13.03.2018

Anträge der Verteidigung abgelehnt – Befangenheitsantrag angekündigt.

Das Gericht lehnte heute die Anträge der Verteidigung aus der letzten Verhandlungswoche ab: das betrifft zum einen den Antrag der Zschäpe-Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm auf Entpflichtung, zum anderen den Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben. Zu letzterem fand das Gericht deutliche Worte. Der Antrag sei erkennbar aufs Geratewohl ins Blaue hinein gestellt, weil sie „ohne jede tatsächliche und argumentative Grundlage gestellt wurden“. Im Übrigen sei der Antrag auch wegen Verschleppungsabsicht abzulehnen. Auch letzte Woche angekündigter und heute gestellter weiteren Antrag der Verteidigung Wohlleben auf Beiziehung von Akten aus dem Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags wurde mit ähnlicher Begründung abgelehnt.

Die Verteidigung Wohlleben kündigte daraufhin einen Befangenheitsantrag an und bekam Zeit bis morgen, 11.30 Uhr, diesen zu formulieren. Dann werden Zschäpe-Verteidiger Grasel und Borchert morgen nicht plädieren, sondern das Gericht wird bis zur nächsten Woche unterbrechen, um über den Befangenheitsantrag zu entscheiden.