Schlagwort-Archive: RA Heer

07.06.2018

RA Heer beendet Plädoyer zur Brandstiftung in der Frühlingsstraße

Rechtsanwalt Heer setzte heute seine langatmigen Ausführungen zur Frage der Strafbarkeit Zschäpes wegen Brandstiftung und versuchten Mordes an der älteren Dame in der Nachbarwohnung und den beiden Handwerker, die Bauarbeiten im Haus ausführten, fort. Vormittags setzte er sich weiter mit den einzelnen Beweismitteln auseinander, kam dann am Nachmittag zur juristischen Bewertung.

War es schon bei den pseudo-genauen und langatmigen Ausführungen zur Beweiswürdigung äußerst ermüdend, Heer zuzuhören, so steigerte sich dies bei den Ausführungen zur rechtlichen Bewertung noch: Weiterlesen

05.06.2018

Plädoyer von RA Heer: Warum Beate Zschäpe kein verwertbares Geständnis ablegen kann

Das Gericht verlas zu Beginn des heutigen Verhandlungstages noch zwei Dokumente und nahm ein Propaganda-Video von der Festplatte des Ralf Wohlleben in Augenschein; Anträge der Verteidigung Wohlleben auf Ladung von Zeug_innen lehnte es erneut ab. Überraschenderweise reagierten die nicht wie üblich mit Unterbrechungs- und dann Befangenheitsanträgen, sondern gar nicht.

So konnte am späten Vormittag das Plädoyer der „Altverteidiger_innen“ Zschäpes beginnen. Rechtsanwalt Heer begann und kündigte an, man werde insgesamt mindestens die gesamte Prozesswoche für das Plädoyer brauchen. Bereits zu Beginn stellte Heer die Anträge der „Altverteidiger_innen“: Weiterlesen

08.10.2015

Sturm im Wasserglas – Verteidigung Wohlleben spielt die Zschäpe-Verteidiger gegeneinander aus

Nachdem die Angeklagte Zschäpe gestern den Antrag ihrer Zwangsverteidiger Heer, Stahl und Sturm auf Abgabe einer dienstlichen Erklärung der Richter mit der abschließenden Erklärung sabotiert hat, ihr sei dieser Antrag nicht bekannt gewesen, nahm heute die Verteidigung Wohlleben einen zweiten Anlauf. Wohlleben schließe sich dem Antrag der drei Zschäpe-Verteidiger an, um anhand der dienstlichen Erklärungen zu prüfen, ob er die Richter als befangen ablehne. Außerdem – und das ist der eigentliche Knackpunkt des heutigen Antrags – sei die Hauptverhandlung sofort auszusetzen, sie müsste also nun beendet und zu einem späteren Zeitpunkt völlig neu begonnen werden. Bis dahin habe der Senat dafür zu sorgen, dass eine sachgerechte Verteidigung der Angeklagten Zschäpe gegeben sei; Wohlleben sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Weiterlesen

20.07.2015

Das Zwangsverteidiger-Trio beantragt seine Entpflichtung – ohne Begründung

Der Verhandlungstag begann heute mit Anträgen der drei Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm, sie von der Verteidigung zu entbinden. „Begründet“ wurden diese Anträge nur mit einer anwaltlichen Versicherung, dass sog. „wichtige Gründe“ für eine Entbindung vorlägen. Mehr könne man wegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht sagen, man könne Zschäpe auch nicht raten, die drei insoweit von dieser Pflicht zu entbinden. Rechtsanwältin Sturm ergänzte, Zschäpe seien die Gründe hierfür „teilweise“ schon bekannt. Nach zahlreichen Unterbrechungen, Stellungnahmen und Erläuterungen lehnte der Vorsitzende Richter die Anträge schließlich ab.

Der Antrag konnte in dieser Form keinen Erfolg haben, denn er enthielt keine Begründung. Die anwaltlichen Versicherungen der VerteidigerInnen reichen nicht aus: Es ist schon sehr fraglich, ob man überhaupt eine rechtliche Wertung – dass wichtige Gründe vorlägen – anwaltlich versichern kann. Hinzu kommt, dass die drei noch vor wenigen Wochen, als Zschäpe von sich aus die Entpflichtung von Rechtsanwältin Sturm beantragt hatte, ausführlich dargelegt hatten, warum aus Ihrer Sicht kein Grund für eine Entpflichtung vorliege. Weiterlesen

07.07.2015

Zschäpes vierter Verteidiger bekommt eine Woche Zeit, um sich einzuarbeiten.

Der Verhandlungstag begann zunächst mit einer längeren Besprechung zwischen dem bisherigen Verteidigertrio Zschäpes und dem frisch beigeordneten vierten Mann Rechtsanwalt Grasel – anscheinend u.a. um die Sitzordnung. Sturm, Stahl und Heer setzten sich zunächst an die angestammten Plätze und wiesen Grasel einen Platz am Rand zu – Zschäpe reagierte, indem sie sich einfach neben Grasel setzte.

Dessen erster Antrag lautete, die Hauptverhandlung für drei Wochen zu unterbrechen, damit er sich angemessen vorbereiten könne. Das Gericht kam dem teilweise nach – diese Woche wurde ganz gestrichen, die beiden letzten Wochen im Juli von drei auf zwei Tage gekürzt.
Rechtlich notwendig war diese Unterbrechung nicht – wie die Generalbundesanwaltschaft in ihrer Stellungnahme richtig anmerkte, ist Zschäpe ja „durch drei Verteidiger zusätzlich noch verteidigt.“ Allerdings war ja schon die Beiordnung von Grasel alles andere als zwingend, nachdem der Senat den Antrag auf Entpflichtung von Anja Sturm abgelehnt hatte. Weiterlesen