09.06.2015

Zu den Waffen des Trios, zu den Raubüberfällen und noch einmal vom V-Mann Degner

Heute berichteten zunächst zwei Sachverständige zu den Waffen des Trios, vor allem zu Munitionsteilen, die in der NSU-Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau gefunden wurden. Es ergab sich, dass die Munitionsteile – alle vom Kaliber 6.35mm Browning – aus vier verschiedenen Waffen stammten, von denen nur eine gefunden wurde. Der NSU hatte also wahrscheinlich noch weitere Waffen. Einige der Hülsen stammten aus der Tatwaffe des Überfalls auf einen Edeka-Markt in Chemnitz im Dezember 1998, dem wohl ersten der Überfälle des NSU – dort hatten sie auf einen Jugendlichen, der ihnen hinterhergelaufen war, scharf geschossen.

Im Weiteren sagten Zeuginnen und Zeugen zu weiteren Überfällen des NSU aus. Den Beginn machte ein Kriminalbeamter von der Kripo Chemnitz, der zu mehreren Überfällen in Chemnitz ermittelt hatte und den Gang der damaligen Ermittlungen darstellte. Es folgten zwei Zeuginnen des Überfalles auf eine Postfiliale in Chemnitz im November 2000.

Mehrere Nebenklage-VertreterInnen beantragten, einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Thüringen als Zeugen zu laden, der den V-Mann Marcel Degner, Chef von „Blood and Honour“ Thüringen, „geführt“ hatte. Degner hatte, wie schon berichtet, abgestritten, V-Mann gewesen zu sein, ein großer Teil der Akte zu ihm ist in der Zwischenzeit in Thüringen vernichtet worden (vgl. die Berichte vom 11.03.2015 und 20.05.2015), aber zum Teil in Kopie beim Bundes-Verfassungsschutz „wiedergefunden“ worden. Ein anderer ehemaliger VS-Mitarbeiter, der Degner damals angeworben hatte, hat als Zeuge bereits – vorsichtig gesagt: eher lustlos – zu diesem ausgesagt (vgl. den Bericht vom 22.04.2015). Angesichts von Degners Verweigerungshaltung sollen seine damaligen Angaben nun über den Zeugen, seinen wesentlichen V-Mann-Führer, eingeführt werden. Diese zeigen deutlich die Einbindung der „Drei“ in die „Blood and Honour“-Szene in Sachsen und die Vielzahl der Personen, die in ihre Unterstützung eingebunden waren und Kenntnis von ihrem Wohnort, ihren Aktivitäten und ihrer Ideologie hatten.

Der Vorsitzende verkündete anschließend, die Verhandlungstermine am kommenden Donnerstag sowie am Donnerstag den 25.6.2015 würden abgesetzt. Es würde weiterhin mit Rücksicht auf die Angeklagte Zschäpe nur an zwei Tagen die Woche verhandelt werden, weil der SachverständigePsychiater Prof. Nedopil in Urlaub sei und daher nicht festgestellt werden könne, ob er weiterhin eine „Schonung“ der Angeklagten rät.