Marcel Degner und sein Zeugenbeistand
Die Hauptverhandlung heute war erneut kurz. Einziger Zeuge war wieder der ehemalige Chef von Blood and Honour Thüringen, Marcel Degner. Es ging erneut um die Frage, ob er auch V-Mann des Verfassungsschutzes war, wie mehrere V-Mann-Führer bestätigt hatten – Degner hatte das bis zuletzt geleugnet (vgl. den Bericht vom 29.06.2016).
Degner teilte heute mit, er wolle seine bisherige Aussage zur V-Mann-Tätigkeit „revidieren“ und zu dieser Frage die Auskunft verweigern. Dabei blieb er auch, nachdem ihm mehrfach mitgeteilt worden war, dass er nur entweder seine bisherigen Angaben inhaltlich korrigieren, also eine inhaltliche Aussage machen könne (etwa: „ich war doch V-Mann“) oder aber alternativ die Aussage verweigern könne, aber eben nicht beides. Auch der Zeugenbeistand nahm entsprechende Hinweise zur Kenntnis, ohne irgendetwas an der Strategie zu ändern. Dies führte zu einem Antrag der Verteidigung, den Zeugenbeistand durch einen fähigeren Kollegen zu ersetzen, dem sich die Generalbundesanwaltschaft anschloss.
Bei diesem Sachstand wurde Degner für heute nach Hause geschickt, er wird noch einmal geladen werden, dann wieder mit einem Zeugenbeistand – ob dem heutigen oder einem anderen, bleibt abzuwarten.
Bemerkenswert ist, dass die Generalbundesanwaltschaft sogar vertrat, Degner könne auch zu allen anderen Fragen, die in seinen bisherigen Aussagen angesprochen wurden, die Auskunft verweigern, weil er ja auch insoweit eine Falschaussage gemacht haben könnte – eine Rechtsauffassung, die natürlich jeden Versuch der Sachaufklärung in diesem Verfahren erneut weiter erschweren würde.
Aus den Reihen der Nebenklage wurde schließlich ein weiterer Beweisantrag zu den rassistischen und fremdenfeindlichen Auffassungen des Ralf Wohlleben gestellt, diesmal bezogen auf diverse Dokumente und auf zahlreiche Rechtsrock-Titel mit menschenverachtenden Inhalten betreffend u.a. türkische, schwarze und jüdische Menschen, die auf seinem Rechner gefunden wurden.