Schlagwort-Archive: RA Grasel

26.04.2018

Ende der Plädoyers der Wahlverteidiger Zschäpes. Typisch Deutsch: das Opfer bin ich

Heute setzte RA Grasel das Plädoyer der Zschäpe-Verteidigung fort. Er kündigte zwar an, nun zu den rechtlichen Ausführungen zu kommen, fiel allerdings immerfort in die Beweiswürdigung zurück, so dass nahezu alle Argumentationsstränge seines Kollegen Borchert nochmals vorgebracht wurden. Das Verhalten seiner Mandantin stelle keine Mittäterschaft an den Morden und Mordversuchen des NSU dar. Insbesondere die Tarnung des illegalen Lebens von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos habe eben lediglich dazu gedient, eine Verhaftung zu vermeiden, und nichts mit der Ermöglichung der Straftaten zu tun gehabt. Grasel führte dann erneut zahlreiche in der Beweisaufnahme festgestellten Aktivitäten Zschäpes in den Jahren 1998 bis 2011 auf, um jeweils klein-klein darzulegen, warum die jeweilige Handlung nicht zwingend eine der vorgeworfenen Tötungshandlungen „ermöglicht“ habe. Weiterlesen

20.07.2015

Das Zwangsverteidiger-Trio beantragt seine Entpflichtung – ohne Begründung

Der Verhandlungstag begann heute mit Anträgen der drei Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm, sie von der Verteidigung zu entbinden. „Begründet“ wurden diese Anträge nur mit einer anwaltlichen Versicherung, dass sog. „wichtige Gründe“ für eine Entbindung vorlägen. Mehr könne man wegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht sagen, man könne Zschäpe auch nicht raten, die drei insoweit von dieser Pflicht zu entbinden. Rechtsanwältin Sturm ergänzte, Zschäpe seien die Gründe hierfür „teilweise“ schon bekannt. Nach zahlreichen Unterbrechungen, Stellungnahmen und Erläuterungen lehnte der Vorsitzende Richter die Anträge schließlich ab.

Der Antrag konnte in dieser Form keinen Erfolg haben, denn er enthielt keine Begründung. Die anwaltlichen Versicherungen der VerteidigerInnen reichen nicht aus: Es ist schon sehr fraglich, ob man überhaupt eine rechtliche Wertung – dass wichtige Gründe vorlägen – anwaltlich versichern kann. Hinzu kommt, dass die drei noch vor wenigen Wochen, als Zschäpe von sich aus die Entpflichtung von Rechtsanwältin Sturm beantragt hatte, ausführlich dargelegt hatten, warum aus Ihrer Sicht kein Grund für eine Entpflichtung vorliege. Weiterlesen

07.07.2015

Zschäpes vierter Verteidiger bekommt eine Woche Zeit, um sich einzuarbeiten.

Der Verhandlungstag begann zunächst mit einer längeren Besprechung zwischen dem bisherigen Verteidigertrio Zschäpes und dem frisch beigeordneten vierten Mann Rechtsanwalt Grasel – anscheinend u.a. um die Sitzordnung. Sturm, Stahl und Heer setzten sich zunächst an die angestammten Plätze und wiesen Grasel einen Platz am Rand zu – Zschäpe reagierte, indem sie sich einfach neben Grasel setzte.

Dessen erster Antrag lautete, die Hauptverhandlung für drei Wochen zu unterbrechen, damit er sich angemessen vorbereiten könne. Das Gericht kam dem teilweise nach – diese Woche wurde ganz gestrichen, die beiden letzten Wochen im Juli von drei auf zwei Tage gekürzt.
Rechtlich notwendig war diese Unterbrechung nicht – wie die Generalbundesanwaltschaft in ihrer Stellungnahme richtig anmerkte, ist Zschäpe ja „durch drei Verteidiger zusätzlich noch verteidigt.“ Allerdings war ja schon die Beiordnung von Grasel alles andere als zwingend, nachdem der Senat den Antrag auf Entpflichtung von Anja Sturm abgelehnt hatte. Weiterlesen