die Verteidigung Wohlleben alle Richter_innen abgelehnt hatte, verlas heute Rechtsanwalt Heer ein Befangenheitsgesuch von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden. Auch dieses Gesuch ist im Wesentlichen gestützt auf die Fristsetzung für weitere Beweisanträge, gesehen vor dem Hintergrund der wenig beschleunigten Verhandlungsführung in den letzten Monaten.

Ansonsten bestand der Verhandlungstag vor allem aus einer Pause nach der nächsten – hier 30 Minuten für die „interne Beratung“ der Verteidigungen, dort 25 Minuten zur Abfassung eines Gerichtsbeschlusses, mit dem eine Unterbrechung von 20 Minuten abgelehnt wurde, usw. usf.

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19.04.2016

Befangenheitsantrag abgelehnt – Verlesung von Erkenntnismitteilungen des Inlandsgeheimdienstes

Der heutige Verhandlungstag begann erst um 13 Uhr, weil die Abarbeitung des erneuten Befangenheitsantrages der Verteidigung Wohlleben aus der letzten Woche mehr Zeit erforderte. Erwartungsgemäß brachte der Beschluss des OLG keine Überraschung, der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.

Der Vorsitzende stellte zunächst erneut Fragen an die Angeklagte Zschäpe, die irgendwann von ihren Verteidigern beantwortet werden sollen.

Schwerpunkte der Fragend es Vorsitzenden waren die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Eisenecker über Tino Brandt, Ralf Wohlleben und Carsten Schultze, der Umgang mit dem aus Überfällen erbeuteten Geld in der gemeinsamen Wohnung, die Übergabe von Geld und einer für Zschäpe gedachten Krankenkassenkarte an und von Holger Gerlach, ein Besuch Holger Gerlachs in der Wohnung in Zwickau, sowie die Frage, ob Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt über Motorräder verfügten. Weiterlesen

02.03.2016

Befangenheitsantrag abgelehnt, Überfall auf Postfiliale und noch mehr Gründe, den Verfassungsschutz abzuschaffen

Das Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben wurde wie erwartet als unbegründet verworfen, da es schlicht auf einem (wohl bewussten) Missverständnis des angegriffenen Beschlusses basierte. Das Gericht verhandelte also weiter. Allerdings begann die Verhandlung erst ab 13 Uhr – einen Grund hierfür teilte das Gericht nicht mit.

Es sagten dann zunächst zwei ZeugInnen zum Überfall des NSU auf eine Postfiliale in Zwickau im Juli 2001 aus. Auch dieser Überfall lief ähnlich ab wie die anderen – Vorhalt von Waffen, Einsatz von Pfefferspray gegen eintretende Kunden, Beute knapp 75.000 DM, erhebliche psychische Folgen für die Angestellten der Filiale, die sich auch heute in der Vernehmung wieder zeigten. Weiterlesen

25.02.2016

Wohlleben bleibt (natürlich) in Haft. Und: Termine bis Januar 2017

Heute sollten ZeugInnen zu zwei Überfällen des NSU auf Postfilialen in Chemnitz im Oktober 1999 gehört worden.

Zunächst jedoch wurde die Hauptverhandlung auf Antrag der Verteidigung Wohlleben unterbrochen. Gestern hatte das Gericht beschlossen, dass Wohlleben weiter in Haft bleibt: es sieht – auch nach seiner Aussage – weiter einen dringenden Tatverdacht, da seine Beteuerungen, er habe nicht gewusst, was Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit der von ihm und Schultze besorgten Waffe machen würden, nicht glaubhaft sind. Eine sorgfältig begründete Entscheidung, die natürlich auch aussagt, dass Wohlleben mit einer Verurteilung zu rechnen hat – was Grund für die Verteidigung ist, erneut alle Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Weiterlesen

02.03.2016

Befangenheitsantrag abgelehnt, Überfall auf Postfiliale und noch mehr Gründe, den Verfassungsschutz abzuschaffen

Das Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben wurde wie erwartet als unbegründet verworfen, da es schlicht auf einem (wohl bewussten) Missverständnis des angegriffenen Beschlusses basierte. Das Gericht verhandelte also weiter. Allerdings begann die Verhandlung erst ab 13 Uhr – einen Grund hierfür teilte das Gericht nicht mit.

Es sagten dann zunächst zwei ZeugInnen zum Überfall des NSU auf eine Postfiliale in Zwickau im Juli 2001 aus. Auch dieser Überfall lief ähnlich ab wie die anderen – Vorhalt von Waffen, Einsatz von Pfefferspray gegen eintretende Kunden, Beute knapp 75.000 DM, erhebliche psychische Folgen für die Angestellten der Filiale, die sich auch heute in der Vernehmung wieder zeigten.

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02.02.2016

Befangenheitsgesuch der Verteidigung Zschäpe und Fragen an die Angeklagte Zschäpe

Der Verhandlungstag begann mit der Mitteilung, dass Zschäpe-Verteidiger Grasel über das Wochenende ein Befangenheitsgesuch gegen den Vorsitzenden Götzl angebracht hatte. Zuvor hatte Götzl den weiteren Antrag Zschäpes auf Entpflichtung der Alt-VerteidigerInnen Heer, Stahl und Sturm abgelehnt.

Da die Begründungen der diversen Entpflichtungsanträge im Laufe des Prozesses im Kern gleich bleiben, muss zum Ganzen nicht besonders viel gesagt werden: Die Ablehnung des Entpflichtungsantrags wird vor allem damit begründet, dass Heer, Stahl und Sturm weiter verteidigungsbereit und -fähig sind und dass der Abbruch der Kommunikation innerhalb der Verteidigung auf einer Kommunikationsverweigerung seitens der Angeklagten beruht. Das ist juristisch richtig und kann daher auch keine Befangenheit des Vorsitzenden begründen, auch dieses Befangenheitsgesuch ist also zum Scheitern verurteilt.

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21.01.2016

Weitere sinnlose Befangenheitsanträge der Verteidigung Wohlleben – und weitere nichtssagende und unglaubhafte Angaben der Angeklagten Zschäpe

Heute wurden – neben den Aussagen zweier BKA-ErmittlerInnen – v.a. die schriftlichen Antworten der Verteidigung Zschäpe auf die Fragen des Gerichts erwartet.

Darauf mussten aber die Beteiligten erneut lange warten: Die Verteidigung Wohlleben beantragte mehrfach längere Unterbrechungen, um dann erst einen sinnlosen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden anzubringen – der hatte ein kurzes Wortgefecht mit Verteidiger Nahrath gehabt, an dessen Ende Nahrath beleidigt angekündigt hatte, dann halt nichts zu sagen. Es folgte ein weiterer Befangenheitsantrag gegen eine beisitzende Richterin – diese hätte bei der Verlesung des ersten Antrags den Mund verzogen, so die Begründung für diesen zweiten, ebenso offensichtlich unbegründeten Antrag. Weiterlesen