Schlagwort-Archive: Blood and Honour Sachsen

01.07.2015

Ein weiterer V-Mann-Führer von Carsten Szczepanski sagt aus – ein weiteres Lehrstück dafür, dass der Verfassungsschutz und sein V-Mann-System ersatzlos abgeschafft gehören

Heute berichtete zunächst ein BKA-Ermittler kurz zu einer CD, die in der NSU-Wohnung in der Frühlingsstraße gefunden wurde. Darauf sind Fotos von einem Urlaub des Trios in der Holsteinischen Schweiz im Jahr 2004 zu sehen. Eines der Fotos wurde später verwendet für die „Wette“ zwischen Böhnhardt und Zschäpe, in der Zschäpe den Wetteinsatz „200x Videoclips schneiden“ angeboten hatte (vgl. dazu den Bericht vom 16.06.2015) – die heutige Aussage bestätigt also die zeitliche Einordnung der Wette in den Bereich Ende 2005.

Am Nachmittag sagte Reiner Görlitz aus, der ehemalige V-Mann-Führer des Brandenburger Nazikaders und Informanten Carsten Szczepanski (vgl. zu dessen Aussagen die Berichte vom 03.12.2014 und 13.01.2015). Er erschien vor Gericht im Kapuzenpullover mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze, und – so der Eindruck mancher ZuhörerInnen – mit technisch veränderter Stimme. Weiterlesen

09.06.2015

Zu den Waffen des Trios, zu den Raubüberfällen und noch einmal vom V-Mann Degner

Heute berichteten zunächst zwei Sachverständige zu den Waffen des Trios, vor allem zu Munitionsteilen, die in der NSU-Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau gefunden wurden. Es ergab sich, dass die Munitionsteile – alle vom Kaliber 6.35mm Browning – aus vier verschiedenen Waffen stammten, von denen nur eine gefunden wurde. Der NSU hatte also wahrscheinlich noch weitere Waffen. Einige der Hülsen stammten aus der Tatwaffe des Überfalls auf einen Edeka-Markt in Chemnitz im Dezember 1998, dem wohl ersten der Überfälle des NSU – dort hatten sie auf einen Jugendlichen, der ihnen hinterhergelaufen war, scharf geschossen.

Im Weiteren sagten Zeuginnen und Zeugen zu weiteren Überfällen des NSU aus. Den Beginn machte ein Kriminalbeamter von der Kripo Chemnitz, der zu mehreren Überfällen in Chemnitz ermittelt hatte und den Gang der damaligen Ermittlungen darstellte. Es folgten zwei Zeuginnen des Überfalles auf eine Postfiliale in Chemnitz im November 2000.

Mehrere Nebenklage-VertreterInnen beantragten, einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Thüringen als Zeugen zu laden, der den V-Mann Marcel Degner, Chef von „Blood and Honour“ Weiterlesen

25.02.2015

Chemnitzer Zeugen: Einige Details, viele Geschichten und weiter keine Entlastung für Wohlleben

Heute wurden zwei Zeugen aus dem Bereich Chemnitz befragt. Beide waren auf Antrag der Verteidigung Wohlleben geladen worden, die versucht, die Verantwortung für die Unterstützung des NSU von Wohlleben wegzuschieben und allein bei „Blood & Honour“ Sachsen festzumachen.

Dieser Plan ging auch bei diesen Zeugen nicht auf. Die beiden Zeugen waren aber auch ansonsten bemüht, nicht besonders viel Erkenntnisse zu liefern – wie viele Zeugen aus der Nazi-Szene vor ihnen bestätigten sie im wesentlichen nur das, was eh nachgewiesen ist, und erzählten ansonsten Märchen oder gaben vor, sich nicht zu erinnern.

Zunächst kam Gunter Fiedler, einer der „88er“ Skinheads aus Chemnitz. Er bestätigte, dass nach dem Untertauchen von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt sein Bruder und er eine Wohnung für diese besorgten. B&H-Chef Thomas Starke hatte sie angesprochen, die Drei bräuchten eine Unterkunft, sie seien auf der Flucht vor der Polizei. Die Fiedlers sprachen zunächst Mandy Struck an, die verwies auf ihren Freund Max-Florian B., wo die Drei tatsächlich unterkamen. Weiterlesen

03.02.2015

Zeugen der Verteidigung Wohlleben – keine Entlastung in Sicht

Heute wurden die ersten beiden Zeugen aus dem Umfeld von „Blood & Honour“ Sachsen gehört, die die Verteidigung Wohlleben in ihren Anträgen vom 13.01.2015 benannt hat. Diese Zeugen sollen aussagen, dass in Sachsen und speziell in Chemnitz in den 90er-Jahren Waffen verfügbar waren, dass Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos sich frei in der Szene bewegten und an Treffen teilnahmen und dass die drei erst unter Einfluss von „B&H“ Sachsen ihre Radikalisierung zum NSU durchgemacht haben. Sie sollen weiter aussagen, dass der Angeklagte Wohlleben keinerlei Bezug zu „B&H“ Sachsen und daher keine zentrale Stellung im Unterstützerkreis des NSU innehatte.

Die beiden heutigen Zeugen haben diese Behauptung nicht untermauert, im Gegenteil: Der erste Zeuge, der auf seinem Facebook-Profil unter einem Spruch „Saufen macht frei“ seine innere Einstellung nach außen trägt, gab zwar an, vor allem Zschäpe bereits Anfang der 90er-Jahre kennengelernt und nach dem Abtauchen mehrfach in Chemnitz getroffen zu haben. Viel mehr war aber nicht zu erfahren, der Zeuge berief sich wie viele Nazi-Zeugen vor ihm auf Weiterlesen

09.12.2014

U.a. mehr zu „Blood & Honour“ Sachsen

Am heutigen Tag wurde dargestellt, wie mühselig die Beweisaufnahme manchmal sein muss und kann. Die Verlesung von Ermittlungsberichten zu durchgeführten Untersuchungen auf Fingerabdrücke nahm den gesamten Nachmittag in Anspruch. All diese Beweismittel müssen allerdings formal korrekt eingeführt werden, wenn sie im Urteil Berücksichtigung finden sollen – und inhaltlich waren einige der Feststellungen durchaus wichtig.

Zunächst sagten aber zwei BKA-Ermittler aus, die 2011 den Chef von „Blood and Honour“ Sachsen, Jan Werner, als Beschuldigten vernommen hatten. In der Vernehmung selbst hatte Werner keine Angaben zur Sache gemacht, aber am Rande der Vernehmung in einer Zigarettenpause: Es sei ja bekannt, wer in den 1990ern Waffen für die Nazi-Szene besorgt habe, der habe sich dann im Nachhinein als V-Mann herausgestellt. Er selbst habe ja damals unter ständiger Beobachtung gestanden. Außerdem thematisierte Werner noch kurz seine Bekanntschaft mit Andreas Graupner, ebenfalls Mitglied von „B&H“ Sachsen und der Nazi-Band „Noie Werte“, behauptete aber, aktuell keinen Kontakt mehr zu haben. Weiterlesen

09.-11.12.2014 Vorschau

In der kommenden Woche liegt der Schwerpunkt der Beweisaufnahme zunächst weiterhin auf den Unterstützungshandlungen des Blood and Honour-Netzwerks in Sachsen für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt.

Am Dienstag werden zwei BKA-Beamte ihre Vermerke zu Jan Werner, des angeblichen Chefs der Sektion und einer mit ihm durchgeführten Vernehmung darstellen. Anschließend wird eine zum Generalbundesanwalt abgeordnete Amtsrichterin befragt, die an der in der Schweiz durchgeführten Vernehmung von Hans-Ulrich Müller und seines Freundes zum Kauf der Ceska 83 teilgenommen hat.

Am Mittwoch wird die Vernehmung von Antje Probst fortgeführt, die nach Aussage von Carsten Szczepanski nicht nur als Teil von B&H Sachsen die Unterstützung des Trios mitbeschlossen, sondern auch ihren Ausweis für Zschäpe angeboten hatte und sich seinerzeit für die Durchführung von Anschlägen aussprach.

Im Anschluss wird ein Kriminalpolizist zur Auswertung einer CD befragt, die im Brandschutt des Hauses in der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden wurde. Auf dieser CD wurde ein Ordner mit der Bezeichnung “Killer” gefunden, in dem unter anderem Fotos von Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe im Juni 2003 in Stuttgart, Ausspähbilder eines Imbisses aber auch weitere “Feindadressen” gefunden wurden. Außerdem beinhaltete der Ordner Bilder und Ausweisvorlagen für ZSchäpe und allerlei persönliche Unterlagen.

Am Donnerstag wird eine BKA Mitarbeiterin ihre Ermittlungen zu den Inhalten auf dieser CD darstellen. Zuletzt wird ein weiterer Polizeibeamter zu einer im Jahr 1996 durchgeführten Befragung von Zschäpe gehört.

15.10.2014

Das NSU-Unterstützernetz: Chef von „Blood and Honour“ Sachsen verweigert die Aussage

Der ehemalige Chef von Blood and Honour Sachsen, Jan Werner, hat die Aussage verweigert, weil er sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten könnte. Werner hatte nicht nur mit all denjenigen „Blood and Honour“-Mitgliedern und SympathisantInnen eng zu tun, die den NSU unterstützt haben, er hatte auch selbst Telefonate zwischen den drei Untergetauchten und Ralf Wohlleben vermittelt. Nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme besteht die Vermutung, dass „B&H“ und der NSU jedenfalls bis zum Verbot von „B&H“, als diese im Blick der Strafverfolgung standen, fest zusammengearbeitet haben.

Werners Aussageverweigerung erschwert zwar die weitere Aufklärung des Unterstützernetzwerkes des NSU, erspart allen Beteiligten aber wenigstens eine weitere Zeugenvernehmung nach dem Motto „Ich weiß nix“. Frustrierend an dieser Prozesssituation ist erneut der Umstand, dass sich aus den Akten keine besondere Ermittlungstätigkeit der Bundesanwaltschaft gegen Werner ergibt. Auch das gegen ihn geführte Verfahren, dass ihm jetzt zum Schweigerecht verhilft, wird aller Wahrscheinlichkeit nach irgendwann still und heimlich eingestellt werden.

Im Anschluss wurden noch zwei Urteile gegen Uwe Böhnhardt aus 1997 sowie zwei Beschuldigtenvernehmungen Böhnhardts verlesen.