Schlagwort-Archive: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Nebenklage

02.06.2016 Presseerklärung

Die Aufklärung staatlicher Mitverantwortung kann nicht ausgeklammert werden.

Mehrere Nebenklagevertreter stellen heute noch einmal das Thema staatlicher Mitverantwortung in den Mittelpunkt von Gegenvorstellungen und Beweisanträgen.

Der Senat hat in den letzten Ablehnungen von Beweisanträgen der Nebenklage deutlich gemacht, dass er nicht gewillt ist, die Frage aufzuklären, ob die Taten durch den Verfassungsschutz hätten verhindert werden können. Dabei sieht er diese Möglichkeit durchaus, hält sie dennoch für nicht aufklärenswert. Die thematischen Komplexe, die der Senat auf diese Art und Weise bisher aus der Beweisaufnahme herausgehalten hat, reichen von der Vernichtung der Akten im BfV bis zur Frage, ob der V-Mann Marschner Zschäpe und Mundlos beschäftigt hat oder er ein Fahrzeug zur Tatbegehung angemietet hat. Weiterlesen

12.02.2015 – 23.2.2015 Verhandlungspause

Antrag auf Widerruf der Zulassung der Nebenklage von S. und der Beiordnung von Rechtsanwalt Alexander Hoffmann zurückgewiesen

Mit Beschluss vom 12. Februar 2015 hat das Oberlandesgericht München erwartungsgemäß  den Antrag der Verteidigung Zschäpe, die Nebenklagebefugnis einer Nebenklägerin zu widerrufen, zurückgewiesen. Rechtsanwalt Alexander Hoffmann bleibt also im Verfahren.

Diese Entscheidung war nicht anders zu erwarten, der Antrag der Verteidigung Zschäpe von vornherein als reines Ablenkungsmanöver zu erkennen. Die Verteidigung Zschäpe versuchte mit diesem Antrag einerseits, einen unangenehmen Nebenklagevertreter aus dem Prozess auszuschließen. Vor allem ging es aber darum, nur wenige schwerverletzte Personen als wirkliche Tatopfer zu akzeptieren und damit die mörderische Dimension des Nagelbombenanschlages in der Kölner Keupstraße zu verschleiern. Durch die Behauptung , dass eine Person, die sich während der Bombenanschlages in unmittelbarer Nähe der Bombe aufhielt und nur durch Zufall nicht Bombensplittern ausgesetzt war, keine Geschädigte der Bombe ist, sollte  in den Hintergrund treten, dass dieser Anschlag sich gegen alle BewohnerInnen der Keupstraße richtete.

Der Senat führt zur Begründung schlicht aus, bei Zulassung der Nebenklage davon ausgegangen zu sein, dass sich die Nebenklägerin im Gefährdungsbereich der Nagelbombe befunden habe und damit eine Verurteilung der Angeklagten Zschäpe möglich sei. Ob die Beweisaufnahme im Prozess dies nachweise – für die Behauptung, sie tue dies nicht, hatte die Verteidigung Zschäpe Seiten über Seiten vollgeschrieben – , sei für die Entscheidung ohne jeden Belang.

10.02.2015

Zum Antrag der Verteidigung Zschäpe und einem weiteren Zeugen mit Erinnerungsproblemen

Heute sagte zunächst ein weiterer Betroffener des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße aus. Er war Kunde in dem Friseursalon, vor dem die Bombe explodierte. Er selbst blieb wie durch ein Wunder unverletzt, seine Freundin, die ihn begleitete, erlitt Schnittwunden, Verbrennungen und Verletzungen am Trommelfell und litt auch erheblich an psychischen Folgen: „In den Tagen danach ist sie schon zusammengezuckt, wenn nur das Telefon klingelte.“ Diese Zeugin ist für einen späteren Zeitpunkt geladen.

Es folgten Stellungnahmen zum Antrag der Verteidigung aus der letzten Woche, der Mandantin von Rechtsanwalt Hoffmann die Nebenklagebefugnis zu entziehen. Die Generalbundesanwaltschaft meinte, sie sei zwar nicht Geschädigte eines versuchten Mordes, aber jedenfalls einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und daher weiterhin nebenklageberechtigt. Rechtsanwalt Hoffmann machte noch einmal deutlich, dass der Antrag rechtlich keinerlei Aussicht auf Erfolg haben kann, was den Eindruck erweckt, dass er vor allem der Stimmungsmache dient. Seine Stellungnahme schloss wie folgt: Weiterlesen

05.02.2015

Weiter keine Entlastung für Wohlleben. Und: Versuch der Verteidigung Zschäpe, einen unbequemen Nebenklagevertreter loszuwerden

Der Verhandlungstag begann sehr ruhig mit dem Bericht eines Mitarbeiters der Jugendgerichtshilfe Düsseldorf, der von seinen Gesprächen mit dem Angeklagten Schultze berichtete. Viel Neues war von ihm nicht zu erfahren, nachdem Schultze selbst ja schon umfangreiche Angaben gemacht hat. In den nächsten Wochen wird das Gutachten erstattet werden, dass sich mit der Frage beschäftigt, ob Schultze zum Tatzeitpunkt noch wie ein Jugendlicher zu bewerten war.

Dann wurde Andreas Graupner, eine zentrale Gestalt von „Blood & Honour“ Sachsen, als Zeuge befragt. Auch er ist auf Antrag der Verteidigung Wohlleben geladen worden und sollte vor allem bezeugen, dass an einem „B&H“-Treffen am 8.10.1998 in Wilsdruff, bei dem die Unterstützung des NSU beschlossen worden sein soll, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt teilnahmen.

Graupner, der seit 2001 in Baden-Württemberg lebt, hat als Mitglied der „B&H“ nahestehenden Band Noie Werte bundesweit Bekanntheit erlangt. In zwei Versionen des NSU-Bekennervideos, die auf den Computern in der Frühlingsstraße gefundenen wurden, wird Musik von dieser Band Weiterlesen

29.01.2015

Verteidigung Zschäpe will Nebenklägervertreter rausschießen – und damit von der Beweisaufnahme zum „asservierten Geständnis“ Zschäpes ablenken.

Die Beweisaufnahme am heutigen Tag war überschattet von Auseinandersetzungen über die Nebenklageberechtigung einzelner Betroffener des Bombenanschlages in der Keupstraße. Seinen Anfang genommen hatte dies bereits gestern, als deutlich geworden war, dass einzelne Nebenklägervertreter sehr aggressiv Mandate bei KeupstraßenbewohnerInnen angeworben hatten und teilweise wohl ohne klare Absprache und mit unklarer Behauptung von Verletzungen Anträge auf Zulassung der Nebenklage gestellt hatten. Die Verteidigung Zschäpe sah dies offensichtlich als Chance, nicht nur von der ihre Mandantin dramatisch belastenden Beweisaufnahme abzulenken, sondern auch unliebsame Nebenklägervertreter anzugreifen.

Am Nachmittag saß der Therapeut einer Nebenklägerin, die vergangene Woche schon selbst befragt worden war, im Zeugenstand. Die Zschäpe-Verteidigung startete zunächst eine intensive Befragung und wollte von dem Zeugen hören, dass die Nebenklägerin keine psychischen Folgen des Bombenanschlags erlitten habe, sondern dass ihre eindeutig vorhanden Panikattacken von Ereignissen aus ihrer Kindheit herrührten. Der Therapeut bestätigte dies nicht – die Erlebnisse aus der Kindheit haben zu einer Depression geführt, diese hat aber völlig andere Symptome bewirkt als die Panikattacken. Die Zeugin habe ihm berichtet, dass diese in der Zeit nach dem Weiterlesen