26.04.2018

Ende der Plädoyers der Wahlverteidiger Zschäpes. Typisch Deutsch: das Opfer bin ich

Heute setzte RA Grasel das Plädoyer der Zschäpe-Verteidigung fort. Er kündigte zwar an, nun zu den rechtlichen Ausführungen zu kommen, fiel allerdings immerfort in die Beweiswürdigung zurück, so dass nahezu alle Argumentationsstränge seines Kollegen Borchert nochmals vorgebracht wurden. Das Verhalten seiner Mandantin stelle keine Mittäterschaft an den Morden und Mordversuchen des NSU dar. Insbesondere die Tarnung des illegalen Lebens von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos habe eben lediglich dazu gedient, eine Verhaftung zu vermeiden, und nichts mit der Ermöglichung der Straftaten zu tun gehabt. Grasel führte dann erneut zahlreiche in der Beweisaufnahme festgestellten Aktivitäten Zschäpes in den Jahren 1998 bis 2011 auf, um jeweils klein-klein darzulegen, warum die jeweilige Handlung nicht zwingend eine der vorgeworfenen Tötungshandlungen „ermöglicht“ habe. Keine der von Zschäpe durchgeführten Handlungen hätte nicht durch andere Personen vorgenommen werden oder sei im Einzelnen kausal für die versuchten oder vollendeten Tötungen geworden. Vielmehr habe Zschäpe nur gemeinsam mit Böhnhardt und Mundlos sicher vor dem Zugriff der Polizei leben und dieses Leben mit den von den beiden begangenen Bankrauben finanzieren wollen.

Grasel entzog sich mit diesem Vorgehen jeder Gesamtbetrachtung, die vorliegend aber zwingend ist: Zschäpe war aktiver Teil der Sektion Jena des Thüringer Heimatschutzes, sie nahm an gewalttätigen Aktionen teil, in der von ihr angemieteten Garage fand sich nicht nur eine Bombenwerkstatt, sondern auch ein Archiv mit Zeitschriften, aus denen sich eine intensive Beschäftigung der Gruppe mit dem bewaffneten Kampf aus dem Untergrund ergibt. Zschäpe hat sich mit Böhnhardt und Mundlos nach Chemnitz begeben, dort mit Blood and Honour-Mitgliedern über den bewaffneten Kampf diskutiert, sie war es, die durch ihre Entscheidung Böhnhardt und Mundlos dazu brachte, nicht ins Ausland zu gehen, sondern in Deutschland zu bleiben. Zschäpe lebte nicht nur in den verschiedenen Wohnungen, auf ihrem Computer befanden sich Dokumente des NSU, in der Wohnung waren Stadtpläne, Ausspähmaterial, Waffen, das Zeitungsarchiv des NSU und vieles mehr. Dass sie während der Begehung der Mordtaten durch die Männer in der Wohnung blieb und so das Rückzugsquartier sicherte, entsprach dabei genau der Rolle, die etwa die „Turner-Tagebücher“ als Blaupause für den NSU den Frauen in Nazi-Terrorzellen zuwiesen.

Die Argumentation Grasels war aber auch in sich nicht logisch: nach dem von ihm und seinem Kollegen formulierten „Geständnis“ Zschäpes berichteten ihr Böhnhardt und Mundlos jeweils kurz nach der Ausführung der einzelnen Taten von diesen. Spätestens nach den ersten angeblich von ihr unternommenen Versuchen, die beiden von der Begehung weiterer Taten abzuhalten, hätte ihr daher selbst nach ihrer eigenen Schilderung klar sein müssen, dass ihr weiteres Verhalten den beiden Männern weitere Straftaten ermöglichte. Aber mit all solchen Fragen beschäftigte sich die Zschäpe-Verteidigung nicht.

Stattdessen brachte Grasel sinnlose Argumente vor wie etwa das, der Wetteinsatz „200 Videoclips schneiden“ habe sich auch auf das Entfernen von Werbeeinblendungen aus der Fernsehserie „Dr. House“ bezogen – einer Serie, die erst mehr als ein Jahr nach der Wette in Deutschland ausgestrahlt wurde. Ähnlich absurd das Vorbringen Grasels, Zschäpe habe keine „rechte Gesinnung mehr“, dies könne er nach „zahlreichen Gesprächen“ versichern. Selbst wenn Zschäpe in den mehr als sechs Jahren Untersuchungshaft realisiert hätte, dass es ihr wenig persönliche Vorteile bringt, weiterhin gegen das „zionistische Besatzungsregime“ zu kämpfen, so ist für das Urteil ja maßgeblich, welche Ideologie sie in den Jahren 1998 bis 2011 vertrat. Hierzu dürfte neben all dem, was aus der Jenaer und der frühen Chemnitzer Zeit bekannt ist, die enge Freundschaft zu Susan und André Eminger, der sein „Die Jew Die“ und andere eindeutige Bekenntnisse zum Nationalsozialismus über den ganzen Körper tätowiert hat, mehr aussagen als die „Überzeugung“ ihres Verteidigers.

Die in der „Geständnis“ genannten schriftlichen Erklärung von Borchert und Grasel vorgebrachte Alkoholsucht, die angebliche Trunkenheit beim Anzünden des Wohnhauses in der Frühlingsstraße, die angebliche dependente Persönlichkeitsstörung der angeblich geprügelten Beate Zschäpe – all dies erwähnte Grasel im Plädoyer kaum, letztlich nur zur Begründung, warum das Anzünden des Wohnhauses und die Versendung der Bekenner-DVDs nicht etwa Handlungen im Sinne des NSU, sondern nur die Erfüllung eines „Vermächtnisses“ der beiden Uwes darstelle, zu der Zschäpe sich auf Grund einer Abhängigkeit, die den Tod der beiden überdauerte, gezwungen gesehen habe. Trotzdem zeichnete Grasel erneut ein Bild Zschäpes, in dem diese mehr als Opfer denn als Täterin erscheint: aus Liebe und Angst vor der Polizei in den Untergrund, verängstigt und alleine in den jeweiligen Wohnungen, während die beiden Uwes auf „Mordtour“ waren, erpresst und geschlagen von Böhnhardt, vorverurteilt und beleidigt von der Presse und der Nebenklage.

Um dem gesamten Plädoyer die Krone aufzusetzen, musste sich dann erneut RA Borchert bemühen und Ausführungen zur Strafzumessung zu machen. Spätestens hier wäre zu erwarten gewesen, dass er die angebliche Alkoholabhängigkeit Zschäpes als strafmildernden Aspekt anführen würde. Das tat indes auch Borchert nicht – und gestand damit letztlich ein, dass diese schlicht erfunden war und damit eine weitere Lüge, die die Glaubhaftigkeit der schriftlichen Erklärung in Frage stellt.

Borchert kam zu dem Ergebnis, Zschäpe solle wegen der Beteiligung an den Raubüberfällen, von denen sie ja gewusst und gelebt habe, sowie für die Brandstiftung am Wohnhaus Frühlingsstraße zu einer Strafe von höchstens zehn Jahren verurteilt werden. Als strafmildernd bezeichnete er dabei erneut die angebliche Entschuldigung Zschäpes, über die wir nach der Verlesung ihrer Erklärung bereits ausführlich berichtet haben  und die damals etwa Gamze Kubaşik ganz klar zurückgewiesen hat:

„Die angebliche ‚Entschuldigung‘ für die Taten von Mundlos und Böhnhardt nehme ich nicht an: sie ist eine Frechheit, vor allem, wenn sie dann noch verbunden wird mit der Ansage, keine unserer Fragen zu beantworten.“

Borcherts Verweis auf die „aufrichtige Entschuldigung“ zeigt einmal mehr, dass das gesamte „Geständnis“ Zschäpes ausschließlich ein taktischer Schachzug der Angeklagten und ihrer Verteidiger ist, dass die Verteidigung Zschäpe mit dem Schmerz und dem Leid der Angehörigen der Opfer des NSU spielt und dieses völlig empathielos bei der Schaffung eines eigenen Opfermythos einsetzt – ein Vorgehen, das die tiefe Verwurzelung Zschäpes und ihrer Verteidiger in der bei Neonazis so beliebten Methode der Schuldumkehr aufzeigt.

Der Vorsitzende erstellte dann am Ende der Sitzung noch den Zeitplan für die weiteren Plädoyers, was sich wegen zahlreicher Sonderwünsche, wer denn nun an welchem Termin bereit sei zu plädieren und an welchem nicht, etwas schwierig darstellte. Letztlich sollen nun in der nächsten Woche (02./03.05.) die Verteidiger von Carsten Schultze plädieren, danach (08./09.05.) die von André Eminger und Holger Gerlach, in der letzten Woche vor den Pfingstferien (15.-17.05.) die von Ralf Wohlleben. Wird dieser Zeitplan eingehalten, was zu hoffen ist, dann kommen in der Zeit nach den Pfingstferien (ab dem 05.06.) nur noch die Plädoyers von Zschäpes „Altverteidiger_innen“ und die letzten Worte, so dass ein Urteil dann Mitte Juni zu erwarten ist.