13.06.2018

Beginn des Plädoyers von RAin Sturm

Heute begann das Plädoyer von Rechtsanwältin Sturm zur Frage der Strafbarkeit von Beate Zschäpe wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Plädoyer wurde bereits kurz nach Mittag unterbrochen, da Sturm, die heute Morgen an Hustenanfällen litt, angab, sie sei sehr angeschlagen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie noch einen kleinen Teil (also wohl etwa 20-30 Minuten) vortragen könne, reagierte sie pathetisch-entrüstet – war dann aber doch noch fit genug, noch eine halbe Stunde nach Verhandlungsende Gespräche mit der Presse zu führen.

Ihr Plädoyer heute war eine Mischung aus der Präsentation angelesenen, aber nie ernsthaft auf den Prozessstoff bezogenen psychologischem Wissens, selektiver Würdigung der Beweismittel, extremer Strohpuppen-Argumentation zur Rolle Zschäpes und einer Erklärung des Handelns von Neonazis in den 1990ern aus der Geschichte der (ehemaligen) DDR, die als abenteuerlich und im Kern verharmlosend zu charakterisieren ist. Wir werden auch ihr Plädoyer nach seinem Ende zusammenfassend darstellen.

Ob Sturm morgen zum Ende kommen wird, ist unklar. Da zudem noch einige Beweisanträge aus den Plädoyers offen sind und die Angeklagten die Gelegenheit zum letzten Wort bekommen müssen, ist auch spätestens jetzt klar, dass ein Urteil frühestens in der übernächsten Prozesswoche (26.-28.06.) zu erwarten ist.

Nachtrag: am späten Nachmittag kam die Mitteilung, dass die Hauptverhandlung am morgigen 14.06.2018 wegen Krankheit von RAin Sturm abgesetzt ist und erst am kommenden Dienstag fortgesetzt wird. Es ist also mit weiteren Verzögerungen zu rechnen.