02.02.2016

Befangenheitsgesuch der Verteidigung Zschäpe und Fragen an die Angeklagte Zschäpe

Der Verhandlungstag begann mit der Mitteilung, dass Zschäpe-Verteidiger Grasel über das Wochenende ein Befangenheitsgesuch gegen den Vorsitzenden Götzl angebracht hatte. Zuvor hatte Götzl den weiteren Antrag Zschäpes auf Entpflichtung der Alt-VerteidigerInnen Heer, Stahl und Sturm abgelehnt.

Da die Begründungen der diversen Entpflichtungsanträge im Laufe des Prozesses im Kern gleich bleiben, muss zum Ganzen nicht besonders viel gesagt werden: Die Ablehnung des Entpflichtungsantrags wird vor allem damit begründet, dass Heer, Stahl und Sturm weiter verteidigungsbereit und -fähig sind und dass der Abbruch der Kommunikation innerhalb der Verteidigung auf einer Kommunikationsverweigerung seitens der Angeklagten beruht. Das ist juristisch richtig und kann daher auch keine Befangenheit des Vorsitzenden begründen, auch dieses Befangenheitsgesuch ist also zum Scheitern verurteilt.

Eine Entscheidung über das Befangenheitsgesuch dürfte spätestens vor dem Verhandlungstag am Donnerstag ergehen. Die Verhandlung morgen fällt – wieder einmal – aus.

Heute setzte das Gericht die Verhandlung aber einstweilen fort – zunächst mit der Verlesung diverser Verfassungsschutz-Erkenntnisse zu den Angeklagten Gerlach, Wohlleben, Eminger und Schultze. Dann stellte der Vorsitzende noch einige Fragen an die Angeklagte Zschäpe, vor allem zu Details ihrer bisherigen Angaben, aber auch dazu, wie viel André Eminger und seine Frau Susann von den Taten des NSU wussten. Rechtsanwalt Grasel kündigte an, die Antworten würden wieder schriftlich vorbereitet und dann verlesen. Das gelte auch für die bisher nicht beantworteten Fragen der Verteidigung Schultze vom letzten Durchgang – die seien ihm „durchgerutscht“, aber „die werde ich [!] im selben Atemzug … beantworten.“