17.02.2016

Weitere Beweisaufnahme zu den Raubüberfällen des NSU

Heute begann das Gericht mit der Beweisaufnahme zum Raubüberfall auf eine Sparkasse in Chemnitz im Oktober 2006. Im Gegensatz zu den übrigen Überfällen wurde dieser nur von einem Täter, der Anklage nach Uwe Böhnhardt, begangen. Dieser trat, wie auch bei den anderen Überfällen, sehr brutal auf, schlug mit einem Tischventilator auf eine Angestellte ein und schoss einem Auszubildenden, der ihn an der Tat hindern wollte, in den Bauch.

Der erste Zeuge war der damalige Auszubildende, der sehr sachlich vom Tatablauf und den Folgen für ihn berichtete: Er litt noch lange danach an den körperlichen und psychischen Folgen der Tat, konnte daher seine Ausbildung in der Sparkasse nicht fortsetzen und begann nach langer Krankschreibung eine Umschulung. Aber auch in seinem neuen Beruf kann er wegen der körperlichen Verletzungsfolgen nur sehr eingeschränkt arbeiten.

Ein Arzt, der damals zufällig vor Ort war und Erste Hilfe leistete, berichtete ebenfalls von den schweren Verletzungen auf Grund des Bauchschusses. Eine weitere Angestellte der Sparkasse bestätigte die Angaben ihres Kollegen zum Tatablauf.

Für morgen sind weitere Angestellte dieser Sparkassenfiliale geladen, in den folgenden Wochen wird sich das Gericht erneut auch mit den weiteren Raubüberfällen befassen.

Das Gericht lehnte heute weitere Beweisanträge der Nebenklage ab, in diesem Fall zum Sprengstoffanschlag in der Kölner Probsteigasse 2000/2001 und zu (unterlassenen) Ermittlungen wegen der von einer Verfassungsschützerin angenommenen Ähnlichkeit des Kölner Neonazis und V-Mannes Johann H. mit dem Phantombild: für das Urteil in dieser Sache seien diese Fragen irrelevant. Gleiches gälte für den Antrag auf Beiziehung der rekonstruierten Akten zu diversen V-Leuten, die kurz nach der Selbst-Enttarnung des NSU vom Verfassungsschutz geschreddert worden waren, sowie weiterer Beweismittel zu V-Mann Michael See („Tarif“) und weiteren V-Leuten.

Das Gericht macht damit erneut deutlich, dass es an einer Aufklärung der NSU-Taten über den engen Rahmen der Anklage nicht (mehr) interessiert ist.