28.02.2018

Kurzer Termin heute – weiter geht es am 8. oder 13.3.

Heute nahm das Gericht Stellungnahmen zu den Anträgen der Verteidigungen von gestern entgegen.

Oberstaatsanwältin Greger beantragte wenig überraschend, den Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben abzulehnen, und fand deutliche Worte: Die Aufklärungspflicht dränge nicht dazu, den Zeugen Rosemann zu hören, denn „offensichtlich frei erfundenen Sachverhalten braucht der Senat nicht nachzugehen.“ Mehr ist zu diesem Antrag nicht zu sagen und die Ablehnung durch das Gericht scheint sicher.

Hinsichtlich des Entpflichtungsantrags von Heer, Stahl und Sturm beantragte die Bundesanwaltschaft erneut, diesen abzulehnen. Den Beschluss zur Abtrennung der Einziehungsentscheidung könne der Senat dahingehend ergänzen, dass diese Abtrennung auch den Angeklagten Schultze betreffe.

Das Gericht entschied über alle Anträge heute noch nicht. Der Vorsitzende teilte mit, wenn man den Zeugen laden werde, dann auf den 8.3. – wenn nicht, wolle man am 13.3. fortsetzen und dann das Plädoyer der Verteidigung Zschäpe hören. Ob dieser Plan aufgehen wird, bleibt abzuwarten – die Gefahr besteht, dass die Verteidigung Wohlleben nach Ablehnung ihres Beweisantrags erneut einen Befangenheitsantrag stellt, der zwar genauso haltlos wäre wie der Beweisantrag selbst, der aber zu einer weiteren Verzögerung des Verfahrens führen würde.