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20.07.2015

Das Zwangsverteidiger-Trio beantragt seine Entpflichtung – ohne Begründung

Der Verhandlungstag begann heute mit Anträgen der drei Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm, sie von der Verteidigung zu entbinden. „Begründet“ wurden diese Anträge nur mit einer anwaltlichen Versicherung, dass sog. „wichtige Gründe“ für eine Entbindung vorlägen. Mehr könne man wegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht sagen, man könne Zschäpe auch nicht raten, die drei insoweit von dieser Pflicht zu entbinden. Rechtsanwältin Sturm ergänzte, Zschäpe seien die Gründe hierfür „teilweise“ schon bekannt. Nach zahlreichen Unterbrechungen, Stellungnahmen und Erläuterungen lehnte der Vorsitzende Richter die Anträge schließlich ab.

Der Antrag konnte in dieser Form keinen Erfolg haben, denn er enthielt keine Begründung. Die anwaltlichen Versicherungen der VerteidigerInnen reichen nicht aus: Es ist schon sehr fraglich, ob man überhaupt eine rechtliche Wertung – dass wichtige Gründe vorlägen – anwaltlich versichern kann. Hinzu kommt, dass die drei noch vor wenigen Wochen, als Zschäpe von sich aus die Entpflichtung von Rechtsanwältin Sturm beantragt hatte, ausführlich dargelegt hatten, warum aus Ihrer Sicht kein Grund für eine Entpflichtung vorliege. Weiterlesen