Befangenheitsantrag abgelehnt, Überfall auf Postfiliale und noch mehr Gründe, den Verfassungsschutz abzuschaffen
Das Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben wurde wie erwartet als unbegründet verworfen, da es schlicht auf einem (wohl bewussten) Missverständnis des angegriffenen Beschlusses basierte. Das Gericht verhandelte also weiter. Allerdings begann die Verhandlung erst ab 13 Uhr – einen Grund hierfür teilte das Gericht nicht mit.
Es sagten dann zunächst zwei ZeugInnen zum Überfall des NSU auf eine Postfiliale in Zwickau im Juli 2001 aus. Auch dieser Überfall lief ähnlich ab wie die anderen – Vorhalt von Waffen, Einsatz von Pfefferspray gegen eintretende Kunden, Beute knapp 75.000 DM, erhebliche psychische Folgen für die Angestellten der Filiale, die sich auch heute in der Vernehmung wieder zeigten. Weiterlesen