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11.05.2015

Zu den Raubtaten des NSU

Diese Woche befasst sich das Gericht vor allem mit einigen der insgesamt 15 Raubüberfälle des NSU. Heute wurden zunächst ZeugInnen zur ersten dieser Taten, einem Raub am 18.12.1998 in einem Edeka-Markt in Chemnitz, vernommen. Demnach entrissen die Täter der Hauptkassiererin die Tageseinnahmen und flüchteten zu Fuß. Sie wurden von einem Jugendlichen verfolgt, schossen dreimal auf ihn. Die verwendete Munition entspricht Munition, die 2011 in der NSU-Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau gefunden wurde – die Waffe, mit der diese Munition verschossen wurde, wurde allerdings bislang nicht gefunden. Der Jugendliche, der die Täter verfolgte, wurde erst vor kurzem wieder ausfindig gemacht und wird sicher in einer der kommenden Wochen geladen werden.

Eine Zeugin beschrieb die Einschusslöcher in der Außenwand des Ladens, mindestens eines davon in etwa 1,60 Meter Höhe, also in etwa auf Kopfhöhe des Verfolgers. Der hemmungslose Schusswaffeneinsatz von Böhnhardt und Mundlos noch im ersten Jahr ihres Untertauchens und im Rahmen eines „nur“ der Geldbeschaffung dienenden Überfalles zeigt, dass die Untergetauchten von Anfang an die Tötung von Menschen in Kauf nahmen. Weiterlesen