Archiv für den Tag: 21. Juni 2018

21.06.2018 nachmittags

Update: wie geht es nächste Woche weiter?

Rechtsanwältin Sturm konnte ihr Plädoyer heute beenden. Vor den letzten Worten sind jetzt nur noch die Beweisanträge der Verteidigung Zschäpe offen. Das Gericht hat angekündigt, zu den baulichen Begebenheiten in der Frühlingsstraße (vgl. unseren Bericht vom 07.06.2018) am Dienstag noch einmal den Sachverständigen zu hören. Die weiteren Beweisanträge werden wohl abgelehnt werden. 

Theoretisch wäre dann der Weg zu letzten Worten der Angeklagten am nächsten Mittwoch/Donnerstag und zu einem Urteil in der Prozesswoche 3.-5.7. frei. Es können aber sowohl auf Seiten der Verteidigung wie auf Seiten des Gerichts auch noch weitere Verzögerungen auftreten.

21.06.2018 vormittags

Rechtsanwältin Sturm zum Terrorismus-Begriff: juristisch blödsinnig, politisch perfide.

Heute Vormittag plädierte Rechtsanwältin Sturm zur Strafbarkeit Beate Zschäpes wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Sturm behauptete, der NSU könne keine terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a StGB gewesen sein, und begründete dies zum einen rechtlich mit einem europarechtlichen Argument, das sich als schlichter Blödsinn darstellt, und politisch in einer Art und Weise, die im Ergebnis rassistische Terrorangriffe per Definition als nicht-terroristisch einstuft. Im Einzelnen:

Der NSU könne keine terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a StGB gewesen sein. Dies ergebe sich daraus, dass seine Taten keine spezifische terroristische Zielsetzung – etwa der Einschüchterung der (Gesamt-)Bevölkerung – dienten. Weiterlesen