29.01.2015

Verteidigung Zschäpe will Nebenklägervertreter rausschießen – und damit von der Beweisaufnahme zum „asservierten Geständnis“ Zschäpes ablenken.

Die Beweisaufnahme am heutigen Tag war überschattet von Auseinandersetzungen über die Nebenklageberechtigung einzelner Betroffener des Bombenanschlages in der Keupstraße. Seinen Anfang genommen hatte dies bereits gestern, als deutlich geworden war, dass einzelne Nebenklägervertreter sehr aggressiv Mandate bei KeupstraßenbewohnerInnen angeworben hatten und teilweise wohl ohne klare Absprache und mit unklarer Behauptung von Verletzungen Anträge auf Zulassung der Nebenklage gestellt hatten. Die Verteidigung Zschäpe sah dies offensichtlich als Chance, nicht nur von der ihre Mandantin dramatisch belastenden Beweisaufnahme abzulenken, sondern auch unliebsame Nebenklägervertreter anzugreifen.

Am Nachmittag saß der Therapeut einer Nebenklägerin, die vergangene Woche schon selbst befragt worden war, im Zeugenstand. Die Zschäpe-Verteidigung startete zunächst eine intensive Befragung und wollte von dem Zeugen hören, dass die Nebenklägerin keine psychischen Folgen des Bombenanschlags erlitten habe, sondern dass ihre eindeutig vorhanden Panikattacken von Ereignissen aus ihrer Kindheit herrührten. Der Therapeut bestätigte dies nicht – die Erlebnisse aus der Kindheit haben zu einer Depression geführt, diese hat aber völlig andere Symptome bewirkt als die Panikattacken. Die Zeugin habe ihm berichtet, dass diese in der Zeit nach dem Bombenanschlag aufgetreten seien und sich über einen langen Zeitraum verstärkt hätten. 2011 sei während eines Kinofilms, der eine Kriegsszene enthielt, eine extreme Panikattacke entstanden. Der Notarzt habe kommen müssen. Auf dem Weg zum Krankenhaus habe der Notarztwagen anhalten müssen, damit sie medizinisch behandelt werden konnte. Erst danach konnte der Transport ins Krankenhaus fortgesetzt werden. Er gehe davon aus, dass die Erlebnisse bei dem Bombenanschlag in diesem Moment diese Panik ausgelöst habe. Heute würde er überlegen, seine Diagnose in „posttraumatisches Belastungssyndrom“ zu ändern, und dies in Zusammenhang mit dem Anschlag sehen.

Nach Abschluss der Vernehmung gab der Rechtsanwalt der Nebenklägerin, Rechtsanwalt Hoffmann, einer der beiden Autoren dieses Blogs, eine Prozesserklärung ab, in der er darauf aufmerksam machte, dass das Verhalten der Verteidigung, die Befragung in dieser intensiven Form auszudehnen und damit der Nebenklägerin eine falsche Darstellung ihrer Erkrankung zu unterstellen, unangemessen ist. Verteidiger Heer kündigte daraufhin an, die Verteidigung Zschäpe wolle in der kommenden Woche den Antrag stellen, die Zulassung ihrer Nebenklage sowie der zweier weiterer NebenklägerInnen zu widerrufen.

Ein solcher Antrag ist rechtlich zum Scheitern verurteilt. Ein solcher Widerruf könnte hier nur erfolgen, wenn im Zulassungsantrag falsche Angaben gemacht wurden. Die hier betroffene Zeugin wurde durch den Bombenanschlag in der Keupstraße nicht unmittelbar körperlich verletzt und hat dies auch nie behauptet. Das OLG München hat sie, wie auch weitere nicht körperlich verletzte Personen, dennoch als NebenklägerInnen zugelassen, weil sie sich so nah an der Nagelbombe befanden, dass davon auszugehen ist, dass die Täter auch ihren Tod wollten. Das Gericht würdigte den Bombenanschlag als versuchten Mord an 21 Menschen, wovon in 17 Fällen auch gefährliche Körperverletzung in Frage kommt. Der Sachverhalt, der sich nach der Aussage der Nebenklägerin, ihres Arztes und ihrer Therapeuten darstellt, ist damit exakt derselbe, auf dessen Grundlage das Gericht ihre Nebenklage zugelassen hat.

Mit anderen Worten: diese Menschen sind NebenklägerInnen nicht, weil sie tatsächlich durch die Bombe verletzt worden wären. Sie sind NebenklägerInnen, weil die Bombe auch ihnen galt, weil die NSU-Mörder alle Menschen im Umkreis um die Bombe, eben auch diese NebenklägerInnen, töten wollten. Diese Opfer eines versuchten Mordes jetzt gegen die „echten“ Opfer auszuspielen, weil sie entgegen dem Plan der Mörder nicht verletzt wurden, ist nicht nur zynisch. Es ist vor allem – nach den Ermittlungen der Polizei und den Verdächtigungen der Presse gegen die BewohnerInnen der Keupstraße bis zur Selbstenttarnung des NSU 2011 – ein weiterer Versuch, die Menschen in der Keupstraße zu spalten und einzelne von ihnen von Opfern zu TäterInnen (in diesem Fall vermeintlicher falscher Angaben gegenüber dem Gericht) zu machen.

Besonders ärgerlich an dieser (Schein-) Auseinandersetzung ist, dass hierdurch wichtige Beweisaufnahmen vom heutigen Tag nur wenig Beachtung fanden. Dabei hatte es die Beweisaufnahme heute in sich:

Zunächst schilderten zwei AnwohnerInnen eines gegenüber des Bombenablegeortes gelegenen Hauses ihr Erleben. Ein Mann war gerade mit seinem Auto in die Hofeinfahrt gefahren, als die Bombe explodierte. Das gesamte Autodach wurde durch die Wucht der Explosion gesenkt, im zweiten Stock der Hausfassade steckten Nägel. Seine Schwiegermutter, wie er im Übrigen „urdeutsch“, hatte die gleichen Schwierigkeiten wie die bisherigen ZeugInnen, die bei ihr ausgelösten Ängste in einer Art und Weise darzustellen, die den Vorsitzenden Richter zufriedenstellt.. Sie wache nachts auf, wenn eine Autotür knalle, und fühle sich erinnert, sie schlafe allgemein schlecht. Allein ihre Angabe, sie habe nach dem Bombenanschlag innerhalb von 6-12 Monaten 15 kg Gewicht verloren, erregte eine gewisse Aufmerksamkeit. Es wurde deutlich, dass auch für diese Frau, 11 Jahre nach der Tat, die Bombe immer noch Teile ihres Lebens bestimmt.

Die wichtigste Zeugin heute war eine Polizeibeamtin, die eine im Brandschutt der Frühlingsstraße gefundene DVD ausgewertet hatte. Vermutlich werden noch weitere Sachbearbeiter zu dieser DVD aussagen müssen. Auf der DVD befanden sich zwei Ordner mit den Namen „Killer“ und „für die aktions-dvd“. Im Ordner „Killer” befanden sich unter anderem Adressen- und Namenslisten, offensichtlich von möglichen Anschlagszielen. Darunter waren etliche Kölner Einrichtungen, unter anderem zwei in der Keupstraße, eines davon eine Kindertagesstätte. Daneben fanden sich Flüchtlingsheime, Waffengeschäfte, aber auch die Adresse eines Siegener Staatsanwalts. Weiter fanden sich drei Entwürfe von Mitglieds- und Personalausweisen zweier Tennisclubs und eines Hotels in Nürnberg, Burgdorf und Frankfurt, jeweils mit einem Lichtbild von Zschäpe und dem Namen Mandy Struck.

Darüber hinaus fanden sich „Wettverträge“ zwischen Zschäpe und Böhnhardt über geplante Gewichtsabnahmen. Als Wetteinsatz war unter anderem „200 mal Videoclips schneiden“ eingetragen. Da auf den gesamten Computern keine anderen Videos, die solche Mengen an Schnitten erfordern würden, aufgefunden wurden, kann klar geschlossen werden, worum es dabei ging: Wetteinsatz war die Bearbeitung des NSU-Bekennervideos. Zschäpe hat dieses also offensichtlich mitgestaltet, ein wichtiges Indiz für ihre mittäterschaftliche Rolle in der Gruppe. Mundlos tritt auf diesen Wettvereinbarungen mit dem Namen „Killer“ auf, Zschäpe als „Liese“ und Böhnhardt als „Cleaner“. Das könnte einen Hinweis auf die Arbeitsteilung bei den Morden geben, bei denen Mundlos die gezielten Todesschüsse abgab, während Böhnhardt „zur Sicherheit“ schoss, um sicher zu gehen, und Spuren verhinderte, bspw. Patronenhülsen einsammelte. Die DVD macht deutlich, dass auch Zschäpe als vollwertiges Mitglied der Gruppe in die grundlegenden Arbeiten, wie die Erstellung der Bekenner-DVD, eingeweiht war, und die drei untereinander sogar mit der Mordbegehung ihre „Späße“ trieben. Was die Beweiskraft dieser DVD angeht, könnte man mit dem Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Scharmer von einem „asservierten Geständnis“ Zschäpes sprechen.