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17.02.2016

Weitere Beweisaufnahme zu den Raubüberfällen des NSU

Heute begann das Gericht mit der Beweisaufnahme zum Raubüberfall auf eine Sparkasse in Chemnitz im Oktober 2006. Im Gegensatz zu den übrigen Überfällen wurde dieser nur von einem Täter, der Anklage nach Uwe Böhnhardt, begangen. Dieser trat, wie auch bei den anderen Überfällen, sehr brutal auf, schlug mit einem Tischventilator auf eine Angestellte ein und schoss einem Auszubildenden, der ihn an der Tat hindern wollte, in den Bauch.

Der erste Zeuge war der damalige Auszubildende, der sehr sachlich vom Tatablauf und den Folgen für ihn berichtete: Er litt noch lange danach an den körperlichen und psychischen Folgen der Tat, konnte daher seine Ausbildung in der Sparkasse nicht fortsetzen und begann nach langer Krankschreibung eine Umschulung. Aber auch in seinem neuen Beruf kann er wegen der körperlichen Verletzungsfolgen nur sehr eingeschränkt arbeiten. Weiterlesen