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23.04.2015

Der 200. Verhandlungstag – Lügen, verharmlosen und einfach mal zu Hause bleiben

Der 200. Verhandlungstag brachte einmal mehr die Erkenntnis, dass Nazizeugen die Verhandlung beim Oberlandesgericht München nicht besonders ernst nehmen und dass das Gericht das weitgehend durchgehen lässt. Der Zeuge Berndt Tödter meldete sich morgens per Email und teilte mit, er habe erstens eine Magen-Darm-Erkrankung und zweitens dem Gericht nichts mehr zu sagen. Anstatt den Mann nun einfach vorführen zu lassen, wie es in unzähligen anderen Strafverfahren in Deutschland gängige Praxis ist, soll er nun zunächst aufgefordert werden, ein entsprechendes Attest zu seiner angeblichen Erkrankung beizubringen.

Es folgte die Vernehmung einer Frau, die unter dem Spitznamen „Mappe“ Teil der „Blood & Honour“-Szene in Chemnitz gewesen sein soll. Sie erinnerte sich zwar an Mundlos und Zschäpe, die einmal bei ihr übernachtet hätten und sehr viel freundlicher gewesen seien als die anderen Skinhead-„Kameraden“ aus Chemnitz. Ansonsten konnte auch diese Zeugin mal wieder nichts Vernünftiges zur Sachaufklärung beisteuern. Dies erklärt sich wahrscheinlich auch aus dem Umstand, dass sie mit den wichtigsten Protagonisten von „B&H“ Chemnitz bis heute Kontakt hat.

Eine Presseerklärung von 22 NebenklägervertreterInnen zum 200. Verhandlungstag dokumentieren wir hier.

11.02.2015

Zur Gefährlichkeit der Nagelbombe in der Keupstraße und dem bislang dreistesten Nazi-Zeugen.

Heute war zunächst Bernd Tödter geladen, Führer des „Sturm 18“ aus Kassel und gerade vor wenigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem er wegen Gewaltdelikten zu 2 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Tödter erschien im klassischen Nazi-Skinhead-Outfit der 90er mit Glatze, Bomberjacke und „Sturm 18“-Shirt.

Er hatte bei einer seiner vorherigen Haftstrafen der Polizei gesagt, er könne Angaben machen zu einem Treffen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Jahr 2006, kurz vor dem Mord an Halit Yozgat in Kassel. Heute wollte Tödter hiervon nichts mehr wissen – und schaffte es, so dreist wie kein Zeuge vor ihm, Aussageverweigerung und Falschaussage miteinander zu verbinden: Zunächst meinte er, er wolle keine Angaben machen, um sich selbst nicht der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. Nachdem ihn der Vorsitzende Richter Götzl darauf hinwies, dass ihm kein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, meinte er „Dann kann ich mich an nichts erinnern.“ Der Vorsitzende versuchte geduldig, den Zeugen zu den Inhalten seiner Gespräche mit der Polizei zu befragen, aber der blieb bei seiner Blockade. Weiterlesen