Schlagwort-Archive: RA Borchert

26.04.2018

Ende der Plädoyers der Wahlverteidiger Zschäpes. Typisch Deutsch: das Opfer bin ich

Heute setzte RA Grasel das Plädoyer der Zschäpe-Verteidigung fort. Er kündigte zwar an, nun zu den rechtlichen Ausführungen zu kommen, fiel allerdings immerfort in die Beweiswürdigung zurück, so dass nahezu alle Argumentationsstränge seines Kollegen Borchert nochmals vorgebracht wurden. Das Verhalten seiner Mandantin stelle keine Mittäterschaft an den Morden und Mordversuchen des NSU dar. Insbesondere die Tarnung des illegalen Lebens von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos habe eben lediglich dazu gedient, eine Verhaftung zu vermeiden, und nichts mit der Ermöglichung der Straftaten zu tun gehabt. Grasel führte dann erneut zahlreiche in der Beweisaufnahme festgestellten Aktivitäten Zschäpes in den Jahren 1998 bis 2011 auf, um jeweils klein-klein darzulegen, warum die jeweilige Handlung nicht zwingend eine der vorgeworfenen Tötungshandlungen „ermöglicht“ habe. Weiterlesen

25.04.2018

Weiteres Plädoyer von Rechtsanwalt Borchert.

Heute setzte Zschäpe-Verteidiger Borchert sein Plädoyer fort. Auch dieses Mal beschränkte er sich darauf, die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft in winzige Häppchen aufzuteilen, diese in Form einer klassischen Strohpuppen-Argumentation falsch zu verstehen und mit sophistischen Pseudo-Argumenten zu „widerlegen“.

Ein – durchaus repräsentatives – Highlight zu Beginn seiner Ausführungen heute: Entgegen der Behauptung der Anklagebehörde könne der NSU doch gar nicht staatsfeindlich gewesen sein – denn er wollte ja „ausländische Mitbürger“ dazu bringen, den Staat zu verlassen! Wie Borchert selbst sagen würde: „Eine weitere Kommentierung ist wahrlich nicht veranlasst.“

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06.07.2016

Fragen an die Angeklagte Zschäpe

Heute sagte zunächst eine BKA-Beamtin erneut zu den in der Frühlingsstraße gefundenen Fernsehaufnahmen aus, die noch am Tag des Anschlags in der Keupstraße in Köln gemacht worden waren. Das Fazit ihrer Ermittlungen ist nach wie vor: es ist technisch möglich, dass diese Aufnahmen in der Wohnung in Zwickau gemacht wurden – dann aber durch Beate Zschäpe, denn Böhnhardt und Mundlos waren bei Ausstrahlung noch nicht aus Köln zurück. Es kann aber natürlich auch sein, dass ein Unterstützer in Köln oder Umgebung die Aufnahmen machte.
Weiter hatte die Zeugin sich erneut mit dem Bekennervideo des NSU beschäftigt und festgestellt, dass darin auch ein Zeitungsartikel verwertet wurde, an dem sich ein Fingerabdruck von Zschäpe fand. Weiterlesen