Schlagwort-Archive: Nagelbombe

11.02.2015

Zur Gefährlichkeit der Nagelbombe in der Keupstraße und dem bislang dreistesten Nazi-Zeugen.

Heute war zunächst Bernd Tödter geladen, Führer des „Sturm 18“ aus Kassel und gerade vor wenigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem er wegen Gewaltdelikten zu 2 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Tödter erschien im klassischen Nazi-Skinhead-Outfit der 90er mit Glatze, Bomberjacke und „Sturm 18“-Shirt.

Er hatte bei einer seiner vorherigen Haftstrafen der Polizei gesagt, er könne Angaben machen zu einem Treffen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Jahr 2006, kurz vor dem Mord an Halit Yozgat in Kassel. Heute wollte Tödter hiervon nichts mehr wissen – und schaffte es, so dreist wie kein Zeuge vor ihm, Aussageverweigerung und Falschaussage miteinander zu verbinden: Zunächst meinte er, er wolle keine Angaben machen, um sich selbst nicht der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. Nachdem ihn der Vorsitzende Richter Götzl darauf hinwies, dass ihm kein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, meinte er „Dann kann ich mich an nichts erinnern.“ Der Vorsitzende versuchte geduldig, den Zeugen zu den Inhalten seiner Gespräche mit der Polizei zu befragen, aber der blieb bei seiner Blockade. Weiterlesen

10.02.2015

Zum Antrag der Verteidigung Zschäpe und einem weiteren Zeugen mit Erinnerungsproblemen

Heute sagte zunächst ein weiterer Betroffener des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße aus. Er war Kunde in dem Friseursalon, vor dem die Bombe explodierte. Er selbst blieb wie durch ein Wunder unverletzt, seine Freundin, die ihn begleitete, erlitt Schnittwunden, Verbrennungen und Verletzungen am Trommelfell und litt auch erheblich an psychischen Folgen: „In den Tagen danach ist sie schon zusammengezuckt, wenn nur das Telefon klingelte.“ Diese Zeugin ist für einen späteren Zeitpunkt geladen.

Es folgten Stellungnahmen zum Antrag der Verteidigung aus der letzten Woche, der Mandantin von Rechtsanwalt Hoffmann die Nebenklagebefugnis zu entziehen. Die Generalbundesanwaltschaft meinte, sie sei zwar nicht Geschädigte eines versuchten Mordes, aber jedenfalls einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und daher weiterhin nebenklageberechtigt. Rechtsanwalt Hoffmann machte noch einmal deutlich, dass der Antrag rechtlich keinerlei Aussicht auf Erfolg haben kann, was den Eindruck erweckt, dass er vor allem der Stimmungsmache dient. Seine Stellungnahme schloss wie folgt: Weiterlesen

27.01.2015

Betroffene der Nagelbombe in der Keupstraße: wie beweist man Angst und Leid?

Am heutigen Tag wurden mehrere ZeugInnen befragt, die sich zum Zeitpunkt der Bombenexplosion zwar in deren Wirkungsbereich befanden, aber keine erheblichen körperlichen Verletzungen erlitten. Die Schilderungen dieser Zeugen waren naturgemäß weniger spektakulär als die der Schwerverletzten in der vergangenen Woche. Dies führte leider auch dazu, dass der Vorsitzende Richter ungeduldig, drängend und ungnädig sein Frageprogramm abarbeitete. Obwohl diese Zeugen teilweise als Opfer eines versuchten Mordes als NebenklägerInnen zugelassen wurden, hat das Gericht Schwierigkeiten, sich den nur schwer zu beschreibenden Angstzuständen und psychischen Problemen dieser Betroffenen zu nähern und diese ausreichend ernst zu nehmen.

Spannenderweise schilderten diese Zeugen sehr ähnliche Empfindungen auf sehr unterschiedliche Weise. Alle hatten die Bombe gehört, gespürt, hatten teilweise Hörprobleme und schilderten ihre Ängste, die insbesondere ausgelöst wurden durch die Nägel, die selbst in einen 100 Meter entfernt liegenden Laden prasselten. Weiterlesen

12.01.2015

12. Januar 2015

Beginn der Beweisaufnahme zum Bombenanschlag in der Keupstraße

Heute wurden die ersten Zeugen zum NSU-Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln vernommen. Den Beginn machten zwei Sprengstoffermittler vom LKA Nordrhein-Westfalen, die eindrücklich von der extremen Zerstörungswirkung der Nagelbombe berichteten: Diese enthielt über 5kg Schwarzpulver und über 700 Zimmermannsnägel zur Verstärkung der Verletzungswirkung, durch die Detonation und die umherfliegenden Nägel waren noch in 150 m Entfernung Scheiben geborsten. Die Bombe wurde mit Bauteilen aus dem Flugzeug-Modellbau ferngezündet.

Dass durch die Nagelbombe entgegen der Pläne der NSU-Mörder niemand getötet wurde, erscheint als großes Glück. Die zum Teil lebensgefährlichen Verletzungen zahlreicher Personen in der Keupstraße werden in den nächsten Wochen thematisiert werden – ab dem 20.01.2015 sind die Verletzten als Zeuginnen und Zeugen geladen.