10.12.2014

Lügen und Verharmlosen XI, mit tatkräftiger Unterstützung der Verteidigung Zschäpe – Weitere Vernehmung von Antje Probst

Heute wurde die Vernehmung des ehemaligen „Blood & Honour“-Mitglieds Antje Probst fortgesetzt. (Zu ihrer ersten Vernehmung s. den Bericht vom 20.11.2014). Sie setzte ihre unerträgliche Verharmlosungsstrategie fort, wollte von den politischen Aktivitäten von „Blood & Honour“ nichts mitbekommen haben, wollte die Vorzeige-Naziband „Skrewdriver“ nur musikalisch und wegen der schönen Balladen verehrt haben, usw. Dabei blieb sie auch auf diverse Nachfragen und Vorhalte aus Publikationen, Zeugenvernehmungen usw., die anderes aussagten.

Insgesamt hat sich die Zeugin das zu erwartende Strafverfahren wegen Falschaussage redlich verdient. Höhepunkt war, dass sie zu Beginn der Vernehmung selbst noch einmal kurz das Thema André Eminger ansprach (s. den Bericht vom 20.11.2014) – aber auch diese Gelegenheit nicht nutzte, ihre offensichtliche Falschaussage vom letzten Mal inhaltlich zu korrigieren.
Die Verteidigung Zschäpe löste dann eine längere Diskussion aus, indem sie eine Frage von Nebenklägervertreter RA Hoffmann beanstandete: Die Zeugin hatte gesagt, die Band „AEG“, in der sie und ihr Ehemann selbst gespielt hatten, habe gar nichts mit „Blood & Honour“ zu tun gehabt. Dies hinterfragte RA Hoffmann und fragte sie u.a., wer denn die Musik von „AEG“ produziert habe. Eine Frage, so die Verteidigung, die mit dem Verfahren nichts zu tun habe – dabei liegt die Bedeutung für die Glaubhaftigkeit der Zeugin auf der Hand. Ebenso auf der Hand liegt die Bedeutung der Zeugin für das Verfahren, haben doch andere Zeugen von konkreten Unterstützungsleistungen Probsts und von ihren Versuchen, die Szene zu militarisieren, berichtet. Aber natürlich hat die Verteidigung Zschäpe kein Interesse daran, dass die Strategie des Lügens und Verharmlosens, wie sie alle Nazi-Zeuginnen und -Zeugen aus dem Chemnitzer Umfeld des Trios verfolgen, durchkreuzt wird und weitere Details zur Unterstützung des NSU durch die breitere Nazi-Szene zu Tage gefördert werden. Ähnliches gilt anscheinend für die Generalbundesanwaltschaft, die heute erneut der Verteidigung zur Seite sprang, und leider auch für einzelne Nebenklagevertreter, die sich ebenfalls einreihten. Der Senat ließ die Frage – natürlich – zu, die Zeugin beantwortete sie.

Mit ähnlichen sinnlosen Beanstandungen versuchten die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben auch im Folgenden, eine Befragung dieser für die Struktur NSU/“Blood & Honour“ recht wichtigen Zeugin zu torpedieren.

Die Aussage der Zeugin hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die Strategie des Schweigens und der Verbundenheit mit den Angeklagten bei den Personen im damaligen Umfeld anhält. Auch wurde deutlich, dass die Zeugin zumindest in den hier in Rede stehenden Jahren vollständig, in allen Lebenssituationen, in die damalige Naziszene eingebunden war: „privat“ veranstaltete sie Konzerte, beruflich verkaufte sie die entsprechenden CDs, Videos, Klamotten und Zeitschriften, und ganz privat hatte sie Angst, dass ihre Kinder mit „nichtweißen“ Kindern spielen müssten. Die Zeugin und ihr Umfeld lebten in einer „national befreiten Zone“ und richteten ihr Leben nach den kruden Vorstellung einer den Nationalsozialismus verherrlichenden Ideologie der „weißen Vorherrschaft“ aus. Dass in einer solchen Welt auch ein „Rassenkrieg“ gegen Einwanderer als probates Kampfmittel diskutiert wurde, überrascht letztlich nicht. Insoweit gewinnen die Angaben des V-Mannes Szczepanski erheblich an Glaubhaftigkeit, wonach die Sektion Sachsen beschloss, Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt zu unterstützen, die Zeugin Probst den bewaffneten Kampf propagierte und Zschäpe ihren Pass zur Verfügung stellen wollte und Jan Werner versuchte, Waffen zu besorgen.

Abschließend stellte die Nebenklage einen ergänzenden Beweisantrag zu einem Neonazi, der gegenüber der Polizei angegeben hatte, Mundlos und Böhnhardt bei einem Besuch bei seinem Bruder in Zwickau und später, in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Ermordung Halit Yozgats, in Kassel getroffen zu haben und auch Kontaktpersonen aus einem Unterstützernetzwerk zu kennen.