Schlagwort-Archive: Zschäpe

14.09.2016

Zschäpe verweigert Antworten auf die Fragen der Nebenklage, und: hektischer Aktivismus der Verteidigung zu einem Brief Zschäpes

Heute Vormittag wurde zunächst erneut der ehemalige Chef von Blood and Honour Thüringen und V-Mann des Verfassungsschutzes, Marcel Degner, vernommen (vgl. zuletzt den Beitrag vom 20.07.2016). Erneut ging es nur um die Frage, ob er V-Mann war, was er vehement verneint, trotz eindeutiger Identifizierung durch die ehemaligen V-Mann-Führer. Nachdem sein letzter Zeugenbeistand entpflichtet worden war, erschien Degner heute mit neuem Beistand – und blieb bei seiner Strategie, hartnäckig und sinnlos zu leugnen. Damit waren auch mögliche Fragen der Nebenklage zu seiner V-Mann-Tätigkeit und seinen Berichten sinnlos geworden, Degner konnte recht bald wieder nach Hause fahren – und sich auf die Fortführung des Verfahrens wegen Falschaussage vorbereiten, das nur im Hinblick auf seine erneute Ladung in München vorläufig auf Eis gelegt worden war. Weiterlesen

31.05.2016

Zum Urlaub von Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos nach dem Keupstraßen-Anschlag

Heute sagten drei Zeugen aus zu dem Urlaub, den Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos im Sommer 2004, wenige Wochen nach dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln, in Norddeutschland verbrachten. Beate Zschäpe hatte behauptet, nach dem Anschlag sei die Stimmung zwischen ihr und den Männern eisig geworden – in der Frühlingsstraße gefundene Bilder des Urlaubs zeigen dagegen eine entspannt-fröhliche Stimmung aller Drei. Heute wurden – sozusagen zur Abrundung der Beweisaufnahme hierzu – ein Campingplatzbetreiber und zwei Polizeibeamte vernommen, die Unterlagen ausgewertet hatten.

08.10.2015

Sturm im Wasserglas – Verteidigung Wohlleben spielt die Zschäpe-Verteidiger gegeneinander aus

Nachdem die Angeklagte Zschäpe gestern den Antrag ihrer Zwangsverteidiger Heer, Stahl und Sturm auf Abgabe einer dienstlichen Erklärung der Richter mit der abschließenden Erklärung sabotiert hat, ihr sei dieser Antrag nicht bekannt gewesen, nahm heute die Verteidigung Wohlleben einen zweiten Anlauf. Wohlleben schließe sich dem Antrag der drei Zschäpe-Verteidiger an, um anhand der dienstlichen Erklärungen zu prüfen, ob er die Richter als befangen ablehne. Außerdem – und das ist der eigentliche Knackpunkt des heutigen Antrags – sei die Hauptverhandlung sofort auszusetzen, sie müsste also nun beendet und zu einem späteren Zeitpunkt völlig neu begonnen werden. Bis dahin habe der Senat dafür zu sorgen, dass eine sachgerechte Verteidigung der Angeklagten Zschäpe gegeben sei; Wohlleben sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Weiterlesen

29.04.2015

Überraschende Enthüllungen zu den Straftaten in Jena

Das erste Mal seit langer Zeit kam es heute vor dem Oberlandesgericht München zu einer wirklich überraschenden Zeugenaussage. Geladen war ein früherer enger Freund von Beate Zschäpe und Uwe Mundlos, der selbst in der Nazi-Szene unterwegs war, aber eher der „Skin-Fraktion“ angehörte und sich Ende der 1990er vollständig aus der Szene gelöst hat.

Der Zeuge hatte u.a. 1997 in dem bereits mehrfach angesprochenen u.a. gegen Uwe Böhnhardt geführten Jenaer Strafverfahren ausgesagt – Mitte 1996 war eine Puppe mit Davidstern auf der Brust an einer Autobahnbrücke aufgehängt und daneben eine Bombenattrappe platziert worden. Uwe Böhnhardt wurde letztlich freigesprochen, weil mehrere „Kameraden“, darunter der heutige Zeuge, ihm ein Alibi gegeben hatten.

Heute bestätigte der Zeuge, was ohnehin naheliegend war, nämlich dass dieses Alibi falsch war. Aber er ging noch darüber hinaus und berichtete, dass er selbst an der Tat beteiligt war. Mundlos und Böhnhardt hatten ihn angesprochen, sie bräuchten einen Alibizeugen für eine Aktion. Der Zeuge war schon damals in der Szene als „Moralapostel“ bekannt, er sollte sowohl gegenüber den Behörden als auch innerhalb der Szene dafür bürgen, dass die beiden die Tat nicht begangen hatten. Seiner Schilderung heute ließ sich entnehmen, dass der Verdacht in Weiterlesen

22.10.2013

War Beate Zschäpe auch in Nürnberg am Tatort?

Der Verhandlungstag wurde eingeleitet mit der Aussage einer Zeugin, die angab, Beate Zschäpe am Tag des Mordes an Ismail Yaşar in Nürnberg in unmittelbarer Nähe des Tatortes gesehen zu haben. Außerdem hat sie auf einem Spielplatz, ebenfalls ganz in der Nähe von Yaşars Dönerstand, zwei junge Männer mit Fahrrädern gesehen, auf die die Beschreibung von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos passt – Mundlos hat sie Jahre später anhand eines Fotos als jedenfalls sehr ähnlich aussehend wiedererkannt. Die Zeugin konnte sich heute – acht Jahre nach der Tat – an bestimmte Einzelheiten nicht mehr erinnern und fand Teile des Protokolls ihrer ersten Vernehmung sogar falsch. Im Kern, nämlich darin, dass sie Zschäpe und die zwei Männer gesehen hat, war sie sich jedoch sicher und konnte auch im Einzelnen begründen, warum sie sich die Begegnung gemerkt hat.

Auch diese Zeugenaussage wird alleine nicht für eine Verurteilung Zschäpes wegen Mittäterschaft ausreichen. Aber auch diese Aussage kann ein wichtiges Indiz für eine Täterschaft Zschäpes sein, vor allem zusammen mit weiteren Beweismitteln aus den letzten Wochen, wie der Aussage der Dortmunder Zeugin, die angibt, Zschäpe kurz vor der Tat in Dortmund gesehen zu haben, und dem Telefonat von einer Telefonzelle in Zwickau mit dem Mobiltelefon der Mörder in München.

Ein Autovermieter aus Zwickau bestätigte, dass Uwe Böhnhardt über Jahre immer wieder Fahrzeuge bei ihm gemietet hatte, und zwar sowohl VW-Busse für Urlaubsreisen als auch andere Autos über kürzere Zeiträume. Ermittlungen der Kriminalpolizei hatten ergeben, dass diese Mietzeiten mit den Taten der NSU übereinstimmten. Böhnhardt hatte sich als Holger Gerlach vorgestellt und hatte auch einen Führerschein auf diesen Namen dabei. Bei einigen Gelegenheiten wurde er von Beate Zschäpe begleitet.

Die Nebenklage Yozgat beantragte, weitere Ermittlungen zu dem Verfassungsschutzmitarbeiter Temme aus Kassel durchzuführen: Im Brandschutt der Frühlingsstraße war u.a. ein Stadtplan von Kassel gefunden worden, auf dem mögliche Anschlagsziele markiert worden sind – alle Ziele bis auf eines lagen an Wegstrecken, die Temme damals häufig gefahren ist. Dieser Antrag zeigt erneut, dass, wie von Rechtsanwältin Basay für die Nebenklage Şimşek beantragt, die Akte der Ermittlungen gegen Temme dringend zum Verfahren in München beigezogen werden muss.

15.10.2013

“Diese Notizen können nur im Zuge einer Beobachtung vor Ort entstanden sein”

Der heutige Verhandlungstag machte einerseits deutlich, wie akribisch die NSU-Mörder ihre Taten vorbereiteten, andererseits, warum die deutsche Polizei unfähig war, die Täter zu ermitteln.

Zunächst sagte eine Polizistin aus, die Fundstücke aus dem Brandschutt der Frühlingsstraße untersucht hatte. Demnach hatte Zschäpe 2011 unter ihrem Aliasnamen Lisa Pohl eine Reise nach Paris für die Familie Eminger gebucht – ein Geburtstagsgeschenk für André Eminger oder ein Dank für die Anmietung von Fahrzeugen, die vermutlich für Morde und Bombenanschläge verwendet wurden.

Ein anderer Polizeibeamter hatte Kartenmaterial aus dem Brandschutt ausgewertet und festgestellt, dass die Beweisvernichtung durch Brandstiftung beinahe geklappt hätte: alle Fundstücke wiesen Brandspuren auf. Insbesondere zu Nürnberg, München, Kassel und Dortmund lagen umfangreiches Kartenmaterial, Adresslisten und diverse Notizen vor. Insgesamt waren 267 mögliche Ziele erfasst, darunter Räume von Parteien (überwiegend der PDS/Die Linke), Einrichtungen muslimischer Vereine sowie Asylbewerberunterkünfte und -beratungsstellen.

Diese Notizen konnten nur im Zuge einer Beobachtung vor Ort über Zeiträume zwischen 4-8 Wochen und 12 Monaten entstanden sein. Das stellt erneut die Behauptung der Anklageschrift in Frage, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten alleine gehandelt – es ist schlicht nicht vorstellbar, dass die drei alleine Ausspähungen in diesem Umfang durchgeführt haben können. Vielmehr legt die Beweisaufnahme nahe, dass lokale Nazis vor Ort die Morde mit geplant haben.

Ein Kartenausschnitt von Nürnberg fand sich auch auf einer Festplatte, die bei Eminger gefunden wurde.

Ein Sachverständiger des bayerischen Landeskriminalamtes bestätigte, dass das anonyme Handy, das kurz vor dem Mord an Theodoros Boulgarides von einer Telefonzelle in Zwickau aus angerufen wurde, sich mit Sicherheit in direkter Nähe des Tatortes in München befand – ein weiteres Indiz für eine direkte Beteiligung Zschäpes an der Durchführung der Morde.

Die Auswertung der Aufzeichnungen zu den Morden ergab, dass die Täter ihre Opfer nach klaren Kriterien ausspähten: die Tatorte mussten an größeren Ausfallstraßen liegen, es musste Fluchtwege für Autos und für Fahrräder geben, die Opfer sollten möglichst türkischstämmig und im mittleren Alter sein. Diese Gemeinsamkeiten sind aber in den Ermittlungen nahezu untergegangen, weil die Polizei immer Motive in den Personen der Ermordeten und ihrem Umfeld suchte.

So machte auch die Vernehmung des Polizeibeamten Blumenröther wieder deutlich, wie stark die Polizeiarbeit durch Vorurteile und Inkompetenz geprägt war. Der Zeuge, inzwischen im Ruhestand, war Hauptermittler der SoKo „Theo“, die den Mord an Theodoros Boulgarides aufklären sollte. Er erklärte, es habe keine Hinweise auf ein rassistisches Motiv gegeben. Ein verräterischer Versprecher unterlief ihm, als er sagte, es habe schon „ein Ausländermotiv“ gegeben angesichts einer Mordserie an Migranten. Angehörige des Ermordeten hätten immer wieder ein ausländerfeindliches Motiv in den Raum gestellt, dafür habe es aber keine Anhaltspunkte gegeben.

Der Zeuge will keine Anhaltspunkte zu Ermittlungen in Richtung Neonazi-Szene gesehen haben – und dies, obwohl zwei Personen, die Kontakt zu dem verurteilten Naziterroristen Martin Wiese und dem militanten Neonazi Norman Bordin hatten, direkt nach der Tat am Tatort angetroffen wurden. Die Vernehmung der beiden sei sehr ruhig verlaufen, sie seien kooperativ gewesen, und sie hätten Bordin und Wiese zwar etwa zehnmal getroffen, aber „nur privat“. „Einer hat sogar angegeben, dass er einen Moslem als Freund habe.“ Damit war die Ermittlung in Richtung Naziszene beendet. Hinweise auf weitere Verstrickungen der beiden in die Naziszene, die an die BOA Bosporus in Nürnberg gegangen waren, will der Zeuge in München nicht erhalten haben.

Der Termin am Donnerstag fällt aus, da der einzige Zeuge für diesen Tag nicht erscheinen wird. Gegen den Schweizer, der die Tatwaffe Ceska verkauft haben soll, wird in der Schweiz ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum Mord geführt, so dass er die Aussage verweigern kann.

17.09.2013

Ablehnungsgesuche von Zschäpe und Wohlleben

Eigentlich sollte es heute um den Mord an Mehmet Turgut gehen, der am 25. Februar 2004 in einer Dönerbude in Rostock erschossen worden war. Stattdessen beschäftigten sich die Prozessbeteiligten mit Ablehnungsgesuchen von Beate Zschäpe, denen sich auch der Angeklagte Wohlleben anschloss, gegen sämtliche Mitglieder des Senats. Im Einzelnen ging es um Folgendes:

Zum einen hatte Verteidiger Rechtsanwalt Stahl einen Vorschuss von € 77.000 auf die Pauschvergütung für das Ermittlungsverfahren beantragt. Der für Kostenfragen zuständige Richter Kuchenbauer hatte €  5.000 bewilligt. (Die beiden weiteren VerteidigerInnen von Zschäpe, Sturm und Heer, hatten bislang noch gar keine Vorschussanträge gestellt). Damit, so die Verteidigung Zschäpes, solle die Verteidigung „kurz gehalten“ werden. Rechtsanwalt Stahl selbst war zu der Verhandlung heute erst gar nicht erschienen.

Richter Kuchenbauer hatte allerdings in dem Beschluss mit dem er 5.000 Euro Vorschuss festgesetzt hatte festgestellt, dass „Probleme des Tatnachweises“ die Verteidigung besonders aufwendig machen. Aus dieser Formulierung will die Zschäpe-Verteidigung nun eine Vorverurteilung ihrer Mandantin herauslesen. Tatsächlich dürfte es sich um eine sehr unglückliche Formulierung für „Schwierigkeiten bei der Tatsachenfeststellung“ handeln – ein Patzer, der einem OLG-Richter allerdings nicht unterlaufen sollte.

Zunächst blieb unklar, warum die Ablehnung alle Richter des Senates traf: Der Beschluss war von Richter Kuchenbauer als Einzelrichter erfolgt, dementsprechend gaben die übrigen RichterInnen in ihren dienstlichen Äußerungen auch an, daran gar nicht mitgewirkt zu haben. Die Verteidigung behauptete allerdings, Kuchenbauer habe in einem Telefonat mit Verteidiger Stahl angekündigt, den Beschluss noch mit dem restlichen Senat zu besprechen. Deswegen lehnte auch die Verteidigung Zschäpe für ihre Mandantin erneut alle Richter ab mit der Begründung, diese hätten in ihren dienstlichen Äußerungen die Unwahrheit gesagt.

Bundesanwaltschaft und Nebenklage hatten beantragt, dass das Gericht bis zur Entscheidung über die Gesuche die Hauptverhandlung weiterführt. Diese Option sieht die Strafprozessordnung ausdrücklich vor, um Verzögerungen zu vermeiden – immerhin warteten fünf Zeugen zum Mordfall Turgut vor dem Saal, dessen Angehörige im Saal, weitere ZeugInnen, darunter zwei Nebenklägerinnen, sollten in den nächsten Tagen gehört werden. Der Vorsitzende Richter Götzl unterbrach stattdessen die Hauptverhandlung und sagte den Prozesstermin am Mittwoch ab, der Prozess wird nun am Donnerstag fortgesetzt. Sollte bis dahin der für die Ablehnungsgesuche zuständige Senat des Oberlandesgerichts noch nicht entscheiden haben, wird sich Götzl entscheiden müssen, ob er dann eine Fortsetzung der Hauptverhandlung anordnet – ansonsten werden die Beteiligten und ZeugInnen erneut unverrichteter Dinge nach Hause geschickt werden müssen.

Insgesamt ist der Verlauf des Sitzungstages aus Sicht der Nebenklage äußerst unbefriedigend. Dies gilt umso mehr, als die Befangenheitsgesuche inhaltlich schwach sind. Sicherlich ist eine Pauschvergütung von € 5.000 für das Ermittlungsverfahren in einem Verfahren dieser Größenordnung ungenügend. Gegen einen solchen fehlerhaften Beschluss muss aber anders vorgegangen werden – zumal es sich hier nur um die Frage des Vorschusses handelte und zumal die viel wichtigere Frage der Vergütung in der Hauptverhandlung derzeit noch verhandelt wird. Die Behauptung, ein solcher Beschluss würde darauf zielen, die Verteidigung unzulässig einzuschränken, ist offensichtlich überzogen.

Auch aus den Formulierungen in dem Beschluss Kuchenbauers wird sich eine Befangenheit nicht herleiten lassen, mag auch die Formulierung isoliert betrachtet unglücklich sein: aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass hier eben die Schwierigkeit des Verfahrens in tatsächlicher Hinsicht gemeint war.

Es stellt sich die Frage, was die Verteidigung mit ihrem Vorgehen bezweckt. Die Verteidigung Zschäpe konstruiert sich hier eine Opferrolle, die kaschieren soll, dass ihre Verteidigungsstrategie nicht aufgeht. Eine inhaltliche und prozessuale Konfrontation mit dem Gericht hat die Verteidigung Zschäpe bislang vermieden, dies scheint nicht ihrem Selbstbild und ihrem Erfahrungsschatz zu entsprechen. Konfrontationen wurden bislang nur anhand von relativ nebensächlichen Streitpunkten entwickelt. Mit den jetzigen Befangenheitsgesuchen such die Verteidigung Zschäpe die Konfrontation nur um eigene Interessen, hier das Honorar, und damit erneut nicht um Kernfragen der Verteidigung.

Insoweit muss sich die Verteidigung Zschäpe auch die Frage gefallen lassen, wie es zusammenpasst, dass sie einerseits die Beiordnung von drei VerteidigerInnen für unbedingt notwendig hält, aber andererseits RA Stahl mit Verweis auf die Bezahlung diese Woche einfach nicht am Prozess teilnimmt.

Noch wichtiger ist aber aus Sicht der Nebenklage, wie der Senat auf solche Gesuche reagiert – erneut hat er der Verteidigung gestattet, durch unbegründete Ablehnungsgesuche eine ganze Sitzungswoche zu zerschießen, erneut sind, so ist zu befürchten, NebenklägerInnen umsonst nach München gereist. Dabei hätte der Senat ohne weiteres bis jedenfalls Mittwochabend verhandeln können.

30.07.2013

Die alte Dame aus der Frühlingsstraße

Das Gericht vernahm drei Zeuginnen zum Brand in der Zwickauer Frühlingsstraße. Die Zeuginnen sind Angehörige der alten Dame, die Wand an Wand zur Wohnung der “Drei” wohnte. Eine von ihnen brachte die alte Dame nach Ausbruch des Feuers in Sicherheit.

Durch ihre Aussagen wurde klar, dass die Nachbarin der “Drei” in recht schlechtem gesundheitlichen Zustand, v.a. allem sehr schlecht zu Fuß und schwerhörig war, und dass dies Beate Zschäpe bewusst war. Die Anklage wirft ihr versuchten Mord an der Nachbarin vor. Aus den heutigen Aussagen wurde deutlich, dass das Feuer eine ganz erhebliche Lebensgefahr für diese bedeutete. Deutlich wurde auch, dass die alte Dame das Feuer und den Verlust der Wohnung kaum verkraftet hat.

Eine der Zeuginnen berichtete zudem – wie mehrere ZeugInnen letzte Woche –, Zschäpe kurz nach Ausbruch des Brandes mit Katzenkörben in der Hand gesehen zu haben. Uneins war sie sich mit den anderen ZeugInnen nur in der Frage, welche Kleidung Zschäpe trug.

Die Verteidigung Zschäpe versuchte, Zweifel an den Aussagen der Zeuginnen zu begründen, erwirkte aber eher das genaue Gegenteil: Eine Nichte der alten Dame hatte bei der Polizei gesagt, Zschäpe habe den Tod ihrer Tante in Kauf genommen. Befragt, wie sie denn darauf komme, fasste sie schlagfertig zusammen, warum Zschäpe dieser Anklagevorwurf nachzuweisen sein wird: die sei doch direkt vor der Explosion von dem Haus weggelaufen, die beiden Männer seien da schon tot gewesen, wer solle es denn sonst gewesen sein? Die Befragung zeigte außerdem, dass die drei Nichten der alten Dame mit dieser jeden Freitagnachmittag in ihrer Wohnung Kaffee tranken und an diesem Tag etwas später dran waren. Ob das Gericht nun einen rechtlichen Hinweis erteilen wird, dass statt dreifachem auch sechsfacher versuchter Mord in Frage kommt, bleibt abzuwarten.