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10.06.2015

Zschäpe will neue Pflichtverteidiger II – Rechtsanwältin Sturm soll gehen

Nach längeren Verzögerungen und Unterbrechungen gab der Vorsitzende heute bekannt, dass Zschäpe beantragt hatte, ihre Verteidigerin Rechtsanwältin Sturm zu entbinden – die Gründe hierfür sind bisher nicht bekannt. Die Sitzung wurde daraufhin für heute beendet.
Bereits letzten Sommer, am 16.7.2014, hatte Zschäpe erklärt, kein Vertrauen mehr zu ihren Verteidigern zu haben. Ihr Antrag, alle drei Pflichtverteidiger zu entpflichten, wurde damals eine Woche später mit der knappen Begründung zurückgewiesen, sie habe keine ausreichenden Gründe vorgetragen.

Es ist klar, dass eine solche Entpflichtung nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommt, denn ein Austausch aller drei Verteidiger würde zwangsläufig dazu führen, dass die Beweisaufnahme wiederholt werden muss. Die Strafprozessführung sieht eine Entpflichtung nur dann vor, wenn Gründe genannt werden, die belegen, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, die befürchten lässt, dass die Verteidigung nicht mehr sachgerecht geführt werden kann. Weiterlesen