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19.05.2015

Zur Lieferkette der Mordwaffe, einem „geständigen“ Lügner und „Missverständnissen“ der Verteidigung Zschäpe

Der halbe Tag war heute von Unterbrechungen geprägt, weil die Verteidigung Zschäpe erreichen wollte, dass der Sachverständige Psychiater Saß ihre Mandantin nur noch eingeschränkt beobachten darf. Im Ergebnis sitzt Saß nun 50 cm weiter von Zschäpe entfernt. Allerdings offenbarte sich, wie wenig sich die Verteidigung bisher für alltägliche Bedürfnisse ihrer Mandantin eingesetzt hat: auf die Angabe der Verteidigung, Zschäpe dürfe ihren Laptop mit der Ermittlungsakte während Unterbrechungen nicht in die Vorführzelle im Gericht mitnehmen, entgegnete der Vorsitzende lediglich, das sei selbstverständlich möglich, wenn es bisher verweigert worden sei, müsse das auf einem Missverständnis beruhen. Offensichtlich wurde diese tatsächliche Beschränkung Zschäpes bis zum heutigen 205. Verhandlungstag nie von der Verteidigung angesprochen.

Nach der Mittagspause konnte dann endlich der erste Zeuge, ein Polizeibeamter aus dem Berner Oberland, gehört werden. Er war auf Antrag der Verteidigung Wohlleben geladen und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Waffengeschäftes, von dem die Mordwaffe Ceska stammt. Laut Anklage ging die Ceska vom ersten Käufer an den Schweizer Hans-Ulrich Müller, über diesen nach Thüringen und über weitere Personen an die Weiterlesen