Schlagwort-Archive: RAin Anja Sturm

21.06.2018 vormittags

Rechtsanwältin Sturm zum Terrorismus-Begriff: juristisch blödsinnig, politisch perfide.

Heute Vormittag plädierte Rechtsanwältin Sturm zur Strafbarkeit Beate Zschäpes wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Sturm behauptete, der NSU könne keine terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a StGB gewesen sein, und begründete dies zum einen rechtlich mit einem europarechtlichen Argument, das sich als schlichter Blödsinn darstellt, und politisch in einer Art und Weise, die im Ergebnis rassistische Terrorangriffe per Definition als nicht-terroristisch einstuft. Im Einzelnen:

Der NSU könne keine terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a StGB gewesen sein. Dies ergebe sich daraus, dass seine Taten keine spezifische terroristische Zielsetzung – etwa der Einschüchterung der (Gesamt-)Bevölkerung – dienten. Weiterlesen

20.06.2018

Plädoyer Sturm immer noch nicht beendet. Und: ein Wetterumschwung kündigt sich an.

Man hätte meinen können, der dritte und vorletzte Teil des Plädoyers von Rechtsanwältin Sturm – zur Frage der Strafbarkeit von Beate Zschäpe wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – hätte kurz ausfallen können, basiert er doch ganz maßgeblich auf ihren langwierigen Ausführungen zur Beweiswürdigung: Weil Beate Zschäpe nicht gleichberechtigt mit Böhnhardt und Mundlos an den Taten beteiligt war, sondern nur die kinderliebe Mitbewohnerin, scheidet sie als Mitglied aus; weil eine Vereinigung rechtlich aus mindestens drei Personen bestehen muss, war der NSU gar keine Vereinigung im Rechtssinne, so der vorhersehbare Gang ihres Arguments.

Weiterlesen

20.07.2015

Das Zwangsverteidiger-Trio beantragt seine Entpflichtung – ohne Begründung

Der Verhandlungstag begann heute mit Anträgen der drei Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm, sie von der Verteidigung zu entbinden. „Begründet“ wurden diese Anträge nur mit einer anwaltlichen Versicherung, dass sog. „wichtige Gründe“ für eine Entbindung vorlägen. Mehr könne man wegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht sagen, man könne Zschäpe auch nicht raten, die drei insoweit von dieser Pflicht zu entbinden. Rechtsanwältin Sturm ergänzte, Zschäpe seien die Gründe hierfür „teilweise“ schon bekannt. Nach zahlreichen Unterbrechungen, Stellungnahmen und Erläuterungen lehnte der Vorsitzende Richter die Anträge schließlich ab.

Der Antrag konnte in dieser Form keinen Erfolg haben, denn er enthielt keine Begründung. Die anwaltlichen Versicherungen der VerteidigerInnen reichen nicht aus: Es ist schon sehr fraglich, ob man überhaupt eine rechtliche Wertung – dass wichtige Gründe vorlägen – anwaltlich versichern kann. Hinzu kommt, dass die drei noch vor wenigen Wochen, als Zschäpe von sich aus die Entpflichtung von Rechtsanwältin Sturm beantragt hatte, ausführlich dargelegt hatten, warum aus Ihrer Sicht kein Grund für eine Entpflichtung vorliege. Weiterlesen

30.06.2015

Noch mehr zum Verfassungsschützer Andreas Temme

Der heutige Verhandlungstag stand im Zeichen der erneuten Vernehmung des Kasseler Verfassungsschutzmitarbeiters Temme und seiner Ehefrau. Wie schon berichtet, hatte die Nebenklage im Wege der Akteneinsicht beim Bundeskriminalamt verschiedene Telefongespräche zwischen Temme und seinen Kollegen sowie zwischen seiner Frau und deren Schwester ausgegraben, die die bisherige Version Temmes, er habe nichts gesehen, nichts gehört und nichts getan, in Frage stellen.

Die Hauptverhandlung begann allerdings mit einem Antrag der Angeklagten Zschäpe selbst, die Befragung weiterer Zeugen erst nach Beiordnung des Rechtsanwalts Grasel als weiteren Pflichtverteidiger durchzuführen. Grasel hatte sie bisher nur außergerichtlich in der JVA aufgesucht und beraten, ein Antrag auf seine Beiordnung als weiteren Pflichtverteidiger oder im Austausch gegen die abgelehnte Rechtsanwältin Sturm lag bislang noch gar nicht vor. Vielmehr war es offensichtlich eine Idee des Vorsitzenden gewesen, Rechtsanwältin Sturm als Weiterlesen