20.05.2015

Lügen und Verharmlosen XIV – Ein kurzer Auftritt von Marcel Degner

Erster und einziger Zeuge heute war erneut Marcel Degner alias „Riese“, ehemaliger Chef von „Blood and Honour“ Thüringen und zeitweise einer der drei Deutschland-Chefs (zu seiner ersten Befragung s. den Bericht vom 11.03.2015). Er behauptete erneut, er sei nie V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen – auch nachdem ihm vorgehaltene wurde, dass ein VS-Mitarbeiter ihn als V-Mann bezeichnet hatte (vgl. Bericht vom 22.04.2015) und auch entsprechende Deckblattmeldungen vorliegen.

Nach dieser dreisten Lüge stellten die VertreterInnen der Nebenklage keine weiteren Fragen, sondern beantragten, zunächst einen weiteren VS-Mitarbeiter als Zeugen zu hören, der Degner damals „geführt“ hat, um sodann Degner mit dessen Aussagen konfrontieren zu können. Dieser Antrag wird zum nächsten Verhandlungstag schriftlich gestellt werden, danach wird das Gericht entscheiden.

Degner scheint sich sicher zu sein, mit seiner Lüge durchzukommen, weil die Akten mit den ausführlichen Berichten des V-Mannes „Hagel“, so nach Auskunft des Thüringer VS-Mitarbeiters sein Deckname, geschreddert wurden. Dem Gericht liegen daher nur wenige Deckblattmeldungen vor. Die Auskunft des VS-Mitarbeiters zu Degner war zwar eindeutig dazu, dass dieser V-Mann war, ergab aber kaum inhaltliche Anknüpfungspunkte. Daher ist nun sein ehemaliger V-Mann-Führer zu hören, der nähere Details mitteilen kann.

Tatsächlich scheint außer der Nebenklage niemand ein besonderes Interesse zu haben, näheres zur Tätigkeit des V-Mannes zu erfahren. Der Vorsitzende Richter Götzl konfrontierte Degner nicht einmal selbst damit, dass zwischenzeitlich der VS-Mitarbeiter seine V-Mann-Tätigkeit bezeugt hatte. Erst nachdem Nebenklägervertreter dies getan hatten und angekündigt hatten, der Entlassung Degners zu widersprechen, übernahm Götzl noch einmal die Befragung und konfrontierte den Zeugen (erneut) mit dieser Aussage. Immerhin stellte das Gericht in einem Beschluss fest, dass Degner jede Tätigkeit für den Verfassungsschutz geleugnet hat – die Bundesanwaltschaft teilte daraufhin mit, sie werde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Degner wegen Falschaussage anregen.

Der Prozess wird jetzt für zwei Wochen unterbrochen, nächster Termin ist der 9. Juni 2015.