09.03.2017

Befangenheitsantrag der Verteidigung Zschäpe, und: Gericht lässt die Verhandlung bis zum 23.03.2017 ausfallen.

Nachdem gestern die Verteidigung Wohlleben alle Richter_innen abgelehnt hatte, verlas heute Rechtsanwalt Heer ein Befangenheitsgesuch von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden. Auch dieses Gesuch ist im Wesentlichen gestützt auf die Fristsetzung für weitere Beweisanträge, gesehen vor dem Hintergrund der wenig beschleunigten Verhandlungsführung in den letzten Monaten.

Ansonsten bestand der Verhandlungstag vor allem aus einer Pause nach der nächsten – hier 30 Minuten für die „interne Beratung“ der Verteidigungen, dort 25 Minuten zur Abfassung eines Gerichtsbeschlusses, mit dem eine Unterbrechung von 20 Minuten abgelehnt wurde, usw. usf.

Festzuhalten bleibt: wegen der verschiedenen Befangenheitsgesuche fallen die Termine vom 14.-16.03. und 21./22.03.2017 aus, die Verhandlung geht weiter am Donnerstag, 23.03.2017.

Es ist offensichtlich, dass die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben nicht so sehr von der Fristsetzung überrascht sind, sondern vielmehr darüber hinwegtäuschen wollen, dass sie keine weiteren Verteidigungsansätze und Ideen parat haben. Spätestens seit Dezember letzten Jahres war klar, dass das Beweisprogramm des Gerichts nach dem Sachverständigen Prof. Saß abgeschlossen sein würde. Seither haben weder die Zschäpe- noch die Wohlleben-Verteidigung Sinnvolles vorgebracht. Das angeblich vorbereitete Gutachten eines weiteren Sachverständigen ist eine Luftnummer, die Verteidigung Wohlleben verstieg sich zu Propagandaanträgen bezüglich der angeblichen Ermordung des Hitlerstellvertreters Hess und dem drohenden „Volkstod“. Heute gipfelte diese verzweifelte Strategie in einem Antrag zur möglichen Anwesenheit von „FBI-Agenten“ am Tatort in Heilbronn. Dieser Antrag wäre vielleicht vor zwei Jahren ein witziger Vorstoß in Richtung Verschwörungstheorie gewesen, allerspätestens nach Zschäpes Angabe, Böhnhardt und Mundlos hätten ihr gegenüber auch diese Tat gestanden, ist der Antrag vollständig sinnlos.

Insofern ist nachzuvollziehen, dass das Gericht mit der Beweisaufnahme langsam zum Ende kommen will. Das Vorgehen vom Dienstag allerdings, als das Gericht erst mehrere – zum Teil schon vor längerem gestellte – Beweisanträge mit zum Teil arg konstruierter Begründung ablehnte und im selben Atemzug eine Frist von unter einer Woche für weitere Beweisanträge stellte, ist dennoch arg forsch und wenig überzeugend. Auch stellt sich die Frage, warum das Gericht nach Monaten sehr schleppender Verhandlungsführung auf einmal so stark beschleunigt. Vielleicht liegt es daran, dass in dieser Woche der Untersuchungsausschuss des Bundestages seine letzte Beweisaufnahme durchgeführt hat und das Gericht abwarten wollte, ob sich in Berlin noch relevante Informationen ergeben, bevor es in München zum Urteil kommt.