24.02.2016

Zum Waffenarsenal des NSU

Wie zu erwarten war, wurde der Befangenheitsantrag der Verteidigung von letzter Woche abgelehnt, weil sich aus einer „weniger geglückten Formulierung“ in dem Beweisbeschluss vom Donnerstag keine Befangenheit ableiten lässt.

Das Gericht hörte heute einen weiteren Waffensachverständigen vom BKA. Er führte die diversen aufgefundenen Waffen – zwei Maschinenpistolen, zwei Pumpguns, über ein Dutzend Pistolen und Revolver – vor und erläuterte jeweils deren Funktion.

Schließlich lehnte das Gericht weitere Beweisanträge der Nebenklage ab. So etwa den Antrag zu den Videos „Kriegsberichter“ der internationalen „Blood & Honour“-Bewegung mit Aufrufen zu Mordtaten (vgl. den Bericht vom 22.10.2015) – die unter Beweis gestellten Inhalte der Videos, die in der damaligen Neonazi-Szene weit verbreitet waren und auch in Jena geschaut wurden, seien für das Urteil des Gerichts ohne Bedeutung, so das Gericht. Gleiches gilt für Beweisanträge zum Kontakt des Angeklagten Holger Gerlach zum Neonazi-Multifunktionär Thorsten Heise (vgl. den Bericht vom 28.10.2015) – die unter Beweis gestellte tiefe Verankerung Gerlachs in der militanten Nazi-Szene bis mindestens ins Jahr 2002 sei, so der Senat, ohne Bedeutung für das Motiv Gerlachs hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Taten seit 2004.

Mit diesen wortakrobatischen Beschlüssen zeigt das Gericht erneut, dass es seinen Blick strikt auf die reine Bestätigung der bereits verkürzten Anklageschrift der Bundesanwaltschaft im Urteil verengt hat – jede Aufklärung der weiteren Umstände interessieren das Gericht keinen Deut.