Wohlleben bleibt (natürlich) in Haft. Und: Termine bis Januar 2017
Heute sollten ZeugInnen zu zwei Überfällen des NSU auf Postfilialen in Chemnitz im Oktober 1999 gehört worden.
Zunächst jedoch wurde die Hauptverhandlung auf Antrag der Verteidigung Wohlleben unterbrochen. Gestern hatte das Gericht beschlossen, dass Wohlleben weiter in Haft bleibt: es sieht – auch nach seiner Aussage – weiter einen dringenden Tatverdacht, da seine Beteuerungen, er habe nicht gewusst, was Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit der von ihm und Schultze besorgten Waffe machen würden, nicht glaubhaft sind. Eine sorgfältig begründete Entscheidung, die natürlich auch aussagt, dass Wohlleben mit einer Verurteilung zu rechnen hat – was Grund für die Verteidigung ist, erneut alle Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Weiterlesen