22.04.2015

Kaum Erinnerung, keine Verantwortung – Karriere beim Verfassungsschutz

Mit Spannung wurde die Vernehmung des heutigen Präsidenten des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Gordian Meyer-Plath erwartet. Er hatte den V-Mann Carsten Szczepanski in den Jahren 1996 bis 1998 betreut. Szczepanski hatte noch in der zweiten Jahreshälfte 1998 gemeldet, Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos hätten Kontakt zu Blood & Honour Chemnitz bzw. Sachsen, hätten von dem Netzwerk Geld erhalten, und die Mitglieder Antje Probst und Jan Werner hätten ihnen Unterstützung durch die Beschaffung falscher Papiere bzw. von Waffen angeboten (zu den Vernehmungen des V-Mannes siehe die Berichte vom 03.12.2014 und 13.01.2015). Szczepanski meldete weiter, die drei hätten bereits einen Überfall durchgeführt und planten weitere.

Der Zeuge Meyer-Plath behauptete, er habe an die konkreten Zusammenhänge praktisch keine Erinnerung, er habe nur Erinnerungen aus den Akten, die er zur Vorbereitung seiner Vernehmungen beim Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und der Hauptverhandlung in München studiert habe. Damals habe er für den Brandenburger Verfassungsschutz gearbeitet, zunächst in der Auswertungsabteilung und später in der „Beschaffung“, dabei sei er quasi zweiter V-Mann-Führer Szczepanskis gewesen. Die Meldungen Szczepanskis erinnerte er, ohne spezifische Einzelheiten wiedergeben zu können. Er berichtete auch, dass es daraufhin ein Treffen der Landesämter für Verfassungsschutz Thüringen, Sachsen und Brandenburg gegeben habe, an dem habe er aber natürlich nicht teilgenommen und könne auch nichts darüber mitteilen, warum nicht sofort die Polizei benachrichtigt wurde. Dabei hätte es sehr nahegelegen, im Umfeld von Jan Werner und Antje Probst, also in Chemnitz, zu fahnden – damit hätten alle beim OLG angeklagten Taten verhindert werden können.

Neben den im Verfahren ja schon sattsam bekannten Erinnerungsproblemen wurde erneut deutlich, wie die Mitarbeiter der verschiedenen Inlandsgeheimdienste sich um Verantwortung und die Beantwortung von Fragen drücken: wer in der „Informationsbeschaffung“ arbeitet, gibt vor, keinerlei Erkenntnisse darüber zu haben, was mit den so beschafften Informationen getan wurde, wer bei der „Auswertung“ arbeitet, weiß natürlich nicht, woher das Material kam.

Ganz allgemein konnte der Zeuge immerhin mitteilen, dass in den späten 90er-Jahren zahlreiche Papiere in der Naziszene kursierten, in denen die Aufnahme des bewaffneten Kampfes diskutiert wurde. Veröffentlichungen hätten auch keine regional oder national begrenzte Verbreitung gehabt, diese Diskussionen seien international geführt worden.

Völlig nutzlos war die Befragung des inzwischen pensionierten Mitarbeiters des Thüringischen Landesamtes Wiessner, der angab, von einer möglichen Bewaffnung und der Durchführung von Raubüberfällen des Trios keinerlei Kenntnisse gehabt zu haben. Die Meldung des V-Mannes Degner, die drei bräuchten kein (Spenden-)Geld mehr, weil sie jobben, habe zu dem Schluss geführt, die drei würden nur von „Schwarzarbeit“ leben, so behauptete Wiessner heute. Dabei ist „jobben“ ein bekannter Szenebegriff für Banküberfälle, die die NSU-Mitglieder ja auch tatsächlich begingen.