25.02.2016

Wohlleben bleibt (natürlich) in Haft. Und: Termine bis Januar 2017

Heute sollten ZeugInnen zu zwei Überfällen des NSU auf Postfilialen in Chemnitz im Oktober 1999 gehört worden.

Zunächst jedoch wurde die Hauptverhandlung auf Antrag der Verteidigung Wohlleben unterbrochen. Gestern hatte das Gericht beschlossen, dass Wohlleben weiter in Haft bleibt: es sieht – auch nach seiner Aussage – weiter einen dringenden Tatverdacht, da seine Beteuerungen, er habe nicht gewusst, was Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit der von ihm und Schultze besorgten Waffe machen würden, nicht glaubhaft sind. Eine sorgfältig begründete Entscheidung, die natürlich auch aussagt, dass Wohlleben mit einer Verurteilung zu rechnen hat – was Grund für die Verteidigung ist, erneut alle Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.

Die Ablehnung gründet sich vor allem darauf, dass das Gericht in seinem Beschluss erwähnt, dass Wohlleben erst nach langer Dauer der Hauptverhandlung ausgesagt hat – die Verteidigung versteht das so, dass das Gericht aus seinem anfänglichen Schweigen einen nachteiligen Schluss ziehen will, was ein Verstoß gegen das Schweigerecht des Angeklagten wäre. Dass das Gericht solche Schlüsse zieht, ergibt sich aber aus dem Beschluss weder ausdrücklich noch implizit, sondern schildert schlicht die Verfahrenstatsachen rund um Wohllebens Aussage. Auch dieses Befangenheitsgesuch wird also abgelehnt werden.

Das Gericht stellte die Entscheidung über die Ablehnung zurück und vernahm nach der Mittagspause die ZeugInnen. Diese berichtete von den beiden Überfällen – dem zweiten und dritten der bekannten Taten – und schilderten ein ganz ähnliches Vorgehen wie bei den späteren Taten. Einziger Unterschied war, dass die beiden nach den Taten auf Motorrädern/Mofas flohen, die wohl gestohlen waren.

Das Gericht verteilte zudem eine Liste mit weiteren möglichen Verhandlungsterminen bis Januar 2017. Das war auch zu erwarten, denn mit einem Urteil bis August 2016 war nach dem Eindruck der letzten Wochen nicht zu rechnen. Denn anders als mitunter in der Presse berichtet, entsteht im Gerichtssaal nicht der Eindruck, dass das Gericht es eilig hat, das Verfahren zu Ende zu bringen: die zahlreichen Beschlüsse, mit denen Beweisanträge der Nebenklage abgelehnt werden, zeigen zwar, dass es nicht an weiterer Aufklärung der Umstände interessiert ist. Aber ansonsten tritt das Gericht weiter auf der Stelle, verhandelt meistens nur bis gegen Mittag, und das schon seit dem Spätsommer 2015. Zunächst hatte es den Anschein, das Gericht habe so nur die Zeit bis zu den Aussagen der Angeklagten überbrücken wollen – aber die sind ja nun abgehandelt (jedenfalls weitgehend – nur wenige Angaben von Zschäpe werden noch erwartet). Worauf das Gericht derzeit wartet, ist unklar.