05.03.2015

Lügen und Verharmlosen Deluxe – Hendrik Lasch und sein „rechtskonservativer“ Freund Mundlos

Heute wurde zunächst ein Psychiater vernommen, der ein Gutachten zu einem der jungen Männer erstellt hatte, der durch die Nagelbombe in der Keupstraße schwer verletzt wurde (zu dessen Aussage s. den Bericht vom 20.01.2015). Seine Schilderung machte noch einmal in bedrückender Form deutlich, wie schwer – neben den körperlichen Verletzungen – die psychischen Folgen des Attentats waren: Noch zum Zeitpunkt der Begutachtung 2012 fand sich bei diesem Verletzten das Vollbild einer post-traumatischen Belastungsstörung mit Konzentrationsstörungen, Reizbarkeit, immer wiederkehrenden Alpträumen, flashbacks, noch 2012 lösten alltägliche Szenen wie Fahrräder mit Taschen erhebliche Ängste und Vermeidungsverhalten aus.

Es folgte Hendrik Lasch, ebenfalls aus der Nazi-Szene in Chemnitz und seit Mitte der 1990er v.a. mit Uwe Mundlos befreundet. Auch er war sichtlich bemüht, nichts Substantielles beizutragen, trieb dieses Spiel bis zur Grenze des Lächerlichen und weit darüber hinaus. Der Vorsitzende Richter Götzl sah sich zu vielen genervten Nachfragen veranlasst – aber erneut nicht dazu, Ordnungsmittel auch nur anzudrohen, und das trotz mehrerer Antworten Laschs, die eindeutige Aussageverweigerungen unter dem Deckmantel des Nicht-Erinnern-Könnens darstellten.

Lasch meinte, über Uwe Mundlos könne er „nichts Negatives sagen“, der sei ironisch-witzig gewesen – und „politisch orientiert“, auf Nachfrage: „schon rechtskonservativ“. Erst auf mehrmaliges Nachbohren des Vorsitzenden meinte der Zeuge widerstrebend, man könne auch von einer „strammen Rechten“ Überzeugung sprechen.

Auch sonst war seine Aussage ausweichend und unergiebig: Von Sprengstoff, Waffen usw. habe er nie etwas mitbekommen, „Blood & Honour“ kenne er nur über Bekannte. An einer Stelle machte Lasch bei dem Versuch, sich vor einer Aussage zu drücken, eher versehentlich einige interessante Angaben: er könne sich nicht erinnern, wie genau der Kontakt mit „den Drei“ in Chemnitz abgelaufen sei – da sei auch in der Zeit nach dem Untertauchen nichts Besonderes, nichts „Geheimes“ gewesen. Damit bestätigte er die bisherige Beweisaufnahme und deren Würdigung durch die Nebenklage – Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt bewegten sich nach ihrem „Abtauchen“ ganz offen in der Chemnitzer Nazi-Szene.

Der Zeuge gab auch an, Ralf Wohlleben nicht gekannt zu haben. Damit bestätigte er zwar oberflächlich einen Teil der Tatsachen, die die Verteidigung Wohlleben von ihm hören wollte – angesichts des offensichtlichen und vollständigen „Mauerns“ des Zeugen Lasch wird auch mit dessen Aussage keine Entlastung Wohllebens zu erreichen sein.

Die Nebenklage konnte den Zeugen noch an einer Stelle der Lüge überführen. Er hatte zunächst angegeben, er wisse nicht, wer Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt in Chemnitz unterstützte. Auf Vorhalt anderer Zeugenaussagen musste er aber zugeben, dass er Mundlos einmal in der Wohnung des „Blood and Honour“-Aktivisten Thomas Rothe getroffen hatte.

Am Ende der Verhandlung teilte der Vorsitzende mit, der Psychiater Prof. Nedopil habe die Angeklagte Zschäpe untersucht und keine akute Störung festgestellt, habe aber empfohlen, Zschäpe vorsorglich zu entlasten. Daher wird die Hauptverhandlung in den kommenden drei Wochen jeweils nur mittwochs und donnerstags durchgeführt, die Verhandlungstermine an den Dienstagen (10., 17. und 24.3.) werden abgesetzt. Nach dem 26.3. sind zwei Wochen Osterferien geplant, ob die Verhandlung danach wieder an drei Tagen pro Woche durchgeführt werden kann, ist noch offen.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierte heute die „Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak B“. Burak Bektaş wurde am 05.04.2012 auf offener Straße von einem unbekannt gebliebenen Mann mit Pistolenschüssen ermordet, zwei seiner Freunde schwer verletzt. Die Kampagne zieht nicht zuletzt aus den Morden des NSU den – naheliegenden – Schluss, dass auch im Fall Burak Bektaş sehr viel für ein rassistisches Motiv spricht, und fordert Aufklärung – mehr unter www.burak.blogsport.de.