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28.02.2018

Kurzer Termin heute – weiter geht es am 8. oder 13.3.

Heute nahm das Gericht Stellungnahmen zu den Anträgen der Verteidigungen von gestern entgegen.

Oberstaatsanwältin Greger beantragte wenig überraschend, den Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben abzulehnen, und fand deutliche Worte: Die Aufklärungspflicht dränge nicht dazu, den Zeugen Rosemann zu hören, denn „offensichtlich frei erfundenen Sachverhalten braucht der Senat nicht nachzugehen.“ Mehr ist zu diesem Antrag nicht zu sagen und die Ablehnung durch das Gericht scheint sicher.

Hinsichtlich des Entpflichtungsantrags von Heer, Stahl und Sturm beantragte die Bundesanwaltschaft erneut, diesen abzulehnen. Den Beschluss zur Abtrennung der Einziehungsentscheidung könne der Senat dahingehend ergänzen, dass diese Abtrennung auch den Angeklagten Schultze betreffe. Weiterlesen