27.02.2018

Weitere sinnfreie Anträge der Verteidigung führen wohl zu weiterer Verzögerung

Heute verlas das Gericht zunächst noch zwei Dokumente zu den Reisepässen, die Holger Gerlach an Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe weitergegeben hatte.

Das Gericht trennte dann die Entscheidung über die Einziehung der vermutlichen Beute aus den Banküberfällen ab: Eine Entscheidung im Urteil würde das Verfahren unangemessen verzögern, denn eine Entscheidung über die in der Frühlingsstraße und im Wohnmobil in Eisenach gefundenen Geldbeträge würde neben Zschäpe auch Böhnhardt und Mundlos bzw. deren Erben betreffen, die Erben müssten daher angehört werden. Eine Entscheidung hinsichtlich der laut Anklage an Wohlleben und Gerlach übergebenen und der bei Eminger gefundenen Geldbeträge wiederum lasse sich nur einheitlich mit der Entscheidung zu Zschäpe treffen. Das Gericht wird damit über die Frage der Einziehung außerhalb der Hauptverhandlung und per Beschluss entscheiden. 

Die Verteidigung Wohlleben legte Gegenvorstellung gegen den Beschluss ein – sie gab sich „befremdet“, dass der Senat sich nicht auch mit Carsten Schultze befasst habe, der angab, das Geld für den Kauf der Ceska von Wohlleben erhalten zu haben. Das Gericht hat über diese Gegenvorstellung noch nicht entschieden

Die „Altverteidiger_innen“ Zschäpes, Heer, Stahl und Sturm, beantragten – neben einer dienstlichen Erklärung zu Details der Absetzung der Sitzungstage in der letzten Woche – erneut ihre Entpflichtung. Zschäpe sei inzwischen durch die Rechtsanwälte Grasel und Borchert ausreichend vertreten, die hätten ja auch ein eigenes Plädoyer angekündigt – und auch das Gericht sehe das so, denn die Verhandlungstage der letzten Woche hätte es wegen Abwesenheit von Grasel und Borchert abgesetzt, obwohl Heer und Sturm anwesend waren. Zschäpe schloss sich dem Antrag an. Die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft fiel angemessen kurz aus: Gründe für eine Entpflichtung sind im Antrag noch nicht einmal vorgetragen.

Gegen Ende des Verhandlungstages beantragte die Verteidigung Wohlleben erneut die Ladung des Zeugen Sven Rosemann: dieser werde bestätigen, dass Böhnhardt im Sommer 2000 telefonisch eine Waffe bei ihm bestellt und er, Rosemann, über Jürgen Länger eine Ceska 83 besorgt und Böhnhardt übergeben habe. Irgendeinen Grund für die Annahme, dass der Zeuge diese von der Verteidigung zurechtgezimmerte Geschichte tatsächlich bestätigen wird, schilderte die Verteidigung nicht – ein klassischer Fall eines „ins Blaue hinein“ gestellten und daher abzulehnenden Antrags.

Die Verhandlung geht morgen um 11 Uhr weiter. Ob das Gericht morgen alle Anträge der Verteidigung wird behandeln können, ist zu bezweifeln. Es drohen damit weitere Verzögerungen des Verfahrens.