19.06.2018

Weiteres ermüdendes Plädoyer von Rechtsanwältin Sturm

Rechtsanwältin Sturm setzte heute ihr Plädoyer fort, kam aber erneut nicht zum Ende, sondern kündigte an, die letzten beiden Teile morgen vortragen zu wollen. Da auch noch die Entscheidung über die im Plädoyer gestellten Beweisanträge aussteht, ist klar, dass mit einem Urteil frühestens in der Prozesswoche 3.-5.7. zu rechnen ist.

Sturm versuchte sich heute weiter an einer „Würdigung“ der Beweise, die zeigen sollte, dass Zschäpe eben kein gleichberechtigtes Mitglied des NSU war, sondern nur die kinderliebe Nachbarin, die halt aus Versehen mit zwei Mördern zusammenwohnte. Dabei sparte sie zwar nicht mit Äußerungen von Kritik an der Beweiswürdigung des GBA, drehte und wendete aber die Beweise selbst jeweils so, wie es ihr gerade in den Kram passte.

Gegen Ende brachte sie Konfuzius-Zitat, „Wer einen Fehler nicht behebt, macht einen zweiten“, und wollte das auf den Senat und die Bundesanwaltschaft bezogen wissen. Man könnte das Zitat aber natürlich auch auf die „Altverteidiger_innen“ Zschäpes beziehen: wer den Fehler macht, eine Verteidigung zu übernehmen, deren Dimension er nicht gewachsen ist, und das bis zum Ende nicht einsieht, der hält dann eben auch ein Plädoyer, das kein Gericht der Welt überzeugen kann.

Und Konfuzius sagt ja auch: „Wenn das, was Du sagen möchtest, nicht schöner ist als die Stille, dann schweige.“