Fortsetzung der Beweisaufnahme zu den Raubüberfällen
Heute sollten weitere Zeuginnen und Zeugen zum Raubüberfall im Oktober 2006 gehört werden. Bevor es dazu kam, wurde die Hauptverhandlung allerdings für längere Zeit unterbrochen, weil die Verteidigung Wohlleben alle RichterInnen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Die Ablehnung reiht sich ein in die Reihe der offensichtlich unbegründeten Anträge der Verteidigung: irgendwo ganz am Ende eines Beschlusses zu den Beweisanträgen der Nebenklage hatte das Gericht versehentlich statt von den „den Angeklagten vorgeworfenen Straftaten“ von „den Straftaten der Angeklagten“ gesprochen – eine unglückliche Formulierung, aber offensichtlich keine Festlegung darauf, die Angeklagten schuldig zu befinden.
Die Zurückweisung dieses Ablehnungsgesuchs obliegt erneut einem anderen Senat des Oberlandesgerichts. Heute verhandelte das Gericht erst einmal weiter und hörte die vier Zeuginnen zum Raubüberfall auf die Sparkasse. Diese bestätigten die bisherigen Angaben zum Ablauf der Tat, insbesondere zum brutalen Vorgehen des Täters. Alle litten noch einige Zeit danach an den psychischen Folgen wie Nervosität, Angstzuständen und ähnlichem