01.07.2015

Ein weiterer V-Mann-Führer von Carsten Szczepanski sagt aus – ein weiteres Lehrstück dafür, dass der Verfassungsschutz und sein V-Mann-System ersatzlos abgeschafft gehören

Heute berichtete zunächst ein BKA-Ermittler kurz zu einer CD, die in der NSU-Wohnung in der Frühlingsstraße gefunden wurde. Darauf sind Fotos von einem Urlaub des Trios in der Holsteinischen Schweiz im Jahr 2004 zu sehen. Eines der Fotos wurde später verwendet für die „Wette“ zwischen Böhnhardt und Zschäpe, in der Zschäpe den Wetteinsatz „200x Videoclips schneiden“ angeboten hatte (vgl. dazu den Bericht vom 16.06.2015) – die heutige Aussage bestätigt also die zeitliche Einordnung der Wette in den Bereich Ende 2005.

Am Nachmittag sagte Reiner Görlitz aus, der ehemalige V-Mann-Führer des Brandenburger Nazikaders und Informanten Carsten Szczepanski (vgl. zu dessen Aussagen die Berichte vom 03.12.2014 und 13.01.2015). Er erschien vor Gericht im Kapuzenpullover mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze, und – so der Eindruck mancher ZuhörerInnen – mit technisch veränderter Stimme.

Inhaltlich schaffte Görlitz es, die Auftritte anderer „Verfassungsschützer“ vor ihm noch zu übertreffen. Insbesondere versuchte auch er, sich möglichst vor jeder konkreten Aussage zu drücken. Er bestätigte nur kurz den Inhalt der dem Gericht bekannten Deckblattmeldungen über Angaben Szczepanskis, in der Regel mit den Worten „wenn ich das so aufgeschrieben habe…“. Ansonsten gab er vor, sich an praktisch nichts zu erinnern – nicht an die Namen maßgeblicher „Blood & Honour“-Kader, nicht an Informationen über Waffenbesorgung oder über die Auflösung von „Blood & Honour“ Sachsen, nicht einmal an die Nummer, unter der der V-Mann Szczepanski geführt worden war. Insbesondere wollte er sich auch nicht mehr daran erinnern, dass seine Behörde – wie von Szczepanski in der Hauptverhandlung geschildert – diesen bei der Herausgabe seines Fanzines „United Skins“ aus der Haft heraus unterstützt und auch die Inhalte mit ihm besprochen hatte.

Der Vorsitzende fragte noch einmal nach, erinnerte den Beamten auch an seine Pflicht, sich auf die Zeugenaussage vorzubereiten. Er stieß aber auf Granit, Görlitz blieb dabei, keine Erinnerung zu haben – er habe eine aus acht Leitz-Ordnern bestehende Akte „zu dem Fall“ zwar noch einmal gelesen, aber die sei so umfangreich… Das wirft natürlich die Frage auf, welche verfahrensrelevanten Informationen in dem Teil der Akte Szczepanski schlummern, der dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten nicht vorliegt.

Görlitz hat Szczepanski von 1994 bis mindestens 1999 betreut, also noch nachdem der zweite V-Mann-Führer Meyer-Plath das Landesamt verlassen hatte. Szczepanski hatte 1998 mehrfach Informationen über Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt geliefert. Beim letzten Treffen mit Meyer-Plath hatte er erneut den Auftrag erhalten, „dran“ zu bleiben. Allerdings liegen dem Gericht keine weiteren Meldungen des V-Mannes zum NSU vor.

Dass der Zeuge Görlitz sich heute an nichts erinnern wollte als an die in der Anklage erwähnten Meldungen, kann auch bedeuten, dass seinem Amt sehr viel mehr Informationen vorliegen, die aber nicht offengelegt werden sollen. Görlitz und das Brandenburger Landesamt scheinen sich darauf festgelegt zu haben, lieber den unfähigen Mitarbeiter als weitere Informationen preiszugeben.

Am Ende wurde die Vernehmung des Zeugen unerwartet unterbrochen und ihm mitgeteilt, dass er ein anderes Mal erneut anreisen muss, weil die Verteidigung Wohlleben für bestimmte Fragen den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt hatte und das Gericht hierüber keine schnelle Entscheidung treffen wollte. Eine Entscheidung zu dem Antrag der Verteidigung, in der dann auch die von der Verteidigung vorgetragenen Gründe dargelegt werden, wird wohl erst zu Beginn der erneuten Vernehmung von Görlitz gefällt werden.