20.06.2018

Plädoyer Sturm immer noch nicht beendet. Und: ein Wetterumschwung kündigt sich an.

Man hätte meinen können, der dritte und vorletzte Teil des Plädoyers von Rechtsanwältin Sturm – zur Frage der Strafbarkeit von Beate Zschäpe wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – hätte kurz ausfallen können, basiert er doch ganz maßgeblich auf ihren langwierigen Ausführungen zur Beweiswürdigung: Weil Beate Zschäpe nicht gleichberechtigt mit Böhnhardt und Mundlos an den Taten beteiligt war, sondern nur die kinderliebe Mitbewohnerin, scheidet sie als Mitglied aus; weil eine Vereinigung rechtlich aus mindestens drei Personen bestehen muss, war der NSU gar keine Vereinigung im Rechtssinne, so der vorhersehbare Gang ihres Arguments.

Tatsächlich aber scheint Sturm auch hierzu lange Ausführungen geplant zu haben – als die Verhandlung heute kurz nach der Mittagspause beendet wurde, war sie jedenfalls noch lange nicht am Ende. Die Verhandlung endete früher, weil Rechtsanwalt Kaiser mitteilte, der Angeklagte Eminger habe erneut einen Migräneanfall, es kündige sich wohl ein Wetterumschwung an. Nach Hinzuziehung eines Arztes endete die Verhandlung gegen 13:20 Uhr.

Sturm wird also auch morgen weiter plädieren. Für morgen sind zum einen – vorsichtig gesagt – gewagte europarechtliche Ausführungen zur Auslegung des § 129a StGB angekündigt, zum anderen eine Einschätzung der Wirkung der NSU-Taten auf die Bevölkerung in Deutschland – die wohl darauf hinauslaufen soll, es habe sich gar nicht um Terrorismus im Rechtssinne gehandelt. Man darf gespannt sein.

Ob Sturm morgen zum Ende kommen wird, bleibt abzuwarten. Damit ist auch die Frage nach dem Tag X, also dem Tag der Urteilsverkündung und den geplanten Demonstrationen unter dem Motto „kein Schlussstrich“ , weiter offen. Aber wie Konfuzius sagt: Es ist nicht wichtig, wie langsam du gehst, sofern du nicht stehen bleibst.