10.06.2015

Zschäpe will neue Pflichtverteidiger II – Rechtsanwältin Sturm soll gehen

Nach längeren Verzögerungen und Unterbrechungen gab der Vorsitzende heute bekannt, dass Zschäpe beantragt hatte, ihre Verteidigerin Rechtsanwältin Sturm zu entbinden – die Gründe hierfür sind bisher nicht bekannt. Die Sitzung wurde daraufhin für heute beendet.
Bereits letzten Sommer, am 16.7.2014, hatte Zschäpe erklärt, kein Vertrauen mehr zu ihren Verteidigern zu haben. Ihr Antrag, alle drei Pflichtverteidiger zu entpflichten, wurde damals eine Woche später mit der knappen Begründung zurückgewiesen, sie habe keine ausreichenden Gründe vorgetragen.

Es ist klar, dass eine solche Entpflichtung nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommt, denn ein Austausch aller drei Verteidiger würde zwangsläufig dazu führen, dass die Beweisaufnahme wiederholt werden muss. Die Strafprozessführung sieht eine Entpflichtung nur dann vor, wenn Gründe genannt werden, die belegen, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, die befürchten lässt, dass die Verteidigung nicht mehr sachgerecht geführt werden kann.

Ohne zu spekulieren, kann bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass Zschäpe solche Gründe nicht benennen kann. Wir sind gespannt, ob sie ihren Antrag diesmal ausführlich begründet. Immerhin hat sie inzwischen akzeptiert, dass sie nicht alle drei Verteidiger loswird, und versucht wohl nunmehr, zumindest einen neuen Akteur an ihre Seite zu bekommen.
Unsere Ausführungen im Blog vom 17.07.2014 können wir diesmal nur wiederholen:

„Der Wunsch Zschäpes nach gänzlich neuen Verteidigern wird sich nicht erfüllen. Möglicherweise wird einer ihrer Verteidiger freiwillig sein Mandat abgeben und Platz für einen neuen Verteidiger machen, der unvorbereitet einspringt. Denkbar ist auch die Beiordnung eines vierten Pflichtverteidigers, denn die bestehende gesetzliche Beschränkung auf drei gilt nur für Wahlverteidiger. Egal wie sich das Gericht entscheidet ist unklar, ob dies eine große Wende in den Prozess bringt, ebenso, ob Beate Zschäpe aussagen wird.”

Allerdings ist es schon verwunderlich, wie sich das Verteidiger-Trio immer wieder im Prozess verhält. Seit etwa einem Jahr ist klar, dass Zschäpe deren Arbeit kritisch sieht. Es ist aber nicht ersichtlich, dass die drei in Unterbrechungen oder während der Mittagspause die besondere Nähe zu Zschäpe suchen; die Zigarette oder die Kameras vor dem Gericht scheinen regelmäßig wichtiger zu sein.

Auch heute Morgen bot sich ein irritierendes Bild: die Verteidiger ließen ihre Mandantin erst alleine im Saal warten, redeten dann heftig auf sie ein, was Zschäpe nur mit Kopfschütteln quittierte. Nachdem dann auf Antrag von Rechtsanwalt Heer eine längere Pause eingelegt wurde, damit sich die Verteidigung mit der Mandantin besprechen könne, ging aber Zschäpe zunächst allein in Richtung Arrestzelle; Sturm, Stahl und Heer diskutierten erst vor dem Gerichtsgebäude miteinander und dann im Anwaltszimmer mit der Generalbundesanwaltschaft. Zu diesem Zeitpunkt dürften sie von dem Antrag Zschäpes, Rechtsanwältin Sturm zu entpflichten, gewusst haben – wieso Ihnen in dieser Situation ein Gespräch mit der Bundesanwaltschaft wichtiger schien als das Gespräch mit der Mandantin, ist nur schwer nachvollziehbar.